Helmut Kohl bestreitet damalige Existenz der friedlichen Revolution von 1989 in Deutschland

Heute ist der Tag, wo wieder medial gelogen wird, bis sich die Balken biegen.

Die Kolonialisierung und Annektion des Sozialismusversuches DDR wird in eine " friedliche Revolution" von unten umgedichtet.

Dabei öffnete die Regierungspartei SED die Grenzen unter der Prämisse des Fortbestandes der DDR, die auch noch eine ganze Weile fortbestanden hatte.

Am Abend nach der Grenzöffnung gingen fast alle DDR Bürger friedlich in ihr Land zurück - ohne sicher zu sein, dass die SED die Grenze dauerhaft öffnete. So wird aber deutlich, dass die DDR Bürger nurt mal schauen wollten  - aber keine zweite BRD werden wollten, weil sie sichere Arbeitsplätze, Vollbeschäftigung, soziale Sicherheit und niedrige Mieten hatten.

In der DDR gab es anfangs eine Bewegung für eine bessere DDR und für einen besseren Sozialismus in der DDR

Das wird  von Lügenmedien wie ARD, ZDF, RTL, Spiegel, Welt,  Focus u a bis heute bei entsprechenden Meldungen bewußt ausgeblendet.

Wie es in einem damaligen Artikel über mehr als zehn Jahre alte Gesprächsaufzeichnungen des CDU-Politikers mit seinem langjährigen Biografen Heribert Schwan heißt, mache Kohl vielmehr die wirtschaftliche Schwäche der Sowjetunion verantwortlich. Die Sowjetunion konnte sich die Finanzierung der DDR nicht mehr leisten . Die USA hatten den Osten totgerüstet, indem immer wieder die Gelddruckmaschine angeworfen wurde, was der Ostblock wegen der Dollar-Vorherrschaft eben nicht machen konte. auch wenn die USA sich auchd adurch selbert gigantisch verschuldete.

 

„Es ist ganz falsch, so zu tun, als wäre da plötzlich der heilige Geist über die Plätze in Leipzig gekommen und hat die Welt verändert", zitiert der Spiegel.

Die Vorstellung, die Revolutionäre im Osten hätten in erster Linie den Zusammenbruch des Regimes erkämpft, sei dem naiven „Volkshochschulhirn von Thierse“ entsprungen, so der Altkanzler mit Bezug auf den ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) weiter.

Stattdessen musste der sowjetische Präsident Michael Gorbatschow laut Kohl beim Studium der Bücher erkennen, „dass er am Arsch des Propheten war und das Regime nicht halten konnte". Der heute 84-Jährige rechne in den Gesprächen mit seinem Ghostwriter Schwan auch drastisch mit seinen Parteifreunden und Weggefährten ab, so das Magazin weiter.

Auch Egon Krenz erklärte rückblickend, dass Gorbatschow Verrat übte und trotz gegenteiliger Bekundungen die DDR fallen ließ, so dass die BRD im Intersse ihrer Konzerne mit Rückendeckung der USA putschen konnte und so die Kolonialisierung und annektion der DDR betreiben konnte.

Zudem wurde  die ehemalige  DDR  de-industrialisiert und platt gemacht, insofern Kombinate den westlichen Konzernen im Wege standen,. Das führte zur Massenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland, die bis heute nachwirkt und das Land spaltet. Der Osten wurde zur Dienstleistungswüste für Real, Aldi und Kaufland mit vielen Potemkinschen Fassaden, wo das Elend äußerlich nicht überall gleich sichtbar ist, wovon beispielsweise Tafeln und Suppenküchen zeugen. 

Das Volk wurde im Gegensatz zur Krim nie in einem Referendum gefragt, ob sie diese großdeutsche  Einheit überhaupt wollte, die insbesondere Rechtspopulisten und  völkisch denkende Nazis anstrebten. Damit wurde auch der Gest des Grundgesetzes verletzt, der eine Zustimmung des gesamten deutschen Volkes für einen gemeinsamen Neustart vorauzsgesetzt hatte.

Wie sehendas Verfassungsrechtler, die sich in der "Zeit" damals dazu äusserten?

Die Gründe für einen Volksentscheid erschöpfen sich nicht nur darin.

Der vom Grundgesetz verfaßte Staat vergrößert sich in Kürze um einen Bevölkerungsteil, der die Qualität des Grundgesetzes nur vom Hörensagen kennt und gerade erst beginnen konnte, sich über seine politische Existenz und gesellschaftliche Ordnung zu verständigen.

Die Bevölkerung der DDR war an der Ausarbeitung des Grundgesetzes nicht beteiligt. Sie hat seine Funktionsweise nicht erlebt. An der Ausfüllung und Fortentwicklung über vierzig Jahre konnte sie nicht mitwirken. Auf ihre spezifischen Erfahrungen und Bedürfnisse, die sich in einer andersartigen politischen Umwelt entwickelt haben, gibt es nicht vollständig Antwort. Insofern ist es für diesen Teil des deutschen Volkes ein Fremdprodukt. Das Produkt kann theoretisch übernommen werden, aber die Übernahme bedarf eines Bevölkerungs-Entschlusses, der für die DDR wie eine Neukonstituierung wirkt. Er ist zwingend beispielsweise in Form eines Referendums erforderlich.

Man kann auch nicht mit guten Gründen behaupten, die Bevölkerung der DDR habe diesen Entschluß bereits gefaßt. Das wäre Geschichtsklitterung.

Wenn in der DDR eine Selbstverständigung über die künftige politische und soziale Ordnung marginal stattgefunden hat, dann in der Verfassungsdiskussion und dem Verfassungsentwurf des Runden Tisches. Aber der Runde Tisch hat diejenigen gesellschaftlichen Kräfte repräsentiert, die den Aufstand gegen die SED-Herrschaft eingeleitet und angeführt haben. Sie waren, wie man jetzt genauer erkennt, nicht repräsentativ für die Bevölkerung der DDR insgesamt.

In den Wahlen vom 18. März 1990 sind sie vielmehr an den Rand des politischen Spektrums gedrängt oder "abgewählt" worden. Daraus vor allem erklärt sich das Schicksal, das der Entwurf in der neu gewählten Volkskammer erlitten hat, der dort ebenfalls scheiterte.

Aber auch die Wahl lzur DDR Volkskammer äßt sich nicht in eine Verfassungsentscheidung der DDR-Bevölkerung umdeuten. Es war eine DDR- Wahl für die DDR Bevölkerung im Rahmen der DDR.

Nur schwerlich kann man in dem Wahlergebnis eine Entscheidung für die Verbindung mit der Bundesrepublik und für eine Ordnung nach dem Muster der bundesrepublikanischen sehen. Sie wählten sozialistische Partien, wie sie auch die CDU war, die in Wendezeiten von einem DDR Agenten der Staatssicherheit namens Lothar de Maiziere angeführt wurde. Alle anderen relevanten Parteien übrigens auch.

Die konkrete Ausgestaltung der Ordnung in der spezifisch juristischen Form der Verfassung hat zudem im Wahlkampf weder eine Rolle gespielt noch könnte sie, wenn sie diskutiert worden wäre, informell entschieden werden.

Die Grundentscheidung über die politische Existenz eines Volkes und die Grundlagen seiner Gesellschaftsordnung muß gerade wegen der Bestimmtheit und Verbindlichkeit, ohne die sie ihre rechtliche Wirkung nicht zu entfalten vermag, formell getroffen werden.

Die Verfassungsentscheidung steht also noch aus und muß, da es um die Verfassung des einheitlichen deutschen Staates geht, auch vom gesamten Volk getroffen werden.

Die Frage lautet, wie das geschehen soll. Für die Antwort lohnt es gegen anderslautende Behauptungen noch einmal darauf hinzuweisen, daß Artikel 23 und Artikel 146 des Grundgesetzes keine einander ausschließenden Alternativen für die Herstellung der staatlichen Einheit sind. Artikel 146, der vorsieht, daß das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist, wird durch einen Beitritt der DDR nach Artikel 23 nicht „verbraucht“. Auch in diesem Fall bleibt das deutsche Volk zur Entscheidung über seine Verfassung aufgerufen.

Für den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete und beschloß, war das völlig eindeutig. Carlo Schmid, der Vorsitzende des Hauptausschusses, führte in seiner Rede zur zweiten Lesung des Grundgesetzes am 6. Mai 1949 aus, das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes sei nicht geschlossen.

Jeder Teil Deutschlands könne um beitreten. „Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen könren. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird.“

Schmid gab damit nur die Überzeugung wieder, die im Parlamentarischen Rat von Anfang an geherrscht hatte. Das Grundgesetz galt stets als räumlich nicht geschlossen, aber zeitlich begrenzt, und beide Eigenschaften wurden miteinander verkoppelt: Trat die räumliche Komplettierung ein, sollte nicht etwa die zeitliche Begrenzung entfallen, sondern effektiv werden. Das ist die Stunde des Artikels 146.

Zum selben Ergebnis gelangt man aber auch unabhängig von den Vorstellungen der Verfassungsschöpfer.

Das Grundgesetz, das nach dem Beitritt der DDR dort gemäß Artikel 23 Absatz 2 in Geltung zu setzen ist, ist das Grundgesetz mit der Schlußbestimmung des Artikels 146.

Diese behält ihren Sinn, solange das deutsche Volk die freie Entscheidung, auf die Artikel 146 zielt, noch nicht getroffen hat.

Im bloßen Beitritt liegt diese Entscheidung jedenfalls nicht, denn darüber entscheidet nur das Volk der DDR.

Für sich allein kann er das Provisorium daher nicht zur endgültigen Verfassung machen. Die Verfassungsentscheidung steht vielmehr auch nach dem Beitritt noch aus und ist inhaltlich offen, wie im Parlamentarischen Rat immer wieder betont wurde.