Das Bankgeheimnis wurde still und leise  abgeschafft

Wie Telepolis berichtet wurde das Bankgeheimnis still und leise durch die Hintertür quasi abgeschafft. 

Das Abwehrrecht gegen den Staat wurde bereits von Finanzminister Eichel umfassend ausgehöhlt

Ohne größere Medienaufmerksamkeit hat der Bundesrat diesen Monat mit dem von ihm genehmigten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) das fast 400 Jahre währende Bankgeheimnis abgeschafft. Artikel 1 Nummer 2 des StUmgBG streicht nämlich vollständig den bisherigen § 30a der Abgabenordnung ("Schutz von Bankkunden"), dessen Absatz 1 die Finanzbehörden bislang mahnte, " bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen."

Dass die seit Sonntag geltende neue Regelung so wenig Medienaufmerksamkeit bekam, dürfte auch daran liegen, dass der damalige SPD-Finanzminister Hans Eichel dieses Abwehrrecht gegen den Staat bereits vor zwölf Jahren so stark aushöhlte, dass die jetzt erfolgte komplette Streichung fast wie eine bloße Formalie wirkt, auch wenn mit ihr noch eine Reihe kleinerer Einschränkungen wegfallen - zum Beispiel die, Konten nicht "allgemein" zu überwachen.

Aus der versprochenen Ausnahme wurde ein "Standardinstrument der Behörden"

Als das Bankgeheimnis 2005 ausgehöhlt wurde, hieß es, die danach möglichen Abfragen sollten und würden nur in Ausnahmefällen geschehen. Im letzten Jahr lag die Zahl der Zugriffe allerdings schon bei über 300.000 - das waren etwa doppelt so viele wie 2013. FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing sah das "Indiz dafür, dass die Kontenabfrage nicht mehr ein Instrument im konkreten Verdachtsfall, sondern zu einem Standardinstrument der Behörden verkommen ist". "Der Staat", so der promovierte Jurist, "schnüffelt, was das Zeug hält" (vgl. FDP kritisiert staatliche Massenabfragen von Bankkonten).

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https://www.heise.de/tp/features/Bankgeheimnis-komplett-gestrichen-3757315.html