Demokratie statt Plutokratie und Lobbyismus

von Georg Theis (DIE LINKE.)

 

Immer mehr entsteht bei den Leuten zu Recht der Eindruck, dass die herrschende Politik nicht mehr die Interessen der Menschen verfolgt, sondern der Staat immer mehr als ein korrupter Verwaltungsapparat der Interessen des Kapitals und der Superreichen agiert, da die Wirtschaft und alle Lebensbereiche Profitinteressen und den Interessen der reichen Oberschicht geopfert werden. Hinzu kommt, dass in den Parlamenten eine Konsenssoße herrscht und die Parteien von Banken, Konzernen, Versicherungen, reichen Leuten und Lobbygruppen Spenden bekommen und ihre Vertreterinnen und Vertreter auf deren Gehaltsliste stehen. Diesem Treiben, das ein gewaltiges Ausmaß angenommen hat, will DIE LINKE ein Ende setzen:

 

 

- Recht auf Volksinitiativen, Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Landes-, Bundes- und Europaebene sowie aktives Wahlalter auf all diesen Ebenen ab 16 Jahre

- friedliche Demonstrationen sind nicht zu verbieten, da es ein elementares demokratisches Grundrecht ist (siehe Grundgesetz)

- niemand darf aus politischen Gründen (ausgenommen Faschisten und Nazis) überwacht, benachteiligt oder in Gewahrsam gebracht beziehungsweise in psychiatrische Anstalten eingewiesen werden

- Banken, Konzerne, Versicherungen, Reiche und Lobbygruppen dürfen nicht länger Politiker auf ihren Gehaltslisten haben und an Parteien spenden. Sie dürfen auch nicht Zeitungs- und Buchverlage aufkaufen und andere Medien und die Medienvertreter durch Gehaltszahlungen kaufen

- Parteispenden von Privatpersonen werden auf 25.000 Euro begrenzt

- ein Presse- und Rundfunkstatut, das freie, unabhängige und kritische Berichterstattung garantiert, wird eingeführt

- Anwendung des Kartellrechts auf den Mediensektor

- Verbot der Verbindung von politischen und Justizmandaten mit Wirtschaftsmandaten sowie eine Karenzzeit von 5 Jahren, danach richtet sich die Karenzzeit an die Beschäftigungsdauer und die Zahlung vom Übergangsgeld

- mehr Rechte für Parlamente und Angeordnete, insbesondere für die Opposition (Recht auf Verfassungsklage, Untersuchungsausschüsse, angemessene Redezeiten, Einsetzung von Enquetekommissionen und das Recht auf öffentliche Anhörung in den Ausschüssen) sowie Transparenz des Parlamentsablaufs

- Verbot der Beschäftigung und Beauftragung der Beratung von Lobbyisten in Ministerien und bei Ausschuss-, Fraktions- und Kabinettsitzungen

- Runde Tische und ein außerparlamentarisches Kontrollgremium werden eingeführt, welches Mitsprache-, Mitwirkungs-, Planungs- und Kontrollrechte sowie ein Verbandsklagerecht erhält und aus Initiativen, Vereinen und Verbänden, Bewegungen, Gewerkschaften und Netzwerken bestehen soll

- Beschwerde- und Verbandsklagerecht dieser Gruppen und ihre Einbeziehung bei Gesetzesplanungen

- Recht auf Generalstreik

- für die Unabhängigkeit der Justiz, indem Richter und Staatsanwälte von Richterwahlausschüssen, die aus unabhängigen Rechtsexperten bestehen gewählt und von Justizräten, die ebenfalls unabhängig sind und aus Rechtsexperten bestehen, kontrolliert werden und jederzeit bei Fehlurteilen, Korruption oder Willkür abgesetzt werden können statt wie bisher vom Justizministerium ernannt und beauftragt zu werden