Stasi 2.0 - Messengerdienst - BKA kann bei WhatsApp mitlesen
Verfassungsschutz soll offiziell Staatstrojaner bekommen - Inoffiziell wird die Praxis längst stattfinden
Verschlüsselte Kommunikation stellte die Sicherheitsbehörden bisher angeblich vor große Probleme.
Nach Recherchen von WDR und BR kann das BKA jedoch längst Chats über WhatsApp mitlesen - über eine reguläre Funktion.
Nur mit einem sehr großen Aufwand, etwa dem Einsatz von staatlicher Spionagesoftware, dem sogenannten "Staatstrojaner", können verschlüsselte Chats von Kriminellen überwacht werden - so hieß es bislang von Seiten der Sicherheitsbehörden. Eine Überwachung von Kommunikation über Messengerdienste wie WhatsApp sei eine der größten Herausforderungen für Strafverfolger. Da die Anbieter der Programme den Behörden kein heimliches Mitlesen erlauben, sei man faktisch gezwungen, Spähsoftware einzusetzen.
Nach Recherchen von BR und WDR ist das Bundeskriminalamt (BKA) jedoch schon seit einigen Jahren in der Lage, Kommunikation über WhatsApp zu überwachen - auch ohne Überwachungssoftware auf dem Handy der Zielperson installieren zu müssen.
Reguläre WhatsApp-Funktion verwendet
Demnach hat offenbar das BKA-Referat "Informationstechnische Überwachung" (OE 24) einen Weg gefunden, an verschlüsselte WhatsApp-Chats zu kommen. "Das BKA verfügt über eine Methode, die es ermöglichen kann, Text, Video-, Bild- und Sprachkurznachrichten aus einem WhatsApp-Konto in Echtzeit nachzuvollziehen", heißt es dazu in einem internen Schreiben der Polizeibehörde. Auch die WhatsApp-Kontakte einer Zielperson könnten auf diese Weise "bekannt gemacht werden".
Offenbar nutzen die Ermittler dafür die Möglichkeit, dass WhatsApp auch über den Internetbrowser gesteuert werden kann. Diese Funktion nennt sich "WhatsApp Web". Es handelt sich um eine reguläre Funktion, wie die Ermittler in ihrem Schreiben betonen. Um eine solche Maßnahme durchführen zu können, müssen die Strafverfolger jedoch kurzzeitig Zugriff auf das Mobiltelefon der Zielperson haben, um dann die Chats mit der WhatsApp-Browser-Version zu synchronisieren. Erst dann können die Ermittler unbemerkt mitlesen.
Der Anis Amri-Kontakt wurde so überwacht - Man war also dran oder steuerte ihn sogar - worauf es ebenfalls Hinweise gibt
Hinweise auf diese Überwachungsmethode liefern Unterlagen aus dem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen den Terrorverdächtigen Magomed-Ali C., einen kaukasischen Islamisten und Bekannten des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri.
C. soll gemeinsam mit Amri und einem französischen Extremisten eine Serie von Bombenanschlägen geplant haben. Anfang des Jahres wurde er wegen Vorbereitung einer "schweren staatsgefährdenden Gewalttat" vom Berliner Kammergericht zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach Amris Attentat ermittelte das BKA gegen Magomed-Ali C., da befürchtet wurde, der Islamist könnte ebenfalls einen Terroranschlag verüben. Im Zuge dessen schlugen die Ermittler vor, auch die WhatsApp-Kommunikation des Kaukasiers zu überwachen. "Die dargestellte Maßnahme der WhatsApp-Überwachung ist unter bestimmten Voraussetzungen technisch möglich", heißt es dazu in einem Vermerk des BKA vom 30. Juli 2018.
Nach Auffassung des BKA handelt es sich bei dieser Methode um eine Überwachung gemäß Paragraf 100a Strafprozessordnung - also der regulären Telekommunikationsüberwachung mit richterlicher Anordnung. Obwohl dabei auch umfassend Chatverläufe mitgelesen werden können, sei dies keine Überwachung wie etwa durch den Einsatz des sogenannten Staatstrojaners.
Die Linken-Abgeordnete hält die Forderungen des BKA nach mehr Zugriffsrechten auf Messenger für fragwürdig.
Methode kaum eingesetzt
Auf Anfrage teilt das BKA mit, dass man "zu technischen bzw. operativen Ermittlungsfähigkeiten (...) beispielsweise im Bereich der informationstechnischen Überwachung, grundsätzlich keine detaillierten öffentlichen Auskünfte" erteile. Aus Sicherheitskreisen heißt es, die Methode zur WhatsApp-Überwachung werde durch das BKA bislang kaum eingesetzt. Sie sei nur mit einem vergleichbar hohen Aufwand umzusetzen und daher für viele Ermittlungsverfahren nicht praktikabel.
Im Rahmen der Terrorabwehr könne eine Überwachung von Messengerdiensten nach richterlicher Anordnung durchaus gerechtfertigt sein, meint die Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Martina Renner. "Aber wenn das BKA an dieser Stelle wirklich Fertigkeiten hat und einsetzt, dann verstehe ich nicht, wieso bei jedem Sachverhalt in der politischen Arena geschrien wird, dass man endlich in der Lage sein muss, bei WhatsApp mitlesen zu können", so Renner. "Das ist ja dann Augenwischerei."
Verfassungsschutz soll offiziell Staatstrojaner bekommen - Inoffiziell wird die Praxis längst stattfinden
Seit einigen Jahren verweisen Sicherheitsbehörden und das Bundesinnenministerium darauf, dass die Überwachung von Kommunikationskanälen wie WhatsApp für Ermittler möglich sein muss, um schwere Straftaten aufklären zu können. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür wurden bereits geschaffen. Seit der Reform der Strafprozessordnung im Sommer 2017 ist es dem BKA und der Bundespolizei erlaubt, den sogenannten "Staatstrojaner" offiziell als Spionage-Werkzeug einzusetzen, um Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.
Ähnliche Befugnisse soll auch der Verfassungsschutz erhalten, um terroristische Gefahren aufklären zu können. So sieht es eine Novellierung des Verfassungsschutz-Gesetzes auf Bundesebene vor, die nach der politischen Sommerpause beschlossen werden soll.
Seit den Snowden-Enthüllungen wissen wir zudem, dass der USA Geheimdienst NSA praktisch jedes Telefonat hierzulande abhören kann - auch die Gespräche der Kanzlerin. Die Whatsapp Enthüllung ist also nur die Spitze des Eisberges.
Die NSA kann nach späteren Enthüllungen massenhaft Handy-Gespräche abhören. Dabei nutze der US-Geheimdienst aus, dass die rund 30 Jahre alte Verschlüsselung des Mobilfunk-Standards GSM geknackt sei, schrieb die „Washington Post“ seinerzeit unter Berufung auf Unterlagen des Informanten Edward Snowden. Mit dieser Fähigkeit dürften auch die Gespräche von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört worden sein.
Experten warnen schon seit langem, dass der Schutzmechanismus des vor allem in Europa verbreiteten GSM-Standards durchbrochen ist. https://www.handelsblatt.com/politik/international/snowden-dokumente-nsa-kann-auf-breiter-front-handys-abhoeren/9218344.html?ticket=ST-8304832-GlLQuN2bViSzES2QWuVT-ap3. In welchem Ausmaß genau die NSA ihre Fähigkeit zum Abhören der Handy-Gespräche ausnutze, gehe aus Snowdens Unterlagen nicht hervor, schränkte die „Washington Post“ ein. Experten warnten, dass der US-Geheimdienst wahrscheinlich auch neuere Varianten der Verschlüsselung knacken könne.
Merkels Kanzleramt setzte sich für Betrugsfirma Wirecard ein
Flankierendes Engagement der Kanzlerin Merkel für dubiosen Bezahldienstleister
CDU nähert sich den AfD Rechtspopulisten und Rassisten in der Pfalz immer mehr an
CDU AfD Kooperation in Neuwied
In Neuwied ticken die Christdemokraten wohl eher rechtsradikal
Dramatisch genug, was in Thüringen geschah, daß neben der FDP auch die CDU mit der AfD taktierte, im letzten Moment noch Bodo Ramelow seinen Ministerpräsidentenposten berechtigt zurück ergattern konnte. Das allgemeine Fazit des Skandals, mit Rechtsradikalen gibt es keinen Konsens.
Das scheint ziemlich offensichtlich den Neuwieder Stadtrat nicht davon abzuhalten, unter der Führung der CDU setzt diese auf Zusammenarbeit mit der AfD, ein Tabubruch in Rheinland-Pfalz! Damit aber noch längst nicht genug, sowohl die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner als auch Spitzenkandidat Christian Baldauf stehen hinter dem Vorgehen der CDU in Neuwied.
"Im Stadtrat von Neuwied hat die „Papaya“-Koalition unter Führung der CDU-Fraktion einen Antrag auf Abwahl des Bürgermeisters Michael Mang gestellt. Die namentliche Abstimmung über den Abwahlantrag sollte am 2. Juli erfolgen. Dabei setzt die „Papaya“-Koalition offensiv auf die Stimmen der AfD, um die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für ihren Antrag zu erreichen.
Angesichts der angestrebten Zusammenarbeit mit der AfD zeigt sich SPD-Generalsekretär Daniel Stich fassungslos: „Gemeinsame Sache mit der AfD zu machen ist ein ungeheuerlicher Tabubruch.
Ich bin entsetzt, dass die CDU-Fraktion im Neuwieder Stadtrat nur wenige Monate nach den Vorkommnissen im Thüringer Landtag mit der AfD paktiert, um sich die Mehrheit für eine Amtsenthebung zu sichern.
Die Begründung des Vorsitzenden der Neuwieder CDU-Stadtratsfraktion, Martin Hahn, dies sei kein Problem, da die AfD von den Bürgern gewählt und damit legitimiert sei, lässt einem die Haare zu Berge stehen.
Offenbar ist bei der CDU in Neuwied noch nicht angekommen, dass man gerade in Zeiten von Hass, Hetze und rechtem Terror Rechtspopulisten und Rechtsradikalen nicht den roten Teppich ausrollt.
Ich fordere die CDU und alle anderen Fraktionen im Neuwieder Stadtrat auf, den Abwahlantrag zurückzuziehen und sich umgehend von jeglicher Kooperation mit der AfD zu distanzieren.“
Nach Aussage Martin Hahns in der Rhein-Zeitung stehe der CDU-Landesverband hinter dem Vorgehen der CDU in Neuwied.
Hierzu Daniel Stich: „Die CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner und ihr Spitzenkandidat Christian Baldauf geben der CDU in Neuwied einen Freifahrtsschein für einen Pakt mit der AfD.
Dieses Gebaren macht mich fassungslos. Frau Klöckner und Herr Baldauf müssen umgehend einschreiten, sich öffentlich von jeglicher Zusammenarbeit mit der AfD distanzieren und ihre Neuwieder Parteifreunde zur Ordnung rufen. Andernfalls verspielt die CDU Rheinland-Pfalz ihre Glaubwürdigkeit als Partnerin im Kampf gegen die Antidemokraten von rechts.“
(Pressemitteilung der Landes-SPD)
Wundert scharfe Beobachter nicht unbedingt, Frau Klöckner hat bekanntlich keinerlei Bedenken, wenn es um die Hofierung von Lobbyisten geht, daher auch keine Berührungsängste mit Rechtsradikalen.
Gestrige Heuchler entpuppen sich als aufrechte demokratische Verräter
Was gegen Ende des letzten Winters im Osten geschah, wo die CDU sich in Thüringen als Heuchler entpuppte, nunmehr auch im Westen in Neuwied am Rhein? Es schaut sehr danach aus. Verständlich, daß der Neuwieder SPD die Haare zu Berge stehen. Doch ändert das etwas? Wohl eher nicht.
Während die rheinland-pfälzische CDU angesichts dieser Vorgänge zu zögerlich reagiert, kann man den dabei entstehenden Schaden wohl kaum noch kitten. Ob ihr das auch bewußt sein möge? Frau Klöckner spielt weiterhin mit gezinkten Karten, obwohl ihr das wenig nützen wird, zumal politische Gegner diese Verfehlungen für eigene Zwecke zu nutzen wissen.
Dadurch die Kanzlerwahl gefährdet?
Mit einem Friedrich Merz an vorderster Front, der doch fortwährend behauptet, mit einer AfD sei jedwede Zusammenarbeit auszuschließen? Diese These ist wohl aber nicht ernst gemeint - zumal Merz der wohl rechtsradikalste mögliche CDU Kanzler - Kandidat überhaupt ist.
Angesichts der letztmaligen Vorgänge in Neuwied darf das längst bezweifelt werden.
Eine CDU, die dermaßen fahrlässig agiert, muß sich dem Vorwurf stellen, nicht nur heuchlerisch zu sein, obendrein verliert sie auch an Glaubwürdigkeit.
Da könnte dann schnell das derzeitige Hoch der Wahlprognosen von rund 40 Prozent in sich zusammensacken, während eine konsequentere SPD gegenüber jener rechtsradikalen AfD wieder über Stimmenzuwachs sich freuen dürfte. „Des einen Schaden ist des anderen Nutzen“, lautet es doch wohlweislich, oder? Im Endeffekt muß die Demokratie mit aller Härte jedwede Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten ablehnen. Verpaßt sie das, gefährdet sie ihr eigenes System.
IZ History - Ein Heise Online Beitrag -
§ 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen
Angriffskriege nicht mehr laut GG verboten - Ein Rückschritt
Ersetzt wurde er durch einen Paragrafen im Völkerstrafgesetzbuch - allerdings mit Veränderungen
Im Netz gibt es Aufregung, nachdem Meldungen umgingen, dass ab 1. Januar 2017 der § 80 StGB gestrichen wurde, worüber aber kaum berichtet worden sei. Das war der Paragraf, der die "Vorbereitung eines Angriffskrieges" unter Strafe stellte.
Das regt, wenn man dies nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt, angesichts der Bestrebungen der deutschen Regierung, mehr militärische "Verantwortung" übernehmen zu wollen, womöglich zu einem Verdacht an, dass die Bundesregierung vielleicht den rechtlichen Raum für militärische Interventionen und etwaige Angriffskriege schaffen will. Im Bayerischen Rundfunk versuchte man die Gemüter zu beruhigen und die Sachlage "richtig" zu stellen, mit dem Titel "Verschwörung um § 80 - Halbe Wahrheiten zum 'Angriffskrieg'" goss man allerdings im "Staatsfunk" eher Wasser auf die Mühlen. Zudem heißt es lediglich, dass "das Delikt nur das Gesetz gewechselt" habe, auf die damit eingehenden Veränderungen wird aber nicht eingegangen.
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Der gestrichene § 80 StGB
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das entsprechende Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches angenommen - dagegen stimmte nur die Linksfraktion. Der § 80 wurde nicht ersatzlos gestrichen, sondern in einer veränderten Form in das seit 2002 im Rahmen des Beitritts zum Römischen Statut und damit zum Internationalen Strafgerichtshof seit 2002 in Deutschland geltende Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) als § 13 aufgenommen.
Verbrechen der Aggression
Das VStGB regelt in Deutschland Straftaten gegen das Völkerrecht und passt damit das deutsche Strafrecht dem Rom-Statut an. Auf der Überprüfungskonferenz in Kampala am 10. und 11. Juni 2010 wurde das Verbrechen der Aggression im Artikel 8, der bislang Kriegsverbrechen umfasste, in das Römische Statut übernommen. Das Verbrechen der Aggression gleicht dem § 80 StGB und wird in Artikel "8 bis" aufgeführt:
Im Sinne dieses Statuts bedeutet "Verbrechen der Aggression" die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
Noch können Verbrechen der Aggression nicht geahndet werden. Erst müssen die Vertragsstaaten des Römischen Statuts mit einer Zweidrittelmehrheit ab 2017 dem zustimmen. Deutschland hat dies 2013 gemacht. Bislang ratifizierten erst 13 Staaten die Zusätze zu Artikel 8, zuletzt Palästina, 30 Staaten wären erforderlich. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeiten des Opt-Out aus der Gerichtsbarkeit bei diesem Paragrafen, zudem kann die Gerichtsbarkeit bei einem Nichtmitgliedsstaat nicht ausüben, "wenn das Verbrechen von Staatsangehörigen des betreffenden Staates oder in dessen Hoheitsgebiet begangen wurde. Noch einschränkender ist notwendig, dass der UN-Sicherheitsrat eine Angriffshandlung festgestellt hat. Das heißt nur dann, wenn dies auch den Interessen der Vetomächten entspricht und diese selbst nicht betrifft.
Deutschland hat das Verbrechen der Aggression allerdings mit einer besonderen Note übernommen, sieht man einmal davon ab, dass der § 80 eindeutiger formuliert war und nicht zwischen der Planung und der tatsächlichen Durchführung unterschieden wurde. Besonders wirkungsvoll war er aber auch nicht, siehe: Generalbundesanwaltschaft weist Strafanzeigen wegen Syrien-Einsatz der Bundeswehr ab.
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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Eindeutiger ist damit geregelt, dass nicht Untergebene, die Befehlen gehorchen bzw. diese nicht verweigern, bestraft werden können. Eingeschränkt wurde jedoch die Zuständigkeit im Ausland. Nach § 1 VStGB besteht für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen das Weltrechtsprinzip, wonach eine Strafbarkeit nach deutschem Recht überall besteht, also auch dort, wo es "keinen Bezug zum Inland" gibt. Anders ist dies für Verbrechen der Aggression, also für die Ahndung von Angriffskriegen. In § 1 wurde die Formulierung eingebaut: "Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden, gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts, wenn der Täter Deutscher ist oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet."
Strafbar nur bei Inlandsbezug
Damit sind in Deutschland zwar die Ausführung und Planung von Angriffskriegen strafbar, aber man vermeidet, gegen Alliierte vorgehen zu müssen. Der Grund dafür liegt auf der Hand, denn die USA haben mit wechselnden Koalitionen auch mit EU-Mitgliedsländern zuletzt im Irak und in Syrien Angriffskriege ohne Beschluss des UN-Sicherheitsrats und völkerrechtswidrig durchgeführt. Die Frage ist auch, wie Drohnenangriffe in Ländern wie Pakistan, Somalia oder dem Jemen zu werten wären. Offen bleibt, ob sich Deutschland etwa durch Bereitstellung von Stützpunkten im Land strafbar macht, wenn diese logistisch eine wichtige Rolle zur Versorgung, Kommunikation und Steuerung spielen (Bundesregierung räumt Wissen über Drohnenkrieg ein). Allerdings hat die Bundesanwaltschaft auch schon Strafanzeigen gegen den ehemaligen US-Verteidigungsminister Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen (Folter in Abu Ghraib und Guantanamo) eingestellt.
Die Fraktion der Grünen hat der Änderung zwar zugestimmt, weil Angriffskriege damit unter Strafe gestellt werden, aber Bedenken angemeldet, weil das Weltrechtsprinzip ausgehebelt wurde, weswegen der Anwendungsbereich "gegen Null" gehe, sofern Deutschland keinen Angriffskrieg führt. Die Einschränkung sei auch verfassungsrechtlich fragwürdig, da dies das Grundgesetz nach Art. 26 Absatz 1 nicht vorsieht:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
GGArt. 26 Absatz 1
Obgleich die in § 13 erfolgte Einschränkung nach Ansicht der Grünen ein "ungünstiges Signal an die Weltgemeinschaft" aussende, da sowieso die internationale Verfolgung von Straftaten von vielen Staaten nicht unterstützt wird, stimmten sie letztlich zu. Die Linksfraktion begrüßte, dass nun auch Vorbereitungshandlungen zu Angriffskriegen bestraft werden können, aber sie stimmte gegen die Änderung aus mehreren Gründen. Geltend gemacht wurden ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Bindung an den Inlandsbezug. Dann geht den Linken die Begrenzung auf hohe politische und militärische Verantwortliche zu weit. Auch die Heraufsetzung der Schwelle, wann von Angriffshandlungen gesprochen werden kann, wird kritisiert. (Florian Rötzer)
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