Leiharbeit oder wie die SPD nahe IG Metall die Arbeiterbewegung spaltet 

Reformistische Gewerkschaften zeichnen sich durch eine zu großen  Nähe  zu den Konzernen aus und sie streben nach einer "Sozialpartnerschaft" mit den Konzernen, die im Kapitalismus wegen der entgegengesetzten Interessen von Kapital und Arbeit ein Widerspruch in sich ist.

Deshalb erstarken in Frankreich immer wieder klassenkampfbewußte und marxistische Gewerkschaften wie die CGT  neben den sozialdemokratischen Konsens-Gewerkschaften. 

Es muß wieder die Forderung nach gleichem Lohn  für gleiche Arbeit durchgesetzt werden. Stammbelegschaften und Zusatzkräfte dürfen sich nicht in zwei Klassen von Arbeiter spalten  lassen. 

Auch hierzulande brauchen wir wieder kampfstarke Klassen-Gewerkschaften, die auf Einheit der Arbeiterbewgung statt auf Spaltung derselben setzen.

Obwohl die Politik die Leiharbeit eingedämmt und auf 18 Monate begrenzt hatte, wurde jetzt durch die IG Metall ein Tarifvertrag abgeschlossen, der die Ausweitung der  Leiharbeit in der Automobilindustrie auf 48 Monate erlaubt, wenn die Betriebsräte zustimmen. 

In der Metall- und Elektroindustrie können Zeitarbeiter also künftig deutlich länger beschäftigt werden als bisher. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die Gewerkschaft IG Metall haben sich darauf verständigt, die seit Anfang April gültige gesetzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten auf bis zu 48 Monate anzuheben.

Der Bundestag hat im Herbst 2016 neue Regeln für die knapp eine Million Zeitarbeiter beschlossen. Um Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern, wurde grundsätzlich eine Höchstverleihdauer von anderthalb Jahren vorgeschrieben. Nach spätestens neun Monaten sollen Zeitarbeiter den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.

Das Gesetz enthält jedoch eine Öffnungsklausel: Die Tarifpartner können bis Ende September für ihre jeweilige Branche abweichende Regelungen vereinbaren. In der Metall- und Elektroindustrie haben Arbeitgeber und Gewerkschaften diese Möglichkeit schon früh genutzt - eine entsprechende Übereinkunft liege schon seit Januar vor, hieß es.

Im noch gültigen Tarifvertrag von 2012 haben Gesamtmetall und IG Metall festgeschrieben, dass nach 24 Monaten ein Angebot zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen muss. Bereits nach 18 Monaten ist durch den entleihenden Betrieb die unbefristete Übernahme zu prüfen. Diese Regelung solle im Prinzip auch weiterhin gelten, sagte Juan-Carlos Rio Antas aus der Tarifabteilung des IG-Metall-Vorstands.Auf der Ebene der Firmen können Arbeitgeber und Betriebsräte jedoch eine Verleihdauer von bis zu 48 Monaten vereinbaren. „Das ist aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertreter dem freiwillig zustimmen“, sagte Rio Antas.