Gericht verurteilt polizeiliche Räumung der Rigaer Str. als illegal - Hausbesetzer dürfen wieder einziehen.

Dramatische Klatsche für Berlins CDU Innenminister Henkel

Teilräumung in Rigaer Straße war rechtswidrig

Rückschlag für Innensenator Frank Henkel (CDU): Die polizeiliche Räumung in der Rigaer Straße war nicht durch das Gesetz gedeckt und somit illegal

Die Verhandlung dauerte gerade mal eine halbe Stunde, dann brach im Saal Jubel aus: Das Landgericht entschied, dass die Räume der „Kadterschmiede und weiterer Räume im Haus Rigaer Straße 94 dem Verein „Freunde der Kadterschmiede - Kultur im Kiez e.V. wieder zugänglich zu machen sind. Die Räumung am 22. Juni sei illegal gewesen. Den Beschluss der Vorinstanz hob das Gericht auf. Die Räumung hatte ohne gerichtlichen Titel, dafür aber unter Polizeischutz stattgefunden. Innensenator Frank Henkel (CDU) muss sich jetzt unangenehmen Fragen stellen.
Der Sieg der Kläger ist allerdings nur ein vorläufiger. „Was wir hier machen, ist nur von kurzer Dauer, stellte Richterin Nicola Herbst klar. Das Eigentum sei nun mal das stärkere Recht. „Sie machen ja Ihren Anspruch nur aufgrund des Besitzes geltend, sagte Herbst. Der klagende Verein und seine Vorgänger sind schon seit rund 20 Jahren in den Räumen, deshalb konnte die Eigentümerin die Lafone Investments Limited nicht einfach hineingehen und sich die Räume zurückholen.

Lage sei rechtlich eindeutig

Zwei Vorstandsmitglieder des Vereins „Freunde der Kadterschmiede gaben eidesstattliche Versicherungen ab, seit Dezember 2013 den Besitz an den Räumen zu haben. „Wir hatten mehrere Schlüssel sowohl zu den Räumen im Erdgeschoss Seitenflügel als auch dem Erdgeschoss Hinterhaus, schilderten sie. „Wir hatten auch Schlüssel zu der Toreinfahrt zum zweiten Hinterhaus, und aus Brandschutzgründen wurden uns Schlüssel zu weiteren Räumen hinten im Haus ausgehändigt. Von wem diese Schlüssel übergeben wurden, wurde nicht erörtert.

Das bedeutet aber, dass die Eigentümerin dem Verein die Räume durch verbotene Eigenmacht entzogen hat. „Die Gegenseite hatte keinen Räumungstitel, konstatierte das Gericht. Ein Gerichtsvollzieher war auch nicht dabei. „Der Weg, den der Eigentümer gewählt hat, war vom Gesetz nicht vorgesehen. Die Lage sei rechtlich eindeutig, aber dennoch verfahren, sagte die Richterin. Sie ermahnte die Erschienenen mehrmals, alles zu tun, um eine erneute Eskalation zu vermeiden.

Urteil soll sobald wie möglich vollstreckt werden

Für den Eigentümer war niemand erschienen. Der Rechtsanwalt war offenbar verhindert; er hatte am Morgen versucht, über das Anwaltszimmer im Landgericht jemanden zu finden, der den Termin für ihn wahrnimmt, was aber nicht gelang. So erging gegen die Eigentümerin als Verfügungsbeklagte ein Versäumnisurteil.

Rechtsanwalt Lukas Theune, der die Klägerseite vertreten hatte, wurde bejubelt ,als er das Gericht verließ; es knallten Sektkorken. Theune drehte sich lächelnd eine Zigarette und kündigte an, er werde jetzt im Gefängnis einen Mandanten besuchen, dann mit dem Gerichtsvollzieher das Urteil zum Anwalt der Gegenseite bringen und sobald wie möglich vollstrecken.

Am Nachmittag war noch unklar, ob die unterlegene Seite Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegt. „Darauf warten wir nicht; wir vollstrecken sofort", sagte Theune dem Tagesspiegel. Es sei aber unwahrscheinlich, dass das noch am Mittwochnachmittag klappen könne - sonst in den nächsten Tagen. (Mittlerweile hat der Anwalt der Gegenseite sich geweigert, das Urteil entgegenzunehmen. Alle aktuellen Entwicklungen lesen Sie hier im Newsblog).

"Riesige Blamage für Frank Henkel"

Über Innensenator Frank Henkel braute sich derweil Ungutes zusammen. Wenn die Räumung illegal war, dann war es auch der Polizeieinsatz. Lassen sich die Beamten denn vor einem Einsatz wie jenem am 22. Juni denn keinen Räumungstitel zeigen? Eine Stellungnahme der Polizei  zu dieser Frage steht noch aus. Die Politiker der Opposition schossen sich  auf Henkel ein.

„Bitter ist, dass diese illegale Räumung der Ausgangspunkt der Eskalationsspirale der letzten Wochen war, erklärte Christopher Lauer, Innenpolitiker der Piratenfraktion. „Uns wäre insbesondere die Gewalt vom letzten Wochenende erspart geblieben, wenn sich Frank Henkel einfach selbst an Recht und Gesetz halten würde. Auch der Linke-Innenpolitiker Hakan Tas kritisierte den Innensenator: „Die heutige Entscheidung des Berliner Landgerichts ist eine riesige Blamage für Frank Henkel."

In der Rigaer Straße 94 dürfte es am Abend hoch hergehen. Über Twitter trommelten Unterstützer schon zur Party am Abend. „Kommt heute Abend zur 94. Das muss gefeiert werden! Bringt Getränke, Konfetti und Futter mit, heißt es in einem Aufruf.

Erster Eilantrag blieb erfolglos

Wie berichtete, verhandelte das Gericht am Mittwoch um 10 Uhr im Saal 0208 des Landgerichts über den Eilantrag des Verein.

Der Verein hatte argumentiert, er habe seit Ende Dezember 2013 die Räume im Erdgeschoss des Vorderhauses genutzt und damit in seinem Besitz gehabt. Am 22. Juni 2016 habe die Eigentümerin, eine englische Firma, unter Polizeischutz geräumt, nun sei der Zugang durch ein Schloss verwehrt. Damals sollten die Beamten Bauarbeiter sichern, die die Räume im Vorderhaus des Altbaus angeblich zu Flüchtlingswohnungen umbauen wollten.

Die Räumung hatte unter Polizeibewachung stattgefunden; ein dagegen gerichteter Eilantrag des Vereins beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg war erfolglos geblieben. Dem Gericht hatte es an der Glaubhaftmachung gefehlt. Gegen dessen ablehnenden Beschluss richtet sich nun die Beschwerde.

Vorgeschichte

Der Einsatz in der Rigaer Straße war maßlos, seine Rechtsgrundlage zweifelhaft. Einen Innensenator, der solche Aktionen veranlasst, braucht kein Mensch. Ein Gastkommentar.

Am 13. Januar 2016 beginnt die Berliner Polizei um 20:50 Uhr mit einer „Begehung“ der Rigaer Str. 94. Es werden hierzu 550 Beamte und Beamtinnen eingesetzt, davon 200 direkt am Haus, die Polizisten werden von einem Spezialeinsatzkommando und einem Hubschrauber unterstützt. Grund der „Begehung“ war, dass man in Keller, Flur, Hof und Dachboden des Hauses „gefährliche Gegenstände“ sicherstellen wollte. Um 0:30 Uhr präsentiert die Polizei via Twitter (!) stolz ihren Fund. Auf vier Bildern zu sehen ist: Gerümpel. Eine Kiste voller Nägel, Bauzäune, ein Einkaufswagen mit Pflastersteinen und ein Sammelsurium aus Feuerlöschern, Gasflaschen und Metallstangen. Wüsste man es nicht besser, man würde denken, die Polizei hat gerade eine Razzia bei den Ludolfs durchgeführt. Doch es waren nicht die Ludolfs, die „Begehung“ fand in einem links-alternativen Hausprojekt in Friedrichshain statt.

Das ist natürlich nur die halbe Geschichte.

Um 12:00 Uhr mittags, also acht Stunden und 50 Minuten vor der „Begehung“, wird laut Darstellung der Polizei ein 52-jähriger Kontaktbereichsbeamter des Abschnitts 51 beim Ausstellen eines Knöllchens von einer vermummten Person angesprochen. Der Kontaktbereichsbeamte verlangte, dass sich die vermummte Person ausweist, in diesem Moment erscheinen zwei weitere Männer und eine Frau, sie attackieren den Polizisten, dieser geht zu Boden, sie treten ihn, flüchten sich dann in das Haus der Rigaer Str. 94. Nach der Attacke konnte der Beamte im Dienst verbleiben. Soweit die Polizeidarstellung.

Der Fall scheint zumindest für die Polizei und die CDU klar: Sogenannte „Linksextremisten“ überfallen an der Rigaer Straße einen wehrlosen Polizisten und verstecken sich dann in einem Rückzugsort der Szene. Leider, wie so oft im Leben, ist gar nichts klar. Denn es gibt zur Darstellung des Polizisten mittlerweile Zeugenaussagen, die den Tathergang anders schildern, nach einigen Darstellungen soll die Gewalt vom Polizisten ausgegangen sein, in der "Berliner Zeitung" wird der Besitzer einer Bäckerei in unmittelbarer Nähe zum Tatort mit den Worten „Verprügelt wurde der (Kontaktbereichsbeamte) nicht, eher geschubst“ zitiert.

Mit dem Gewaltmonopol des Staates kommt auch die Verpflichtung, diese Befugnisse verhältnismäßig einzusetzen. Die unklare Gesamtsituation hinderte Innensenator Frank Henkel natürlich nicht daran, eine markige Pressemitteilung rauszugeben, in der er ankündigt, diesen „neue(n) Eskalationsversuch der linksextremen Szene“ nicht „unbeantwortet zu lassen“. Diese Antwort „des Rechtsstaates“ also war die „Begehung“ der Rigaer Str. 94 mit insgesamt 550 Polizistinnen und Polizisten. Auf meine Frage in der letzten Plenarsitzung, welche Tatsachen dafür sprechen, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Linksextremisten handelt, antwortete der Senator sinngemäß, das ergebe sich daraus, dass sie in das Hausprojekt der Rigaer Str. 94 geflohen seien.

Die politische Zuordnung der Täter findet also allein aufgrund der Örtlichkeit der Tat und des mutmaßlichen Fluchtorts statt. Mutmaßlicher Fluchtort deswegen, weil die Distanz zwischen Tatort und Fluchtort 60 Meter sind. Eine bemerkenswerte Leistung des grade überwältigten Polizeibeamten, auf diese Distanz ermitteln zu können, in welchen Hauseingang die mutmaßlichen Täter genau geflüchtet sind. Ob es sich bei einem der mutmaßlichen Täter möglicherweise um den Fahrzeughalter des Autos handelt, das vom Kontaktbereichsbeamten ein Knöllchen bekam, klärte die Polizei meines Wissens nicht.

Interessant ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Polizei eigentlich diese „Begehung“ durchgeführt hat. Auf meine Nachfrage im Plenum antwortete Henkel: §17 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Berlin). Das ist die Generalklausel zur Gefahrenabwehr. Das heißt, die Polizei hat laut Henkel die Rigaer Str. 94 nicht im Rahmen der Strafverfolgung betreten, nicht also um der mutmaßlichen Täter des Angriffes habhaft zu werden, sondern um eine Gefahr abzuwehren. Deswegen betonte die Polizei auch mehrfach, man würde jetzt Flur, Keller, Dachboden und Hof des Hauses begehen, um nach gefährlichen Gegenständen zu suchen.

Der Besitz einer Schrottsammlung ist nicht strafbar

Unter einem gefährlichen Gegenstand stellt sich der Laie vielleicht ein besonders großes Messer, eine Pistole oder einen Sprengsatz vor. Juristisch ist ein gefährlicher Gegenstand aber alles, mit dem man einen Menschen verletzen kann. Benutzt man bei einer Schlägerei ein Glas oder eine Flasche zum Schlagen, wird aus der Körperverletzung automatisch eine gefährliche Körperverletzung. Das bedeutet, so ziemlich jeder Gegenstand kann ein gefährlicher Gegenstand sein. Würde die Polizei meine Wohnung „begehen“, fände sie dort auch gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Messer, Gläser und Pfannen in meiner Küche oder Chemikalien in Form von Putzmitteln im Badezimmer. Die Polizei fände in jeder Wohnung gefährliche Gegenstände.

Umso erstaunlicher ist die bereits erwähnte Ausbeute der Polizei: Steine, Bauzäune, Feuerlöscher, Propangasflaschen, Metallstangen, Nägel. Man kann darüber streiten, ob es jetzt ästhetisch so sinnvoll ist, im Hof Gerümpel zu lagern, es ist auf jeden Fall nicht illegal, einen Einkaufswagen voll Pflastersteine in den Hof zu stellen. Die Polizei oder eher ängstliche Menschen können natürlich vermuten, dass diese Gegenstände dazu gedacht waren, Straftaten zu begehen, nur: Hierfür gibt es keinen einzigen Beweis. Es gehört zum momentan inflationär herangezogenen Rechtsstaat dazu, dass erstens die Unschuldsvermutung gilt und zweitens nur das bestraft wird, was nachgewiesen werden kann.

Der Besitz einer Schrottsammlung ist jedenfalls nicht strafbar. Sollte es konkrete Pläne gegeben haben, die Schrottsammlung für eine Straftat zu benutzen, dann muss halt ein Gericht entscheiden, ob und wie konkret die Pläne waren und wie das zu bestrafen ist.

Wenn die Polizei die Rigaer Straße 94 also zur Gefahrenabwehr „beging“, dann ist die Frage, was eine „Begehung“ rechtlich sein soll. Das ASOG kennt die „Begehung“ als polizeiliche Maßnahme nicht. Auch zu klären ist, welche konkrete Gefahr überhaupt vorgelegen haben soll. Denn Grundlage jedes polizeilichen Handelns zur Gefahrenabwehr ist die Gefahr. Eine Gefahr ist die „Hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines nicht bloß geringfügigen Schadens an den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit“.

Bemerkenswert ist die öffentliche Debatte um die Polizeiaktion: Henkel spricht wie aufgeputscht im Plenum von einer „Übermacht“, die in einer „feigen Attacke“ einen „wehrlosen“ Polizisten angegriffen hätte. Henkel verlangt von allen, die Tat nochmal zu verurteilen, obwohl es mehrfache Beschlüsse des Abgeordnetenhauses gibt, dass wir das alle tun. Das ist die beliebte konservative Taktik, allen anderen vorzuwerfen, sie würden Gewalt gegen die Polizei insgeheim billigen oder begrüßen. Das ist Wahlkampf der plattesten Sorte und perfide Verleumdung zugleich.

Auch die Presse geht ab

Aber auch die Presse geht ab. Statt zu versuchen, Licht in die unklare Situation zu bringen, wird der Einsatz überwiegend positiv aufgefasst und Kritiker werden durch die Kommentatoren beschimpft. Der Polizeijournalist des Tagesspiegels kann sich kaum noch zurückhalten in seiner Begeisterung und bezeichnet die Kritik der Opposition am Einsatz als „Diffamierung“. Dass über 500 Polizisten eingesetzt wurden, quittiert er lapidar mit einem „Egal“. Die Kommentatorin der Morgenpost macht sich nicht mal die Mühe, Quellen zu verifizieren, und legt Journalisten ein Zitat in den Mund, das gar nicht gefallen ist. Dafür bekommen sie dann ein „sorry, da wurde mir was falsch übermittelt“ und eine Änderung der Online-Beiträge, die Printleser dürfen sich weiterhin über ein nie gefallenes Zitat von dem Journalisten wundern, er hätte dem Kontaktbereichsbeamten vorgeworfen, er sei ja selbst schuld, wenn er verprügelt wird.

Wenn Journalismus, nur weil gut und böse klar zu sein scheinen, so auf die Sorgfaltspflicht verzichtet wie in den letzten Tagen, dann tut er sich selbst keinen Gefallen. Persönlich irritiert sind  kritische Journalisten  wie Christopher Lauer über die Beleidigung und  Diffamierung. In fünf Jahren Parlamentszugehörigkeit wurde die Wahrnehmung seines verfassungsmäßigen Kontrollauftrags noch nie auf eine solche Art bezeichnet.

Weder der Senat noch die Polizei können es sich erlauben, dass der Vorwurf im Raum steht, die Polizei ließe sich politisch instrumentalisieren. Danach sieht es im Moment aber aus. Frank Henkel hat zum Ende seiner Amtszeit außer einem Dienstreiserekord nichts vorzuweisen. Die Kriminalität ist höher, die Verwaltung funktioniert schlechter, in der Flüchtlingsfrage komplettes Versagen, außer der Forderung nach mehr Videoüberwachung absolut keine sicherheitspolitischen Konzepte. Da ist eine Machtdemonstration in der Rigaer Straße eine willkommene öffentlichkeitswirksame Aktion im Wahlkampfjahr.

Gleichzeitig wurde ein Brandstifter und Auto- Brandstifter aus dem Umfeld der Rigaer Str. auf frischer Tat  verhaftet, der sich als Staatsspitzel deutscher Geheimdienste und als der Rechtsextremist Marcel G. entpuppt hatte. Der Staat  scheint hier die Eskalation der Gewalt selber mit zu schüren, zumal Marcel G. als  entgtarnter Staatsspitzel Kleinautos anzündete, die den Hass auf die Bewohner der Rigaer Str. in Friedrichshain wohl weiter schüren sollte.

Der Grüne Hans- Christian Ströbele meint:

Dem persönlichen Kleinkrieg des Senators Henkel und die polizeiliche Besetzung der Rigaer Straße kam heute die bisher behauptete Rechtsgrundlage abhanden. Der Senator trägt die Verantwortung für den martialischen Polizeieinsatz zur Unterstützung der Zwangsräumung in der Rigarer Str.94 Ende Juni, der ohne rechtliche Grundlage erfolgte und daher rechtswidrig war. So hat das Landgericht Berlin heute entschieden. Auch seine und ihm folgend der Weigerung des Reg Bürgermeister an dem vorgeschlagenen Runden Tisch oder Gesprächen mit Anwohnern teilzunehmen ist zu hinterfragen. Es sollte um Deeskalation und Befriedung der Lage. Die allgemein gehaltene Begründung, mit Rechtsbrechern und Straftätern wird nicht verhandelt, ist dürftig. Unklar ist schon wer gemeint ist. Die Bewohner der R94 jedenfalls können es kaum sein, denn die wohnen dort mit gültigen Mietverträgen und dafür, daß es sich bei ihnen um Straftäter handeln soll, wurde nichts bekannt. Gegen eine Beteiligung an Straftaten der letzten Zeit spricht eher, dass sie zu den seit Monaten bestbewachten und beobachteten Personen in ganzen Stadt gehören dürften. Die Konsequenz: Abzug der Polizei und Beendigung des Kleinkriegs.