Mit Schulz als Kanzler gibt es nur marginale Flickschusterei an der Agenda 2010 und  wenig länger ALG 1

Mit dem Groko- affinen CDU Kungelkandidaten Schulz (SPD) als Kanzler würde es nur ganz marginale Veränderungen der Agenda 2010 gheben .

Das Zwangssystem bleibt im Kern unangetastet udn auch ALG 2 soll nicjt signifikant erhöht werden.

Nur bei ALG 1 soll es geringfügige Verbesserungen geben.

Aber schon jetzt erhalten ältere Beschäftigte länger ALG 1 als jüngere.

Jetzt hat Martin Schulz aber erstmals seine "Verbesserungen" konkretisiert.

Bislang erhalten Arbeitslose es höchstens zwölf Monate - es sei denn, sie sind älter als 50, dann steigt die maximale Bezugsdauer schrittweise auf 24 Monate. Hier setzt das Konzept an, das Arbeitsministerin Andrea Nahles in ihrer Funktion als Leiterin der entsprechenden SPD-Arbeitsgruppe zum Wahlprogramm erarbeitet hat. Am Montag soll es in den SPD-Spitzengremien beraten werden.

Künftig sollen Arbeitslose ein Recht auf Weiterbildung haben, das es so bisher nicht gibt. Finden sie innerhalb von drei Monaten keine neue Stelle, sollen sie ein Angebot für eine "Qualifizierungsmaßnahme" bekommen. Zuständig sein soll die Bundesagentur für Arbeit, die in "Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung" umbenannt würde. Für die Dauer der Qualifizierung soll der Teilnehmer ein neues "Arbeitslosengeld Q" in Höhe des Arbeitslosengeldes I bekommen.

Nach Ende der Qualifizierung bekommt der Betroffene dann wieder das normale Arbeitslosengeld. Neu daran ist, dass die Bezugsdauer des "Arbeitslosengelds Q" nicht auf die Zeit angerechnet wird, die ein Betroffener Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Bislang war es so, dass für die Zeit der Qualifizierung die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds um die Hälfte gemindert wurde.

Verlängerung gibt es nur gegen Qualifizierung - Eine grundsätzliche Verlängerung der Bezugsdauer von ALG 1 ist damit vom Tisch.

Wer nach der Ankündigung von Schulz  auf eine schlichte Verlängerung des Arbeitslosengeldes gehofft hatte, wird nun enttäuscht sein: Verlängerung gibt es nur gegen Qualifizierung. Dies aber entspricht dem Agenda-Grundgedanken, dem "Fördern und Fordern".

Doch was hieße das für den 50-Jährigen aus Schulz' Beispiel?

Bisher hätte er einen Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld I. Nähme er nun nach drei Monaten Arbeitslosigkeit gemäß dem Schulz-Modell an einer einjährigen Qualifizierung teil und fände danach noch immer keinen Job, hätte er noch immer zwölf Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die gesamte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld Q wüchse auf 27 Monate, weil die Qualifizierung nicht mehr auf die Bezugsdauer angerechnet würde.

Ein 58-jähriger Arbeitnehmer, der bislang Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hätte, könnte theoretisch künftig auf eine Bezugsdauer von 36 Monaten kommen. 

Häufiger sind bisher kürzere Qualifizierungsmaßnahmen zwischen vier und sechs Monaten. Mit der Betonung von Weiterbildung will Schulz auf die "Arbeitswelt 4.0" reagieren und zugleich dem Fachkräftemangel begegnen.

Zudem soll die Schwelle sinken, von der an Arbeitslosengeld gezahlt wird. Derzeit hat darauf Anspruch, wer innerhalb von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Künftig soll es genügen, wenn der Betroffene innerhalb von drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit zehn Monate lang eingezahlt hat.

Auch das ist nur eine geringfügige Korrektur, die dem Anspruch einer gravierenden Veränderung der Agenda 2010 in keinster Weise gerecht wird.