Die Sanktionen erfolgen oftmals rechtswidrig - Betroffene sollten sich wehren  

Ohne Nachweis der Meldeaufforderung durch Jobcenter keine Sanktionen

Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung, dass keine Sanktionen wegen Meldeversäumnissen bei Hartz IV verhängt werden können, wenn das Jobcenter den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs der Meldeaufforderung nicht nachweisen kann.

Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von der Parteivorsitzenden der Linkspartei  Katja Kipping

 

Für die Übermittelung gelten demnach die allgemeinen Vorschriften über die Bekanntgabe von Verwaltungsakten.

Diese Vorschrift ist in Par. 37 Abs. 2 des 10. Sozialgesetzbuches festgelegt.

Demnach gilt ein Verwaltungsakt im Inland nach drei Werktagen als postalisch zugestellt.

Allerdings hat die Behörde die Beweispflicht.

Wenn der Jobcenter-Kunde diesen Brief nicht erhalten hat, kann auch keine Sanktion wegen Verletzung des Termins oder wegen Nicht-Erscheinen verhängt werden.

Im Zweifelsfall hat die Behörde den Erhalt des Briefes nachzuweisen.

So kann sie beispielsweise diese Einladungen per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Dieses Vorgehen wird in Par.21 des SGB X festgelegt.

Par 24 SGB X legt zudem fest, dass der Betroffene von der Behörde bezüglich des Sachverhaltes angehört werden muss.

Er darf nicht sanktioniert werden, wenn die Behörde die Schuld des Jobcenter-Kunden nicht nachweisen kann.

Damit bestätigt die Bundesregierung das rechtswidrige Vorgehen mancher Jobcenter in dieser Angelegenheit und jeder Betroffene sollte wissen, dass er sich effektiv wehren kann.

http://www.katja-kipping.de/article/634.ohne-nachweis-der-meldaufforderung-durch-jobcenter-keine-sanktionen.html

Jobcenter haben erstmals binnen eines Jahres mehr als eine Million Mal Leistungen von Langzeitarbeitslosen gekürzt.

Im Schnitt wurden 106 Euro gestrichen.

Meistens geht es um versäumte Meldetermine von Hartz-IV-Empfängern.

Die Jobcenter greifen bei säumigen Hartz-IV-Empfängern so oft durch wie nie zuvor: Erstmals wurden binnen zwölf Monaten von August 2011 bis Juli 2012 mehr als eine Million Sanktionen erlassen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Das gehe aus einer neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor.

Danach ist die Zahl der Strafen verglichen mit 2009 um 38 Prozent auf 1,017 Millionen gestiegen. Im Schnitt wurden die staatlichen Leistungen um 106 Euro gekürzt. Der Hartz-IV-Satz für Alleinstehende beläuft sich auf 374 Euro.