Groko affine Bundesrichter winken Ceta vorerst mit Auflagen durch

Ceta kann kommen - aber mit Einschränkungen - gegen den Willen des Volkes-Hauptverfahren weiter offen

Rückschlag für die Freihandelsgegner: Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen das Ceta-Abkommen abgelehnt.

Die Gegner des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen Ceta sind mit dem Versuch gescheitert, das Abkommen kurz vor dessen Unterzeichnung zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ihre Eilanträge abgelehnt.

Drei zentrale Punkte gaben die Verfassungsrichter dem anwesenden Staatssekretär Matthias Machnig mit auf dem Weg nach Berlin: Deutschland darf nur den Teilen des Ceta-Vertrags zustimmen, die eindeutig in der Kompetenz der Europäischen Union liegen. Alle diese Vorgaben müsse die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich erklären, heißt es in dem Urteil. Dagegen dürfen die Teile, die in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, nicht angewandt werden. Dazu zählen etwa Fragen des geistigen Eigentums, des Seeverkehrs und der Streitbeilegung.

Deutschland könnte doch noch aussteigen

Zudem muss sichergestellt sein, dass in dem künftigen Leitgremium für das Abkommen, dem sogenannten Gemischten Ausschuss, eine demokratische Rückwirkung zu den nationalen Parlamenten hergestellt wird. Hintergrund: Der Ausschuss hat die Befugnis, das Abkommen teils zu ändern oder verbindlich zu interpretieren. In dem Gremium sitzen jedoch keine gewählten Parlamentarier, sondern Vertreter der EU und Kanadas.

Außerdem muss die Regierung eine völkerrechtlich bindende Erklärung abgeben, dass Deutschland wieder aus dem Abkommen aussteigen kann - quasi als letztes Mittel.

„Es besteht grundsätzlicher Regelungsbedarf bei der Art und Weise der Bestellung von Bundesrichtern “, sagte schon vor Jahren Baden-Württembergs damaliger Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Bisher fehle ein eindeutiges und einheitliches Verfahren, wie die Vorschläge für die höchsten deutschen Gerichte zustande kommen. Das Vorschlagsrecht steht dem zuständigen Bundesminister sowie den Mitgliedern des Richterwahlausschusses zu, der aus der gleichen Anzahl Landesministern und Bundestagsabgeordneten besteht. Dabei spielt der Länderproporz ebenso eine Rolle wie die Parteizugehörigkeit der Kandidaten.

Und der Bundesminister  hat wie die Landesminister natürlich auch ein Parteibuch - in der Regelein CDU oder SPD Parteibuch-

Die SPD hatte sich gerade nach Druck von Gabriel  für das Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada ausgesprochen


Doch noch ist im Hauptverfahren nichts entschieden.

Was die mehr als 125.000 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel (SPD) und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist:

Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen

  • Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.
  • Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.
  • Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen.

Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Mach bitte mit!