Bankgeheimnis wird abgeschafft

Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft

 

Die Behörden fragen immer häufiger Kontodaten von Privatpersonen ab. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Abfragen um 83 Prozent und es dürften künftig wohl noch mehr werden. Denn Ende Juni trat ein Gesetz zur endgültigen Abschaffung des Bankgeheimnisses in Kraft - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Für Behörden ist es nun noch einfacher, Bankdaten der Steuerzahler zu erfassen.

Kontoauszüge und Geldscheine
Mehr als 340.000 Kontoabfragen sind laut "Welt am Sonntag" beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen.

Konten von Privatpersonen werden so oft wie nie zuvor von Behörden überprüft. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. So seien im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch im ersten Halbjahr 2017 mehr als 340.000 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen. Das seien 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Kritik an dem massiven Anstieg kommt von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Es gebe immer mehr Berechtigte mit Zugriff auf personenbezogene Daten. Von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung habe sich das Verfahren weit entfernt.

 

Und die Zahl der Abfragen wird vermutlich noch deutlich steigen. Hintergrund ist die komplette Abschaffung des fast 400 Jahre alten Bankgeheimnisses im Steuerrecht. Das ist seit dem 25. Juni 2017 in Kraft, nach der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Unter der Bezeichnung "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" sorgen die neuen Regelungen dafür, dass Finanzbehörden ungehinderten Zugang zu Privatkonten haben und diese auch ganz allgemein überwachen können. So können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfasst werden, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.

Der Bundestag hatte Ende April und der Bundesrat Anfang Juni dem Gesetz zugestimmt. Vordergründig soll es dabei um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche sowie den Kampf gegen Terrorismus gehen. 

Doch gleichzeitig wurde im Gesetzespaket auch der Paragraf 30a der Abgabeordnung mit abgeschafft. Dieser regelte den Schutz zwischen Bankkunden gegenüber Finanzbehörden und war praktisch die gesetzliche Grundlage für das Bankgeheimnis.

Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.

Gestrichener Paragraf 30a | Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Das ist Finanzbehörden in Zukunft erlaubt:

 

  • Künftig müssen Behörden keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen.
  • Behörden sind nicht mehr verpflichtet, Auskünfte beim Steuerpflichtigen anzufordern, bevor sie sich an die Bank wenden.
  • Künftig ist eine allgemeine Überwachung von Bankkonten erlaubt.
  • Behörden können künftig Kontodaten, die sie im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern erhalten, für eine Steuererhebung mit verwenden.

 

Aushöhlung des Bankgeheimnisses seit 2005

Begonnen hatte die Aushöhlung des Bankgeheimnisses 2005. Damals wurde die staatliche Einsicht in Privatkonten mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen den Terrorismus begründet. Die damals verantwortliche rot-grüne Bundesregierung versprach allerdings, dass die Abfragen von Bankkonten eine Ausnahme bleiben sollten.