Ist die Bundesrepublik ein Unrechtsstaat? Richter setzt sich rassistisch gegen Mischvölker ein

Foto dpa via JW - Richter Maier

Die neonazistische NPD muss verboten werden, fordert Steffen Kailitz. Er ist Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden - im Verbotsverfahren tritt er als Sachverständiger auf. Doch das Bundesverfassungsgericht attestierte der NPD eine menschenverachtende Haltung und auch Rassismus  - aber verboten wurde sie trotzdem nicht. Angeblich weil sie zu unbedeutend wäre.  Nur ist beispielsweise das Diskriminierungsverbotsgesetz und das Gleichheitsgebot ein individuelles Recht, dass auch für Einzelpersonen verboten ist - auch wenn sie in einer Gruppe auftreten.  Insofern ist die Begründung des Gerichts nicht nachvollziehbar und meiner Meinung nach auch nicht rechtsstaatlich. 

Der Richter Maier aus Dresden, der Mitglied der AfD ist, untersagte dem Politikwissenschaftler schon vor Monaten, bestimmte kritische Aussagen über die rechtsextreme Partei zu wiederholen.

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke lobt er als »unsere Hoffnung«. Mit ihm will er »den deutschen Schuldkult endgültig beenden«, »mit aller Härte« sowie »dem Mittel des Patriotismus« die BRD »zur inneren Stärke zurückführen« und »die Herstellung von Mischvölkern« stoppen: Jens Maier, Richter am Dresdner Landgericht, will im Herbst für die AfD in den Bundestag ziehen. »Voll Stolz« teilte sich Maier am Dienstag abend im Dresdner Ballhaus Watzke das Podium mit Rechtsaußenvordenkern und -funktionären, die »einen langen entbehrungsreichen Weg« bis hin zum »vollständigen Sieg« (Höcke) beschreiten wollen.

Wie Höckes Redeergüsse »im Goebbels-Sound« (ARD-Magazin »Monitor« 2015) sind Maiers AfD-Aktivitäten seit Jahren bekannt. Aufsehen hatte letztes Jahr sein Richterspruch gegen Steffen Kailitz erregt.

Kailitz legte unter anderem in der mündlichen Verhandlung des Verbotsverfahrens dar, dass die NPD ihrem "Aktionsprogramm" zufolge alle "ethnischen Nicht-Deutschen aus dem deutschen Volkskörper aussondern" wolle.

Anfang Mai wiederholte er seine Argumentation in einem Gastbeitrag für die "Zeit" und führte sie detaillierter aus. Dort schrieb Kailitz, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbrechen". Er legte dar, die rechtsextreme Partei wolle acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund - eben die ethnischen Nicht-Deutschen.

In der mündlichen Verhandlung im Verbotsverfahren war es Anfang März ausführlich um die Frage gegangen, wer laut NPD-Programm deutsch ist und wer nicht. Der NPD-Vorsitzende Frank Franz hatte sich bei einer Antwort auf Nachfragen der Bundesverfassungsrichter gewunden.

Mitglied im AfD-Schiedsgericht

Kailitz darf seine Äußerungen aus dem Artikel nun nicht mehr wiederholen. Das hat Richter Jens Maier vom Landgericht in Dresden durch Beschluss vom 10. Mai entschieden - "wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung". (Lesen Sie hier die Reaktion in der "Zeit".)

Richter Maier, 55, ist in der AfD aktiv. Er wurde auf dem sächsischen Landesparteitag im Dezember 2013 zum Mitglied des Schiedsgerichts der rechtspopulistischen Partei bestellt. Zuerst hatte der Verfassungsblog darüber berichtet.

Im Falle der Zuwiderhandlung droht der Richter dem Wissenschaftler ein "Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" an, "oder sofortige Ordnungshaft, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren".

Ein echter Justizskandal

Kailitz hat über seinen Anwalt bereits Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

Er spricht gegenüber dem Spiegel von einem "echten Justizskandal", er fühle sich in seiner Wissenschaftsfreiheit beschnitten. Am 10. Juni soll nun über den Widerspruch verhandelt werden, sagt er.

Gerichtssprecher Ralf Högner, Vorsitzender Richter am Landgericht in Dresden, betont gegenüber Medien, Richter Maier habe seine Mitgliedschaft im AfD-Schiedsgericht angezeigt. "Nach dem Richtergesetz ist das Engagement für eine politische Partei zulässig." Wer an der Neutralität eines Richters Zweifel habe, könne einen Befangenheitsantrag stellen.Der kann aber vom Gericht abgeschmettert  werden.

Richter Maier verteidigt in der  "Süddeutschen Zeitung" seine Positionen.