BSW fordert Neustart des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

Georg Theis
27. November 2025

Wir fordern einen Neustart des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

 

Ja, zu einem kompletten Neustart des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks!

Nein zu kosmetischen Veränderungen, die Probleme nicht angehen!

Nein zu Gebührenerhöhungen!

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) kommt seinem Programmauftrag immer weniger nach. Dieser sieht eigentlich eine gesetzliche Verpflichtung vor, die Bevölkerung umfassend und ausgewogen mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu versorgen. Dazu gehört auch eine unparteiische und plurale Berichterstattung, die zur Meinungsbildung beiträgt und die Politik kontrolliert. Die Staatsferne und die Unabhängigkeit von privaten Interessen sind dabei grundlegend.

Die Realität sieht anders aus: Statt unterschiedliche Auffassungen zu Wort kommen zu lassen, aus denen sich die Bürger selbst eine Meinung bilden können, sind kritische Stimmen zur Regierungspolitik bei ARD/ZDF und Deutschlandfunk allzu oft unterrepräsentiert. Statt journalistische Standards einzuhalten, tun sich Redaktionen viel zu häufig durch aktivistischen „Haltungsjournalismus“ hervor. Statt differenzierter Sichtweisen, arbeitet der ÖRR mit Auslassungen, um einfache Weltbilder zu verbreiten. Statt Zusammenhänge und Hintergründe aufzuzeigen, empört man sich auch im ÖRR in moralischen Scheindebatten. Statt die Mächtigen zu kontrollieren und deren Handeln zu hinterfragen, „unterstützt“ der ÖRR quasi – vor allem in Fragen von Aufrüstung, Feindbildaufbau und Krieg – die Regierungslinie und versucht, andere Meinungen zu delegitimieren. Statt schlanker, effizienter Strukturen, erlaubt der ÖRR unangemessen großzügige Gehälter, immense Produktionskosten und verfolgt das Ziel, immer höhere Rundfunkgebühren einzutreiben. Statt auf die wachsende Entfremdung der Bevölkerung vom ÖRR mit erheblich mehr Mitbestimmung für die Gebührenzahlern zu reagieren, wird sich die Lage in den Sendern schöngeredet, während interne Kritiker geschasst werden. Fast monatlich werden mittlerweile Fälle bekannt, die die Verengung des Meinungskorridors in den Redaktionen belegen (z.B. kürzlich erst mehrere Fälle bei ZDF-frontal sowie der Fall Julia Ruhs beim NDR).

Die Konsequenz all dessen ist, dass weniger als ein Drittel der Menschen heute Vertrauen in den ÖRR haben. Die Zahlen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus dem Jahr 2024 legen zudem nahe, dass immer mehr Menschen die monatliche Rundfunkgebühr in Höhe von 18,36 Euro nicht zahlen können oder wollen. Mittlerweile urteilte sogar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig sein kann, wenn dieser über einen längeren Zeitraum die Darstellung der Meinungsvielfalt grob verletzt.

Das BSW meint deswegen: Der ÖRR muss – wenn er eine Zukunft haben will – demokratischer, transparenter, schlanker werden! Und zwar nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich!

Bis vor etwa einem Jahr haben die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer drei Medienänderungsstaatsverträge ausgehandelt. Dieser Prozess war abgeschlossen, bevor das BSW in zwei Landesregierungen eingetreten ist. Ändern lassen sich die Verträge nicht mehr. Die Frist zur Ratifizierung dieser Verträge in den Bundesländern endet am 30.11.2025. Es handelt sich um einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (6. Medienänderungsstaatsvertrag, MÄStV), den Reform-Staatsvertrag (7. MÄStV) sowie den Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag (8. MÄStV).

Letzterer wird von drei Unions-geführten Bundesländern wegen der Verfassungsklage zur Rundfunkfinanzierung von ARD und ZDF voraussichtlich nicht ratifiziert werden. Die in diesem Vertrag vorgesehene Regelung für eine quasi automatische Erhöhung der Rundfunkbeiträge (sog. „Widerspruchslösung“, § 8 des Vertrags) reduziert das Mitentscheidungsrecht der Länderparlamente über die Festlegung der Beitragshöhe. Der ÖRR nahm im vergangenen Jahr Rundfunkbeiträge in Höhe von 8,7 Mrd. Euro ein, dazu kamen Werbeeinnahmen. Das Geld wird zwischen dem ZDF, der ARD und ihren Sendeanstalten sowie dem Deutschlandradio aufgeteilt. Das ist eine gewaltige Summe. Aber die Sender wollen dennoch mehr. Das BSW hat sich u.a. im Bundestagswahlprogramm explizit gegen eine Erhöhung der Rundfunkbeiträge ausgesprochen und lehnt den 8. MÄStV daher ab.

Der Reform-Staatsvertrag (7. MÄStV) versucht, den ÖRR punktuell zu verschlanken – beispielsweise mit der Zusammenlegung mancher Programme und etwas mehr Effizienz. Aber angesichts des desolaten Zustandes des ÖRR und der Verengung des Meinungskorridors ist das bei Weitem nicht gut genug. Auch mit diesem Vertragswerk wird der ÖRR nicht den Ansprüchen gerecht werden, die die Beitragszahler an ihn stellen dürfen. Damit sich mehr Grundlegendes ändert, lehnt das BSW den Reform-Staatsvertrag ab.

Schließlich könnte unserer Einschätzung nach mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (6. MÄStV) durch Formulierungen, die wenig mit Jugendschutz zu tun haben, die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass Medienaufsichtsbehörden leichter gegen Medienanbieter vorgehen können und eine „Zensur durch die Hintertür“ stattfindet, weil sie mit weitem Interpretationsspielraum Medieninhalte als „unzulässig“ einstufen könnten. Deswegen lehnt das BSW auch diesen Vertrag ab.

Das BSW will einen kompletten Neustart für einen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, der seine verfassungsmäßige Aufgabe ernst nimmt und ein Leuchtturm für Meinungsvielfalt und Demokratie ist:

  • Das, was den ÖRR auszeichnen sollte, ist der Anspruch, für Meinungsvielfalt zu stehen, in seiner Berichterstattung die Pluralität der unterschiedlichen Auffassungen widerzuspiegeln und möglichst ohne starken kommerziellen Druck qualitativ hochwertigen Journalismus und gute Unterhaltungsformate abzuliefern. Leistet ein ÖRR dies nicht, untergräbt er seine eigene Zukunft.
  • Wir wollen echte Mitbestimmung der Beitragszahler. Bislang sitzen in Fernseh- bzw. Rundfunkräten hauptsächlich Vertreter von Parteien und Verbänden, also der politische Mainstream und die organisierte Zivilgesellschaft, die nicht selten eng mit der Politik verbunden ist. Sachlich angemessen wäre es, wenn die Mitglieder stattdessen von den Beitragszahlern gewählt würden. Auch das System, dass Intendanten oder Redaktionsleiter nach Parteibuch oder Parteinähe ausgesucht werden und dann entsprechend agieren, muss ein Ende haben. Im Journalismus des ÖRR sollte man in der Regel nicht erkennen können, welche persönliche politische Einstellung ein Journalist besitzt.
  • Die Nähe des ÖRR zur Politik muss enden: Drehtüren zwischen beiden Bereichen brauchen eine Abkühlphase. Es braucht eine verbindliche Karenzzeit für den Wechsel von Spitzenpolitikern in Führungspositionen des ÖRR und umgekehrt und ein klares Verbot für ÖRR-Journalisten, bezahlte Tätigkeiten (z.B. Moderationen oder Vorträge) für Regierungen, Ministerien, Parteien oder deren Stiftungen anzunehmen. Im Sinne von Transparenz fordern wir eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung aller Nebeneinkünfte von ÖRR-Führungspersonal und Journalisten ab einer Geringfügigkeitsschwelle.
  • Wir fordern einen Mechanismus, der Meinungsvielfalt objektiv feststellt und durchsetzt. Dies könnte über die Einführung eines unabhängigen Meinungsvielfalt-TÜV umgesetzt werden. Das Ergebnis des TÜV muss direkte finanzielle Auswirkungen auf die Höhe des Rundfunkbeitrags haben.
  • Die Mitarbeiter des ÖRR sollten grundsätzlich ihre Arbeit in sicheren Festanstellungen leisten und nicht in unklaren, freien Anstellungsverhältnissen ausharren müssen. Sichere Arbeitsplätze verringern auch den Anpassungsdruck auf Mitarbeiter innerhalb der Sender, um bloß nicht vermeintlich negativ aufzufallen.
  • Wir wollen mehr regionale Berichterstattung, denn das ist eine der Hauptaufgaben des ÖRR.
  • Die Überprüfung aller hochdotierten Stellen und eine transparente Gehaltsstruktur. Ebenso müssen die Produktionskosten für einzelne Sendungen auf den Prüfstand (teilweise verdienen Moderatoren von Polit-Talkshows um die 20000 Euro für eine Sendung) wie das Outsourcing von Produktionen an sich.
  • Der ÖRR muss schlanker werden. Der Rundfunkbeitrag muss sinken. Die Pensionsansprüche sollen nicht mehr – wie bislang – durch die Beitragszahler finanziert werden.

Weil die vorliegenden Verträge keine dieser fundamentalen Reformen umsetzen, sondern den Status quo zementieren, lehnen wir sie ab und fordern eine komplette Neuverhandlung unter Einbezug unserer Vorschläge.

Der Beschluss wurde vom Parteivorstand am 2. November 2025 gefasst. 

 

 

Quelle: https://bsw-vg.de/wir-fordern-einen-neustart-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/