Mit 125 000 Lesern neuer Tages-Besucher-Rekord bei Internetz-Zeitung.eu
Die letzte Spitzenmarke war bei etwa 40 000 Lesern an einem Tag. Gestern waren es ca 65 000. Am 31.3. dann sogar ca. 125 000.
Seit einem Jahr gibt es diese konzern-unabhängige und freie Nachrichtenplattform jetzt schon etwa.
Nachdem sich die bisherigen Besucherzahlen laut Web Analytics bisher im Korridor von 5 000 bis 10 000 Besuchern täglich befunden hatten, ist seit einigen Tagen eine deutliche Steigerung der Bersucherzahlen festzustellen.
So stieg die Zahl am 9.2.15 auf ca 10 000 Besucher. Am 10. 2. waren es bereits 23 000 und gestern gab es einen weiteren Sprung auf 33 368 Besucher der News-Webseite. Danach wurde mit 40 000 Besuchern der vorläufige Peak der Entwicklung erreicht. Die Gründe für diesen Sprung sind nicht bekannt. Allerdings sollen viele schwedische Besucher auf der Plattform neuerdings zu finden sein - warum auch immer. Das wären monatlich über eine Million Leser, wenn diese Leser-Zahl in Zukunft täglich erreicht werden würde.
Bei Facebook selber ist die Plattform laut "Cool social network" mit einem Top-Ranking gelistet . So hat Internetz-Zeitung.eu dort 4,5 von 5 möglichen Sternen für die Facebook-Präsens. Über 11 000 Likes sind dort für die IZ registriert.
89%
internetz-zeitung.eu is very popular in Facebook and Google Plus.
It is liked by 306 people on Facebook, it has 2 twitter shares and it has 69 google+ shares. Furthermore its facebook page has 3062 likes.
This CoolSocial report was updated on 27 Jan 2015, you can refresh this analysis whenever you want.
Internetz-zeitung.eu scored 89 Social Media Impact. Social Media Impact score is a measure of how much a site is popular on social networks. 4.5/5.0 Stars by Social Team
Facebook dominiert mit 91 % das Teilen von Nachrichten im Netz

Die deutschen News-Konzernmedien raten immer mehr in die Abhängigkeit des US-Oligopolisten "Facebook", der inzwischen die meisten Nachrichten im Netz teilt.
Das könnte eine Entwicklung einleiten, die auch für deutsche Konzernmedien wie Springer und Spiegel zu einer wachsenden Abhängigkeit vom US-Portal führen. Gleichzeitig verlieren die deutschen Medienkonzerne so die Kontrolle über ihre Produkte.
Facebooks Änderungen am Newsfeed-Algorithmus, die Nachrichten mehr Präsenz im Nachrichtenstrom des Netzwerks zuweisen, zeigen Wirkung.
Der Anteil von Facebook an allen geteilten Nachrichten ist im Verhältnis zu Twitter und Google+ in Deutschland auf fast 91 Prozent gewachsen, zeigt die Studie “Development of the Social Network Usage in Germany since 2012″ (PDF) der Technischen Universitäten Dresden und Darmstadt.
Dagegen verlieren die beiden Kontrahenten Twitter und Google+ immer mehr an Bedeutung. „Diese Entwicklung könnte zu einem Monopol für Facebook bei der Nachrichtenweitergabe in Sozialen Netzen führen“, warnt Oliver Hinz, Fachgebietsleiter im Bereich Electronic Markets an der TU Darmstadt.
Allerdings gibt es offenbar eine klare Arbeitsteilung zwischen den Netzwerken: „Über Twitter werden eher Nischenthemen diskutiert, während die ,Mainstream-Themen‘ über Facebook geteilt werden“, sagt Hinz. Auch thematisch unterscheiden sich die Netzwerke: Politikthemen haben einen hohen Stellenwert auf Twitter; Technik dominiert auf Google+. Auf Facebook wurde vergleichsweise viele Beiträge über Gewaltthemen und Verbrechen geteilt, hat Hinz herausgefunden, schreibt Netzoekonom.de.

Für die Studie wurden die Likes, Retweets und +1 auf Artikel der 15 größten deutschen Nachrichtenseiten ausgewertet. Wie im Jahr zuvor wurden etwa 475000 Artikel ausgewertet, die allerdings 75.4 Millionen Interaktionen in den sozialen Netzen hervorriefen, was einen Zuwachs von 110 Prozent bedeutete. Im Durchschnitt rief jeder Artikel 158 Likes auf Facebook, 12 Tweets und 3,9 “+1″ auf Google+ hervor. Google+ sei deutlich schneller gewachsen als Twitter, haben die Forscher herausgefunden.
Artikel auf Bild.de erhielten im vergangenen Jahr die meisten Empfehlungen (19,3 Millionen), gefolgt vom vorherigen Spitzenreiter Spiegel Online (17 Mio.). Mit großem Abstand folgen dahinter Zeit.de (8,7 Mio.), Focus Online (8,1 Mio.) und Welt.de (7,6 Mio.).
So haben auch unabhängige Medien wie Internetz-Zeitung.eu oder Neopresse die Möglichkeit bis zu 10 000 Leser und mehr täglich zu erreichen und diese Entwicklung ist ein weiterer Schalg für deutsche Konzernmedien, die immer mehr als "Lügenmedien" betrachtet werden. Das schlechte Image betrifft auch TV-Medien wie ARD und ZDF. Nicht umsonst machte dieses Wort Furore. So kann sich der Leser zudemauch eher sein eigenes Bild machen.
Die wachsende Dominanz wirft die Frage nach der Strategie von Facebook auf.
Immer wieder gibt es Spekulationen, ob das Netzwerk plant, die gesamten Inhalte auf seinen Seiten zu hosten und den Werbeumsatz mit den Urhebern zu teilen. Das würde den gebeutelten Verlagen zwar kurzfristig höhere Werbeeinnahmen bringen, langfristig steigt aber die Abhängigkeit von Facebook weiter, verbunden mit einem Kontrollverlust über die eigenen Inhalte. Allerdings sind viele Medien inzwischen so verzweifelt, dass sie sich auf diesen Deal einlassen könnten.
Diese große Präsens von weitgehend gleichgeschalteten Mainstreammedien und Konzernmedien,die die Interessen der Top-Wirtschaft einseitig vertreten, ist aber auch eine Chance für unabhängige und alternative Medien, die zumehmend vielgelesen werden. So kann sich jeder User alternative Sichtweisen von konzernunabhängigen und freien Medien einholen, was zu einer objektiveren Sichtweise von politischen Ereignissen führen kann.
Gleichzeitig verlieren Konzernmedien wie BILD zunehmend an Glaubwürdigkeit und an Auflage. So brach die Auflage der BILD in wenigen Jahren von über 4 Mio täglich auf etwa 2 Mio. täglich auf fast 50 % und damit sehr extrem ein. Da Springer sowieso einseitig udfn rechtspopulistisch-völkisch berichtet, verzichten immer mehr Leser auf diese platte Weltsicht der täglichen Ereignisse und das ist gut so .
4U 9252 - Germanwings-Passagiere schrien schon 5 Minuten vor dem Absturz
Im Wortlaut
»Ein erster Schritt zur Abschaffung der Geheimdienste müsste der Verzicht auf V-Leute sein«

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kritisiert, dass "gummiartige Ausnahmeregeln" im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umgang mit V-Leuten des Verfassungsschutzes der Geheimdienstwillkür weiter Tür und Tor öffnen. Scheitert das NPD-Verbot erneut wegen der "staatlich subventionierten Nazi-Hetzer", "wäre das ein Triumph für die Nazis", warnt Jelpke.
Die Bundesregierung will den Umgang mit Vertrauensleuten – sogenannten V-Leuten – des Verfassungsschutzes nun bundesgesetzlich regeln. Der Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" wird von der Regierung als eine Lehre aus dem NSU-Skandal verkauft. Wurden hier die richtigen Lehren aus dieser Affäre gezogen?
Ulla Jelpke: Leider nein. Die geheimdienstlich arbeitenden Verfassungsschutzämter mit ihren V-Leuten waren Herz und Motor des sicherheitspolitischen Debakels im Zusammenhang mit dem NSU. Doch was nun als Schlussfolgerung aus dem NSU-Desaster verkauft wird, öffnet mit gummiartigen Ausnahmeregeln weiterhin der Geheimdienstwillkür Tür und Tor. Keines der bisherigen Probleme mit V-Leuten wird mit diesem Gesetz beseitigt. Vielmehr wird die bislang auf Ebene einer Dienstvorschrift gepflegte V-Leute-Unwesen nun mit gesetzlichen Weihen versehen. Es läuft also auf eine Stärkung des Verfassungsschutzes hinaus. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird eine Chance vertan, unmittelbare und wirksame Schlussfolgerungen aus der NSU-Affäre zu ziehen.
Was ist denn so problematisch an den V-Leuten?
Bei V-Leuten handelt es sich um Angehörige einer vom Verfassungsschutz beobachteten Szene – also beispielsweise Neonazis oder Dschihadisten – die für Geld bereit sind, Informationen an den Geheimdienst weiterzugeben. Selbst Bundesinnenminister Thomas de Maizière nannte diese Spitzel Leute, "mit denen man sonst nicht zusammenarbeiten möchte". Denn wir haben es hier zum Teil mit Leuten zu tun, die selber in schwerste Straftaten verstrickt sind. De Maizière behauptet, dass V-Leute für die Informationsgewinnung unersetzbar seien. Doch gerade die Glaubwürdigkeit von V-Leuten ist extrem zweifelhaft. Für Geld sind manche bereit, das Blaue vom Himmel zu lügen. Sie übertreiben ihre Bedeutung, um ihren lukrativen Nebenverdienst nicht zu verlieren. Im NSU-Umfeld haben sich Spitzel regelrecht damit gebrüstet, den Geheimdienst ausgetrickst zu haben. Andere V-Leute gerade aus der Naziszene haben – wie etwa ein jahrzehntelanger Führungskader der NPD in Nordrhein-Westfalen - sogar mit Wissen und Duldung ihrer Kameraden mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet, diesem nur ausgewählte oder falsche Informationen geliefert und im Gegenzug hohe V-Mann-Honorare in den Aufbau von Nazistrukturen gesteckt. Wir können also von staatlich subventionierten Nazi-Hetzern sprechen.
Das Gesetz soll doch nun sicherstellen, dass keine zu Haftstrafen verurteilten Straftäter als V-Leute angeheuert werden. Und auch die Beteiligung von V-Leuten an Straftaten soll nun klar geregelt werden. Ist das nicht zu begrüßen?
Das ist wieder so eine Gummibestimmung, die in Wirklichkeit gar nichts regelt. Nur grundsätzlich dürfen keine zu Haftstrafen verurteilten Straftäter als V-Leute angeheuert werden. Ausnahmen sollen aber möglich sein, wenn zum Beispiel aus sogenannten operativen Gründen zu diesem V-Leuteeinsatz keine Aufklärungsalternative besteht. Die Einschätzung darüber trifft der Geheimdienst. Wie schon bisher sollen V-Leute Straftaten mit "subkulturellem Hintergrund" begehen dürfen, um ihre Identität zu tarnen. Als Beispiel dafür wird das Zeigen eines Hitlergrußes, ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot auf einer Demonstration oder die ja sonst schon mit einer längeren Haftstrafe bedrohte Mitgliedschaft in einer verbotenen oder sogar terroristischen Vereinigung angeführt. Bei kleineren Delikten soll von einer Strafverfolgung abgesehen werden können. In "Individualrechte" anderer darf ein V-Mann nicht eingreifen, sich also nicht etwa einer Körperverletzung, Freiheitsentziehung oder gar Tötung schuldig machen. Allerdings sieht das Gesetz auch bei solchen Eingriffen durch V-Leute Ausnahmen vor. Als Beispiel genannt wird hier die Beteiligung an Sachbeschädigungen bei einer militant verlaufenen Demonstration, denen sich der Spitzel unter gruppendynamischen Druck nicht entziehen könne. Die Grenze zum Lockspitzel, der erst durch sein Vorbild andere Demonstrationsteilnehmer zu solchen Aktionen wie Steinwürfen auf die Polizei verleitet, ist hier fließend.
Aber zumindest, wenn ein V-Mann in Straftaten von erheblicher Bedeutung verwickelt ist, soll sein Einsatz abgebrochen werden.
Soll – nicht muss. So heißt es in dem Gesetzentwurf. Über Ausnahmen entscheidet der Präsident oder Vizepräsident des Verfassungsschutzes. Die Behördenleitung soll im Einzelfall eine Güterabwägung vornehmen und entscheiden, ob ein V-Mann weiter an einer Operation teilnimmt, wenn so vielleicht ein terroristischer Anschlag verhindert werden kann. Ob damit aber ein Szenario gemeint ist, in dem der Anschlag durch die Straftat des V-Mannes überhaupt erst verwirklicht werden kann, bleibt damit offen.
Gerade hat das Bundesverfassungsgericht vom Bundesrat als Antragsteller im NPD-Verbotsverfahren mehr Beweise für die tatsächliche Abschaltung der V-Leute innerhalb der rechtsextremen Partei gefordert. Ist diese Forderung nachvollziehbar?
Leider ja. Denn der Umgang der Geheimdienste mit ihren V-Leuten ist leider alles andere als transparent. Wenn ich daran zurückdenke, wie lange die Innenminister rumgeeiert haben, bevor sie bereit waren, den Abzug der V-Leute aus der NPD zu testieren, kann ich das Misstrauen der Karlsruher Richter gut verstehen. Die Bundesländer hatten als Belege für die aggressiv-kämpferische Haltung der NPD gegen die demokratische Ordnung auch das Parteiprogramm aus dem Jahr 2010 und ein Strategiepapier von 1997 angeführt. Zumindest zu den Zeitpunkten, an dem diese Papiere verfasst wurden, waren die V-Leute noch aktiv. Jetzt müssen die Länder – und die Bundesregierung – nachweisen, dass keine Geheimdienstquellen an diesen Texten mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass die Bundesregierung – die ja nicht selbst Klägerin ist - jetzt verantwortungsvoll handelt und gegenüber den Karlsruher Richtern uneingeschränkt Auskunft über die hoffentlich rechtzeitig abgeschalteten V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz innerhalb der NPD Rechenschaft ablegt. Vergessen wir nicht: Schon das erste NPD-Verbotsverfahren 2003 scheiterte an der Durchsetzung der rechtsextremen Partei mit Geheimdienstspitzeln. Die Karlsruher Richter waren der Auffassung, dass aufgrund der mangelnden Staatsferne der NPD ein rechtsstaatliches Verbotsverfahren nicht möglich sei. Um das Ausmaß mal zu verdeutlichen: Jedes sechste NPD-Vorstandsmitglied stand damals auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes. Mögliche V-Leute des Verfassungsschutzes entpuppen sich im laufenden NPD-Verbotsverfahren als tickende Zeitbomben. Die Innenminister müssen nun alle Informationen über frühere und möglicherweise neue V-Leute im NPD-Umfeld schonungslos offenlegen. Es geht nicht an, dass das laufende Verbotsverfahren gegen diese offen menschenverachtend auftretende Nazipartei mit der Ausrede Quellenschutz gefährdet wird. Sollte das Verbotsverfahren abermals scheitern, wäre das ein Triumph für die Nazis.
In Thüringen geht die Landesregierung unter dem selber jahrelang vom Verfassungsschutz ausgespähten Ministerpräsidenten Bodo Ramelow von der LINKEN jetzt einen anderen Weg bezüglich der V-Leute. Was hat es damit auf sich?
Gerade in Thüringen, wo der NSU seinen Ursprung hat, war das V-Leute-Unwesen in den letzten Jahrzehnten völlig aus dem Ruder gelaufen. Schon der Thüringer Heimatschutz in den 90er Jahren, aus dem das spätere NSU-Trio dann in den Untergrund abtauchte, war ja eine Nazikameradschaft, in der jedes zehnte Mitglied für einen Geheimdienst arbeitete. Auch der Leiter der Gruppe Tino Brandt war V-Mann mit insgesamt 200.000 DM Spitzelhonorar. Aus solchen Erfahrungen mit demokratisch nicht kontrollierbaren Geheimdienststrukturen und ihren durch ihre V-Leute-Führer vor Strafverfolgung geschützten V-Leuten hat die Thüringer Landesregierung eine erste richtige Konsequenz gezogen. Das dortige Innenministerium kündigte an, zukünftig ganz auf V-Leute zu verzichten – wobei noch ein Hintertürchen im Falle "begründeter Einzelfälle zum Zweck der Terrorismusbekämpfung" offen gelassen wurde. Mit seinem mutigen Schritt hat sich Thüringen nicht nur Freunde gemacht. Die Bundesregierung kündigt jetzt allerdings an, nötigenfalls mit eigenen Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen tätig zu werden. Das neue "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" sieht ausdrücklich die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als "Zentralstelle" vor. So könnte die aus bürgerrechtlicher Sicht begrüßenswerte Schwächung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes in Thüringen faktisch von oben unterlaufen werden. Auch das zeigt, wie gefährlich das neue Gesetz ist. Der Inlandsgeheimdienst hat – nicht nur im Falle NSU – auf der ganzen Linie versagt. Und dafür soll das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt auch noch mit mehr Machtfülle, mehr Kompetenzen, mehr Personal belohnt werden.
Das klingt so, als lehne DIE LINKE das Bundesamt für Verfassungsschutz an sich ab? Was könnte den die Alternative dazu sein?
Ein Geheimdienst ist per Definition demokratisch nicht kontrollierbar und damit ein Fremdkörper in einem demokratischen Rechtsstaat. Angesichts dieser zwangsläufigen strukturellen Defizite und der immer wieder erfolgten Rechtsverstöße – wie sie nicht zuletzt durch die NSU-Affäre öffentlich wurden – fordert DIE LINKE die Auflösung des Verfassungsschutzes als Geheimdienst. Stattdessen tritt DIE LINKE für die Schaffung einer Koordinationsstelle des Bundes und eine Bundesstiftung ein, die offen und wissenschaftlich über neonazistische, antisemitische, muslimfeindliche, rassistische und sonstige Erscheinungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeitet, diese dokumentiert und darüber informiert. Damit wäre den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes, das eben nicht explizit einen nachrichtendienstlichen Verfassungsschutz fordert, Rechnung getragen. Ein erster Schritt zu so einer Abschaffung der Geheimdienste müsste der Verzicht auf V-Leute sein.
Quelle: http://linksfraktion.de/im-wortlaut/ein-erster-schritt-abschaffung-geheimdienste-muesste-verzicht-v-leute-sein/
Pressemitteilung
Aufrüstungsministerin von der Leyen macht auch vor Killerdrohnen nicht Halt
"DIE LINKE lehnt Killerdrohnen ab. Deutschland und die EU dürfen sich nicht am völker- und menschenrechtswidrigen internationalen Drohnenkrieg beteiligen", kommentiert Christine Buchholz, verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Treffen des deutsch-französischen Ministerrats, bei dem auch neue Rüstungsprojekte wie die Beschaffung von Kampfdrohne und Militärsatelliten thematisiert werden. Buchholz weiter:
Diese Beispiele zeigen, dass mehr Europa in der Verteidigungspolitik keineswegs zu Kosteneinsparungen führt. Gemeinsame europäische Rüstungsprojekte machen die Welt auch nicht sicherer. Vielmehr befeuern diese Projekte einen internationalen Rüstungswettlauf. Militärsatelliten und Kampfdrohnen sollen die Bundeswehr in die Lage versetzen, in Zukunft von Deutschland aus per Knopfdruck Menschen in Ländern wie Afghanistan zu töten."
Pressemitteilung
Mindestlohn durchsetzen, Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen
"Die Beschäftigung wächst, aber es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit. Die Durchsetzung des Mindestlohns und die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bleiben Hauptaufgaben der Arbeitsmarktpolitik. Die Regierung darf den Mindestlohn nicht aufweichen und muss Menschen mit langandauernder Erwerbslosigkeit bessere Beschäftigungschancen eröffnen. Sie unternimmt in dieser Hinsicht zu wenig: Die derzeitige Arbeitsmarktsituation gibt wesentlich mehr her", erklärt Sabine Zimmermann mit Blick auf den aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. Die stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Arbeitsministerin Nahles darf sich nicht vom Gejammer der Arbeitgeber und der CSU beeindrucken lassen. Es muss in den nächsten Monaten darum gehen, den Mindestlohn wirksam durchzusetzen. Das erfordert intensive Kontrollen mit ausreichend Personal. Die Ausnahmen sind schnellstmöglich zu beseitigen, der Mindestlohn zügig auf zehn Euro zu erhöhen.
Fatal ist die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit. Eine Million Menschen dürfen nicht dauerhaft vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden. Der Wallraff-Report hat noch einmal den Handlungsbedarf in der Arbeitsvermittlung aufgezeigt. Anstelle von Scheinmaßnahmen und schneller Vermittlung in prekäre Beschäftigung brauchen wir eine Förderung, die nachhaltig die Beschäftigungschancen der Betroffenen verbessert. Notwendig sind dafür eine Qualifizierungsoffensive und mehr Personal in den Jobcentern für eine ordentliche Betreuung. Dazu muss mehr Geld in die Hand genommen werden."
Quelle: http://linksfraktion.de/pressemitteilungen/mindestlohn-durchsetzen-langzeitarbeitslosigkeit-bekaempfen/
Seite 854 von 1327



































































