NSU Schauprozess: Erst in 120 Jahren sollen wir erfahren ob und wie der Staat  bei rassistischen  NSU Nazi Morden mitgewirkt hat

 VS-Führungsoffizier Ralf Marschner ( VE "Primus")  

Nach Jahren geht der NSU-Schauprozess zu Ende. 
Vorher wurde klar gemacht, dass wir erst in 120 Jahren  erfahren dürfen, ob und wie der Staat mit seinem Verfassungsschutz an den rassistisch motivierten NSU- Nazi-Morden  beteiligt war. 

120 Jahre - für diese Dauer hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) von Hessen einen internen Bericht gesperrt, in dem es auch um den NSU-Mord von Kassel und die mögliche Verwicklung seines Mitarbeiters Andreas Temme gehen dürfte. Das schürt einerseits den Verdacht: Was derart lange geheim gehalten werden soll, muss brisant sein. Andererseits kann diese absurde Sperrfrist als Botschaft verstanden werden an die Öffentlichkeit und diejenigen, die weiterhin aufklären wollen: 'Von uns erfahrt Ihr nichts mehr. Gebt auf!'

Es ist ein unverblümter Bruch einer Sicherheitsbehörde mit dem Legalitätsprinzip im Rechtsstaat BRD, Ausdruck des verzweifelten Abwehrkampfes gegen die anhaltenden Aufklärungsbemühungen im Mordkomplex NSU.

Mit Irritation und ungläubigem Staunen reagierte die Öffentlichkeit, als die Nachricht von der 120 Jahre-Sperrfrist bekannt wurde. Er habe zunächst gedacht, es handle sich um einen Tippfehler und müsste "20 Jahre" heißen, so ein Parlamentarier, der im eben zu Ende gegangenen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages saß. Doch langsam weicht die Überraschung dem Widerspruch.

Was ist derart geheim am Mord in Kassel, dass es fünf Generationen nicht wissen dürfen? Zunächst wurde er nicht aufgeklärt. Seit November 2011 rechnet ihn die Bundesanwaltschaft, wie alle zehn Morde, dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe zu. Tatsächlich ist er einer der Schlüsselfälle des NSU-Skandals, dessen Hintergründe weiterhin im Dunkeln liegen.

Entstanden ist ein 250 Seiten umfassender Bericht, der erst zweieinhalb Jahre später, im Juni 2017, nun öffentlich bekannt geworden ist. Und der für 120 Jahre weggesperrt werden soll.

Im Zeitmaß spiegelt sich offensichtlich das Maß des Giftes wider, das in der Akte stecken muss. Als wenn erst heute Akten aus dem Kaiserreich Ende des 19. Jahrhunderts frei würden.

Was genau in dem Dossier steht, wissen bisher nur seine Urheber. Die Unterlagen können die Mitglieder des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses (UA) zwar im Geheimschutzraum unter Aufsicht und ohne Schreibzeug einsehen, sie seien aber zu über der Hälfte geschwärzt, erfährt man. Was geschwärzt wurde, dürfen wiederum ausschließlich die Abgeordneten des UA, nicht aber deren Mitarbeiter, lesen. Allerdings erst nach einem komplizierten und langwierigen Verfahren in Absprache mit dem LfV. Das hat bisher noch keiner der Abgeordneten in Angriff genommen. Auch, weil sie erst eine Methode finden müssen, wie sie mit dem Gelesenen umgehen können. Denn die MdLs dürfen anschließend mit niemand darüber reden. Nicht einmal mit ihren Mitarbeitern, die üblicherweise die Sacharbeit machen und sich in der Materie auskennen. Wie also mit Geheimwissen umgehen?

Dass es das Geheimdossier gibt, wissen die UA-Mitglieder seit einem halben Jahr. Sie konnten das aber nicht erwähnen, weil das Konvolut komplett "eingestuft" war. Das Dokument durfte es nicht geben.

Inzwischen ist es im Ausschuss gelungen, zumindest die Existenz der Akte bekannt zu machen. Bei der Zeugenvernehmung des früheren Innenministers und heutigen Regierungschefs Volker Bouffier (CDU) Ende Juni führte der Obmann der Linken Teile der Akte ein. Dadurch wurde der gesamte Sachverhalt nun bekannt und sorgt seither für Kopfschütteln.Als der junge Deutschtürke Halit Yozgat am 6. April 2006 in seinem Internetcafé mit zwei Kopfschüssen ermordet wurde, hielten sich fünf Kunden und ein Kleinkind in den Räumen auf. Wer nimmt ein solches Risiko auf sich? Einer der fünf Kunden war der Beamte des LfV Hessen, Andreas Temme. War das wiederum lediglich Zufall?

Zwei Hausnummern neben dem Anschlagsort befindet sich ein Polizeirevier. Wurde das von dem oder den Tätern übersehen oder existiert ein unbekannter Zusammenhang mit der Tat?

Der Verfassungsschützer Temme verließ als einziger nach dem Mord unerkannt den Laden. Hat er das Opfer tatsächlich nicht liegen sehen, wie er behauptet? Kam der Täter überhaupt von außen, oder wurde der Mord von innen begangen?

Fragen, die sich bis heute stellen, der amtlichen Version zum Trotz. Offensichtlich soll das  Bild von der  singulär bösen Stasi der Ex DDR weiter aufrecht erhalten werden., Deshalb soll der Verfassungsschutz und somit die  Bundesrepublik mit ihren Bundesregierungen mit Nazi-Morden nicht  in Verbindung gebracht  werden.  Nicht sein kann was nicht sein darf.

Angeklagt wurde lediglich Beate Zschäpe und wenige kleine Nazi-Funktionäre wie Rolf Wohlleben, der  übrigens auch verdeckter  Ermittler  des Verfassungsschutzes war - genauso wie Tilo Brandt. 

Aber die Führungsoffiziere von Mundlos und  Böhnhardt stehen  nicht  vor Gericht. Der Bauunternehmer Marschner wurde  beispielsweise weder angeklagt noch als Zeuge vernommen - obwohl die Angeklagten es gefordert hatten. Dabei  gilt er  als V- Mann "Primus" wie der Name schon erahnen lässt als Schlüsselfigur in dem geheimen NSU-Mordkomplottkomplex.

Eine vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages angeforderte Akte über den Neonazi und ehemaligen V-Mann Ralf Marschner ist offenbar verschollen. Es soll 2010 dem Hochwasser in Sachsen zum Opfer gefallen sein.

"Das hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz dem Ausschuss mitgeteilt", berichtete die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic. "Dieser Vorgang reiht sich irgendwie ein in den mysteriösen Schwund von Akten im Zusammenhang mit dem NSU-Netzwerk", sagte die Grünen-Obfrau im Ausschuss. "Es ist schon seltsam, dass sich die reißenden Wasser gerade dieses Schriftstück ausgesucht haben."

Marschner war als V-Mann "Primus" bereits Mitte der 1990er Jahre zunächst vom Bayerischen Landesverfassungsschutz angeworben worden. Schon 2012 hatte der Mann, der Marschner sozusagen "entdeckte", bei n-tv.de ausführlich darüber berichtet, wie er den Kontakt zu Marschner aufbaute, festigte und ihn schließlich an den Bundesverfassungsschutz (BfV) übergab. Der Verfassungsschutzmann ist bis heute sicher, dass "die Kölner", also das BfV, mit "Primus" eine Quelle hatten, die fast bis zuletzt ganz nah an der Zwickauer Terrorzelle dran gewesen sein muss. Doch wegen der "problembehafteten Führung" des V-Mannes erfuhr der Verfassungsschutz trotzdem so gut wie nichts. In der jetzt verlorenen Akte geht es um mutmaßliche Straftaten von Marschner, wie das Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Insolvenzverschleppung in 2001/2002.

Die beiden mutmaßlichen NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sollen während ihrer Zeit im Untergrund in Firmen Marschners gearbeitet haben. Marschner hatte sogar mehrere Läden und Firmen, ein erfolgreicher Geschäftsmann wurde er trotzdem nie. Möglicherweise bezahlte er aber Mundlos und auch Zschäpe mit Geld, dass er selbst vom Verfassungsschutz bekommen hatte. Angeblich wurde "Primus" 2002 abgeschaltet. 2007 verließ er Deutschland, seit 2009 lebt er in der Schweiz. Zur Aufklärung der Taten des NSU hat er bisher nichts beigetragen.

Eine vom NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages angeforderte Akte über den Neonazi und ehemaligen V-Mann Ralf Marschner ist offenbar verschollen. Es soll 2010 dem Hochwasser in Sachsen zum Opfer gefallen sein.

"Das hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz dem Ausschuss mitgeteilt", berichtete die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic. "Dieser Vorgang reiht sich irgendwie ein in den mysteriösen Schwund von Akten im Zusammenhang mit dem NSU-Netzwerk", sagte die Grünen-Obfrau im Ausschuss. "Es ist schon seltsam, dass sich die reißenden Wasser gerade dieses Schriftstück ausgesucht haben."

Marschner war als V-Mann "Primus" bereits Mitte der 1990er Jahre zunächst vom Bayerischen Landesverfassungsschutz angeworben worden. Schon 2012 hatte der Mann, der Marschner sozusagen "entdeckte", bei n-tv.de ausführlich darüber berichtet, wie er den Kontakt zu Marschner aufbaute, festigte und ihn schließlich an den Bundesverfassungsschutz (BfV) übergab. Der Verfassungsschutzmann ist bis heute sicher, dass "die Kölner", also das BfV, mit "Primus" eine Quelle hatten, die fast bis zuletzt ganz nah an der Zwickauer Terrorzelle dran gewesen sein muss. Doch wegen der "problembehafteten Führung" des V-Mannes erfuhr der Verfassungsschutz trotzdem so gut wie nichts. In der jetzt verlorenen Akte geht es um mutmaßliche Straftaten von Marschner, wie das Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Insolvenzverschleppung in 2001/2002.

Die beiden mutmaßlichen NSU-Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sollen während ihrer Zeit im Untergrund in Firmen Marschners gearbeitet haben. Marschner hatte sogar mehrere Läden und Firmen, ein erfolgreicher Geschäftsmann wurde er trotzdem nie. Möglicherweise bezahlte er aber Mundlos und auch Zschäpe mit Geld, dass er selbst vom Verfassungsschutz bekommen hatte. Angeblich wurde "Primus" 2002 abgeschaltet. 2007 verließ er Deutschland, seit 2009 lebt er in der Schweiz. Zur Aufklärung der Taten des NSU hat er bisher nichts beigetragen.

 

Bei 6 der 9  NSU Attentate war der Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme sogar  in unmittelbarer Nähe - nicht nur in Kassel.  Doch angeklagt wurde auch er nicht. Dabei kann er in einem Fall  nach menschlichem Ermessen ganz sicher als Tatbeteiligter oder als offensichtlicher Lügner betrachtet werden. Er ging im schmalen Gang des Internetcafes nach der Tat an den Tisch vorbei, an dem der Betreiber des Cafes ermordet wurde.    

Deshalb muss im Schauprozess das Bauernopfer Beate Zschäpe herhalten. Eine Verurteilung der Nazi-Frau würde zur Verschleierung  der wahren Hintermänner der NSU Mordserie beitragen und genau das wird morgen geschehen. 

"Masterplan": CSU Rechtspopulisten um Seehofer wollen menschenfeindlich das Asylrecht aushöhlen 

Auch Pro Asyl verurteilt die Verschärfung der Asylgesetzgebung, die verfassungsfeindlich-rechtsextremistisch das Grundrecht auf Asyö weiter aushöhlen soll. 

Die gleichen CDU/CSU Rechtspopulisten, die jeden der ca. 100 Mauertoten in 28 Jahren  betrauert haben, ziehen die virtuelle EU Mauer weiter  hoch und  nehmen in Kauf das täglich hunderte Menschen im Mittelmeer ersaufen. Zudem wird Helfern durch Beschlagnahmung ihrer Boote sogar  noch die Hilfe unmöglich gemacht. 

Im Masterpöan der CSU steht über die wahre Ursache der Flüchtlingsbewegung nämlich Imperialismus udn Krieg kein Wort. Vielmehr unterstützt die CSU  die weitere Aufrüstung der  Bundeswehr und der Nato und wird so selber zum Hauptgrund für die weltweite  Flüchtlingsbewegung. 

Das hindert die homo-phoben Rechtspopulisten der CSU aber nicht daran, weiter auf noch mehr Abschottung  zu setzen und so den Tod von weiteren tausenden Menschen so weiter zu forcieren.

Das Papier selber ist  eine rechtspopulistisch- völkisch  inspirierte Lachnummer., zumal die Zahl der Flüchtlinge ganz drastisch zurückgegangen ist.

Das Thema soll  von CDU/ CSU Ideologen umnd ihnen nahestehenden Mainstreammedien aber deshalb weiter forciert werden,  damit eine CDU-AfD Koalition möglich wird - nachdem man so die AfD mit Dauerpropaganda für  ihr Thema bereits auf 17 % gepuscht hat. CDU Ideologen schaffen so Rechtspopulismus und AfD Rassismus und so wird er salonfähig.

Österreich gilt der CSU offenbar als Blaupause für eine solche Kooperation  von Erzkonservativen, Rechtspopulisten und Rassisten im Lande. 

Auch die Wahl in Sachsen deutet in diese Richtung. 

Seehofers »Masterplan« spricht von »sicheren Orten«, die in Nahost und in Afrikas Sahelzone zu errichten wären. Unter anderem durch »Erwartungsmanagement hinsichtlich der Erfolgsaussichten« für eine Weiterreise nach Europa soll dort Flucht- und Migration nach Europa verhindert werden. Sogenannte Aufklärungsarbeit inklusive Einrichtung weiterer »Rückkehrzentren« soll laut Seehofer explizit die Chancenlosigkeit illegaler Migration verdeutlichen.

Die Zusammenarbeit der Rechtspopulisten der CDU/CSU mit  faktischen Folterregimen wie in Libyen wird dabei verschwiegen. Menschenrechte scheinen für CDU/CSU Ideologen keien Rolle mehr zu spielen. Nur wortkosmetisch ist da noch von der Achtung der Menschenrechte die Rede. So verkommt  die Befürwortung  von abstrakten Menschenrechten zur leeren Hülle.  

Für die Bundesrepublik sieht Seehofers Plan eine größere Zahl von Abschiebehaftplätzen vor. Menschen in Abschiebehaft sollen demnach zukünftig mit anderen Gefangenen zusammengelegt werden. Der Innenminister will den Druck auf die Bundesländer erhöhen, mehr Haftplätze dafür bereitzustellen. An Verkehrsflughäfen könnten zusätzlich Abschiebegefängnisse des Bundes eingerichtet werden. Damit sollen Sammelabschiebungen erleichtert werden.

Asylbewerber sollen erst nach drei Jahren Sozialhilfe beziehen können. Bislang ist dies spätestens nach 15 Monaten möglich. Auch schwebt dem Innenminister ein faktischer Zwang zur Teilnahme an Integrationskursen vor. Wer nicht bei einem solchen Kurs mitmacht, müsse laut Seehofer Sanktionen fürchten. Er verlangt außerdem, dass Geflüchtete ohne Ausweisdokumente keine staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen können.  

Der heute veröffentlichte CSU-»Masterplan« macht deutlich: Ein faires Asylverfahren für schutzsuchende Menschen soll auf allen Ebenen verhindert werden. Unvermittelt schwingt auf jeder Seite des sog. Masterplans mit: Abschottung in allen Bereichen, Schutzsuchende sind hier nicht mehr willkommen. Dass wir von Menschen, die v.a. vor Krieg, Terror und schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, sprechen, wird vergessen. Dabei müsste es gerade Horst Seehofer als Bundesinnenminister besser wissen: In den vergangenen Jahren hat der Großteil der Asylsuchenden einen Schutzstatus erhalten. Und die zunächst vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnten Personen haben oftmals noch vor Gericht ihren berechtigten Schutz bekommen, schreibt Proasyl.

Nun aber soll erst gar nicht der Zugang zu fairen Verfahren ermöglicht werden. Und selbst denjenigen, denen doch noch die Möglichkeit gegeben wird, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, wird es so schwer wie möglich gemacht. Während in der Präambel das Vertrauen in den Rechtsstaat betont wird (S. 2), sind es gerade die Grundprinzipien des Rechtsstaates, die durch diesen Plan in Frage gestellt werden. Das Papier ist ein Rückschritt zu längst als überholt gedachten Maßnahmen und gespickt mit Formulierungen, die schon lange nicht mehr den Erkenntnissen gerade nach 2015 entsprechen.

Im Rahmen der nationalen Maßnahmen fällt vor allem auf:

AnkER (Punkt 32). Schutzsuchende werden in den sog. AnkER-Zentren zum Objekt staatlichen Handelns. Unter der Abschreckungspolitik, die hier demonstriert werden soll, fallen auch solche, die letztlich einen Schutzstatus erhalten sollen. Laut Punkt 32 sollen schließlich alle Personen in diesen Lagern untergebracht werden. Obwohl im Asylprozessrecht ohnehin die Rechtsmittelmöglichkeiten und Fristen eingeschränkt sind, sollen die Zeiträume nochmalig verkürzt werden, Verwaltungsgerichte müssen »schnellstmöglich entscheiden«. Dabei sind aufgrund der fehlerhaften Entscheidungspraxis des Bundesamtes der letzten Jahre die Gerichte schon jetzt überlastet.

Erweiterung der beschleunigten Asylverfahren nach § 30a AsylG (Punkt 35). Ein beschleunigtes Verfahren soll nun bei allen Personen durchgeführt werden, die keine Identitätsdokumente vorweisen können. Das war im vergangenen Jahr nach Schätzung des BAMF rund die Hälfte aller Betroffenen. Das bedeutet: Das BAMF muss innerhalb einer Woche entscheiden. Zusätzlich muss der/die Schutzsuchende in besonderen Aufnahmeeinrichtungen bis zur Ausreise wohnen bleiben. Wie in diesem kurzen Zeitraum eine individuelle Asylverfahrensberatung möglich sein soll oder aber den besonderen Bedürfnissen vulnerabler Betroffener entsprochen wird, ist nicht zu erkennen.

Auch wird es in dieser kurzen Zeit kaum möglich, einen Rechtsbeistand zu erreichen, die oftmals fehlerhaften Entscheidungen des Bundesamtes werden rechtlich nicht überprüft werden können. Dabei forderte das Bundesverfassungsgericht 1996, dass Schutzsuchende bei beschleunigten Sonderverfahren, die schon damals am Flughafen erfolgten, einen Anspruch auf eine kostenlose asylrechtliche Beratung und anwaltliche Unterstützung haben müssen. Europarechtlich steht diese Ausweisung auf pauschal alle Menschen ohne Identitätsdokumente Art. 31 Abs. 8 der Verfahrensrichtlinie entgegen, da ihnen kein fehlerhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. Zur Kritik an § 30a AsylG m.w.N. (S. 3).

Asylbewerberleistungsgesetz (Punkt 39). Die Beziehung von Asylbewerberleistungen soll von derzeit 15 Monaten auf 36 Monate erweitert werden – eine Verschärfung, die über den Koalitionsvortrag hinausgeht. Dabei soll zunächst das Prinzip der Sachleistungen angewandt werden, Leistungskürzungen werden erweitert. Auch hier findet eine Degradierung der Schutzpersonen statt. Die neuerlichen Einschnitte dürften schwer in Einklang zu bringen sein mit dem Diktum des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012: »Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren«.

Rechtsmittelverfahren (Punkt 40). Erneut werden europäische Vorgaben ignoriert: Der »Masterplan« sieht vor, dass trotz eingelegter Rechtsmittel die Betroffenen abgeschoben werden sollen. Dabei hat erst am 19. Juni der Gerichtshof der Europäischen Union ausdrücklich entschieden, dass während einer Klage gegen die Ablehnung samt Ausreiseentscheidung nicht abgeschoben werden darf – das gebiete schon die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Hier müssten vielmehr die schon heute bestehenden Einschränkungen dringend gesetzlich aufgehoben werden (Zur Entscheidung).

Bescheinigung unterhalb der Duldung (Punkt 53). Bisher erhalten diejenigen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können eine Duldung. Jetzt soll eine Bescheinigung unterhalb der Duldung für Ausreisepflichtige, denen die Rückführungshindernisse zuzurechnen sind, eingeführt werden. Besonders drastisch: Liest man diesen Punkt zusammen mit dem nächsten Punkt 54, wonach das Vorliegen von gültigen Reisedokumenten in die alleinige Verantwortlichkeit der Betroffenen gestellt wird – obwohl beispielsweise die Probleme an den Botschaften und den Herkunftsländern liegen kann – kann auch der Anwendungsbereich zur Bescheinigung unterhalb der Duldung enorm ausgeweitet werden. So werden Menschen in die Illegalität getrieben.

Abschiebungshaft (Punkt 59). Auch hier will der Bundesinnenminister sich gegen europäisches Recht stellen und die EU-Rückführungsrichtlinie, die die Bedingungen für Abschiebungshaft regelt, aussetzen. Zurück zu den Entwicklungen der 90er Jahre sollen wieder Abschiebungshaftplätze ausgebaut werden und sogar in Strafanstalten eingerichtet werden. Abschiebungshaft ist aber keine Strafhaft. Unter Abschiebungshaft fallen auch Personen unter der Dublin-Verordnung, die noch in einem anderen Mitgliedstaat als Schutzberechtigte anerkannt werden können. 

 

Fake News: Nato Regierungen und Konzernmedien tragen die nächste Syrien-Giftgaslüge durch das  mediale Welt-Dorf

Giftgas in Duma: OPCW widerspricht westlichen Regierungen – Mainstreammedien verbreiten Fake News

 
 
Giftgas in Duma: OPCW widerspricht westlichen Regierungen – Mainstreammedien verbreiten Fake News
 
 
Laut den Aufständischen hat Chlorgas aus dieser Bombe Dutzende Menschen in den darunter liegenden Geschossen getötet. Im OPCW-Bericht wird die Stelle als "Location 2" bezeichnet.
 
Der am Wochenende veröffentlichte OPCW-Bericht zum mutmaßlichen Giftgaseinsatz im syrischen Duma straft Washington und seine Verbündeten Lügen. Viele Mainstreammedien griffen den Bericht auf und machten daraus die Fake News, die OPCW habe Chlorgas nachgewiesen.

Am Freitag veröffentlichte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) ihren Zwischenbericht zum mutmaßlichen Giftgaseinsatz im syrischen Duma. In dem Damaszener Vorort sollen am 7. April Dutzende Zivilisten Opfer eines Chemiewaffenangriffs geworden sein, für den der Westen die syrische Armee verantwortlich macht. Am 14. April griffen die USA, Großbritannien und Frankreich verschiedene Ziele in Syrien als Vergeltungsmaßnahme an.

Vor ihrem Angriff sprachen die drei Länder davon, über Beweise zu verfügen, die die Schuld der syrischen Armee belegten. So zeigten sich Washington und Paris überzeugt, dass in Duma neben Chlorgas auch ein Nervengas zum Einsatz kam – Chlorgas selbst wird von der OPCW gemäß dem Chemiewaffenübereinkommen nicht als Chemiewaffe gelistet.

"Ohne Zweifel": Washington und Paris belogen die Öffentlichkeit 

So heißt es in einem vom US-Verteidigungsministerium am 14. April veröffentlichten Bericht, "eine Vielzahl von Informationen weist auf die Verwendung von Chlorgas bei der Bombardierung von Duma hin, während einige zusätzliche Informationen darauf hinweisen, dass das Regime auch das Nervengas Sarin einsetzte". Ärzte und Hilfsorganisationen hätten Symptome beschrieben, die "mit der Einwirkung von Sarin übereinstimmen". "Diese Symptome deuten zusätzlich zu den Dutzenden von Todesfällen und Hunderten von Verletzten darauf hin, dass das Regime auch Sarin bei seinen Angriffen verwendet hat", so der Bericht.

Bereits einen Tag vor dessen Veröffentlichung berichtete MSNBC unter Berufung auf US-Beamte, dass in Blut- und Urinproben von Opfern des mutmaßlichen Giftgasangriffs neben Chlorgas auch ein Nervengift identifiziert wordensei.

Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sprach im Vorfeld des Angriffs auf Syrien von "Beweisen, dass Chemiewaffen eingesetzt wurden, zumindest Chlorgas, und dass diese vom Regime von Baschar al-Assad eingesetzt wurden". Um welche Beweise es sich handelte, gab das französische Verteidigungsministerium Stunden nach Beginn des Angriffs bekannt, indem es einen Geheimdienstbericht veröffentlichte. Daraus geht hervor, dass alle von Paris gezogenen Schlussfolgerungen auf öffentlich zugänglichem Material aus sozialen Netzwerken und Medien beruhten.

Dessen ungeachtet erklärte der französische Außenminister Jean-Yves Le Drian im späteren Verlauf des Tages, in Duma sei nicht nur Chlorgas eingesetzt worden:

Aber alles, was ich bis jetzt sagen kann, ist, dass unsere Analysen es erlauben, alle Gase, die verwendet wurden, zu identifizieren. Es ist Chlor dabei, und ganz ohne Zweifel gibt es weitere Substanzen.

Bundestags-Gutachten: US-geführte Luftschläge in Syrien waren völkerrechtswidrig

Doch die auf Drängen der syrischen und russischen Regierung mit der Untersuchung der Ereignisse beauftragte OPCW kam zu einer ganz anderen Schlussfolgerung:

Weder in den Umwelt- noch in den Blutplasmaproben mutmaßlicher Opfer wurden phosphororganische Nervengifte oder deren Abbauprodukte nachgewiesen.

Mit anderen Worten: Paris und Washington hatten die Öffentlichkeit zur Rechtfertigung ihrer Militärschläge belogen als sie davon sprachen, in Duma sei ein Nervengift wie etwa Sarin zum Einsatz gekommen. 

Fake News: Mainstreammedien geben OPCW-Aussagen falsch wieder 

Allerdings steht weiterhin der Vorwurf im Raum, dass die syrische Armee Chlorgas eingesetzt habe. Glaubt man den Schlagzeilen vergangener Tage, dann hat die OPCW tatsächlich "Chlorgasspuren in Duma" nachgewiesen:

Giftgas in Duma: OPCW widerspricht westlichen Regierungen – Mainstreammedien verbreiten Fake News
(Screenshot Google)

Ähnlich lauteten die Schlagzeilen in der englischsprachigen Presse. Doch wie schon im Fall des OPCW-Berichts zur Skripal-Affäre handelt es sich auch bei diesen Schlagzeilen um Fake News. Während diese Falschmeldung im deutschsprachigen Raum auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom Freitagabend zurückzuführen ist ("OPCW findet Spuren von Chlorgas im syrischen Duma"), war es die Nachrichtenagentur Reuters, die die englischsprachigen Medien mit dieser Falschmeldung versorgte. Wie das Blog Moon of Alabama aufzeigt, hat Reuters die Meldung im Nachhinein stillschweigend korrigiert – als diese Fake News schon längst im Umlauf war.

Denn von einem Chlorgas-Nachweis ist in dem OPCW-Bericht nirgends die Rede. Es heißt darin lediglich, dass an zwei Orten Chlorkohlenwasserstoffe nachgewiesen worden seien. Die Orte standen im Mittelpunkt der Untersuchung, da dort jeweils ein Bombenzylinder gefunden wurde, aus dem laut den islamistischen Aufständischen und ihren westlichen Verbündeten das Chlorgas ausgeströmt sein soll.

Eine dieser Bomben wurde weitgehend unbeschädigt auf einem Bett liegend aufgefunden, nachdem sie zuvor die Stahlbetondecke des Gebäudes durchschlagen haben soll. Die OPCW bezeichnet diesen Ort als "Location 4". Ein zweiter Bombenzylinder wurde auf der Dachterrasse eines Hauses entdeckt ("Location 2") und soll ein Loch in deren Boden geschlagen haben. Durch dieses soll das Gas nach unten geströmt sein und anschließend Dutzende Menschen getötet haben, die in den Kellerräumen des Gebäudes Schutz gesucht hatten.

Videoaufnahmen der Leichen machten schnell in den sozialen Netzwerken die Runde und galten westlichen Regierungen - neben Aufnahmen aus dem örtlichen Krankenhaus, die von Mitarbeitern und Patienten als Inszenierung beschrieben wurden - als Beleg für einen Giftgasangriff. Um die Schuld der syrischen Armee zu untermauern, hatte die New York Times jüngst unter der Überschrift "Ein Gebäude, eine Bombe: Wie Assad sein eigenes Volk vergast" dieser Bombe eigens einen Artikel mit einer aufwendigen 3D-Darstellung gewidmet.

Beweise für die tödliche Giftgas-Wirkung dieser (oder der anderen) Bombe enthält der New York Times-Artikel ebenso wenig wie der OPCW-Zwischenbericht. Im Letzteren ist die Rede von Chlorkohlenwasserstoffen, die sowohl in der Umgebung der beiden Bomben als auch in den Kellerräumen der "Location 2" ausgemacht wurden. An beiden Orten wurden auch Spuren des Sprengstoffes TNT nachgewiesen.

Zu Abstrichen, die die Ermittler an der Innenseite der Zylinderöffnung der an "Location 2" gefundenen Bombe gemacht hatten, heißt es in dem Bericht: "Es wurden keine Chemikalien mit Relevanz für das Chemiewaffenübereinkommen gefunden." Bei einem Abstrich derselben Stelle mit Wasser wurden eine nicht näher bestimmte Chlorverbindung und Essigsäure ("dichloroacetic acid") entdeckt, aber keinerlei Sprengstoffrückstände wie an dem mutmaßlich von der Bombe erzeugten Loch im Fußboden.

Chlorkohlenwasserstoffe werden beispielsweise bei der Herstellung von Kunstoffen oder als Flammschutzmittel für Textilien oder Möbel verwendet. Sie befinden sich auch im Trinkwasser, das in Syrien gechlort wird. Entsprechend werden die bei den getesteten Gegenständen nachgewiesenen Chlorkohlenwasserstoffe im OPCW-Bericht mit Hinweisen wie "Tenside für Textilien", "chlorierte Holzverbindung" oder "Flammenschutz" versehen.

Keine Aussagen macht der Bericht darüber, ob diese Verbindungen auf Chlorgas zurückzuführen sind. Da der Bericht zudem keine Angaben zur Konzentration dieser Verbindungen macht, sind Schlussfolgerungen in die eine oder andere Richtung wohl kaum möglich. Die Schlagzeilen vom Wochenende, wonach die OPCW "Spuren von Chlorgas" entdeckt habe, sind jedoch nachweislich falsch.

Mehr zum Thema - Unter westlichem Schutz: Islamisten setzten in Syrien systematisch Giftgas ein - auch gegen Kurden

 

 

AfD vor SPD: Wird Deutschland CDU/AfD Spahn-Höcke-Führerstaat?

Bei Umfragen überholt die rechtspopulistische AfD erstmals die SPD und kommt auf 17,5 %, während die SPD nur noch bei 17 % rangiert. 

Die CDU affinen Mainstreammedien haben ganze Arbeit geleistet und die Rassisten "salonfähig" gemacht. 

Den Sozialdemokraten droht wie einst Pasok in Griechenland oder PS in Frankreich der Untergang bzw. die Bedeutungslosigkeit.   

Die CDU kommt auch nur noch auf 25 %  - zusammen mit der CSU gerade auf 29 bis 30 %. 

Die Linkspartei kommt  auf 11 % -  Sie kann aber ohne neue linke Sammlungsbewegung das Vakuum im linken Spektrum nicht mehr  alleine ausfüllen. Im September  will sich Wagenknecht der linken Sammlungsbewegung aktiv anschliessen. Es bleibt die Hoffnung, dass sie sich dabei dem Projekt der Neuen Linken Bewegung  mit tausenden Interessierten und keiner rein sozialdemokratischen Bewegung wie der PSP anschhliesst.  

Die Groko steht vor dem Abgrund, den Seehofer mit der einseitigen deutschen Grenzschliessung für bestimmte Flüchtlinge schon offen propagierte. Nach den Sommerferien wurd das Theater weitergehen.  

In Sachsen droht gar eine CDU/ AfD Landesregierung. Der Rechtsruck der Republik schreitet weiter voran.  Es drohen österreichische Verhältnisse sprich eine Koalition von Erzkonservativen mit  FPÖ ähnlichen AfD Rassisten. 

Wehret den Anfängen. 

 

Seenotrettung;  CDU/CSU und SPD werden in der Groko zu Mördern - und ihre Wähler leisten Beihilfe

Verzweifelte Helfer - Neue faschistoide Haltungen und Rassismus in Europa greift immer mehr um sich  

Die Zahl der Ertrinkenden steigt im Mittelmeer monatlich auf hunderte Menschen und die EU  sowie die in der EU dominierende Groko-Bundesregierung schaut weg-

Mehr noch. Man lässt es zu, dass einige EU Staaten  wie Italien Ertrinknende  die Hilfe verweigert und Seebotrettungsschiffe beschlagnahmt un Menschenretter kriminalisiert. 

der alte Kontinent der geburtsstätte des Humanismus udn der Menschenrecjte verkommt zu einem von völkisch-rechtspopulöistischen Abschottuungsideologen regoerten Staatengebildr der Unmenschlichkeit.

Obwohl Imperialismus und westliche Kriege sowie eine ungerechte kapitalistische Weltwirtschaftsordnung über 60 Millionen Flüchtlinge schufen, sinkt die Bereitschaft der EU Wohlstandsbürger  das selbst geschaffene Elend zu mildern und Kriegsflüchtlingen zu helfen.

Andererseits wachsen Kampagnen in der Zivilgesellschaft, die bei dem Massensterban an der  virtuellen EU Maer nicht mehr wegschauen.

Trotzdem gibt es noch viele Menschen, die jahrzehntelang über ca 100 Mauertote in 28 Jahren  an der innerdeutschen Grenze im Stile von Rechtspopulisten jammern und jetzt wegschauen, wenn  an manchen Tagen so viele Menschen an der Grenze sterben. 

Während Deutschland darüber diskutiert, wie pro Tag fünf Flüchtlinge zuverlässig an der Grenze abgewiesen werden können, ein Streit, an dem fast die Regierung zerbricht, sterben im Mittelmeer im Juni über 600 Menschen und insbesondere die regierende politische Klasse aus CDU/CSU und SPD schaut weg.

Ein Kapitän, der doch über 200 Menschen vor dem sicheren Tod bewahrt, muss sich dafür vor Gericht verantworten. Er hat das Recht gebrochen. 

Das ist Europa im Juli 2018. Europa in seiner ganzen hoffnungslosen Unmenschlichkeit.

NGOs springen ein, wo die Regierungen versagen.

Lange nicht mehr war die Lage zwischen dem afrikanischen und dem europäischen Kontinent so dramatisch. Lange nicht mehr starben so viele Menschen in den Fluten. 

Laut Internationaler Organisation für Migration (IOM) kamen allein seit dem 19. Juni 483 Migranten auf der zentralen Route Richtung Italien ums Leben.

Die Ursache ist schnell ermittelt: Die europäischen Regierungen, allen voran die Rechtspopulisten in Italien, haben begonnen, mit lange ungekannter Schärfe gegen die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vorzugehen, die seit Jahren dort einspringen, wo die politische Führung versagt.

Es müssten wieder mehr Rettungsschiffe unterwegs sein, um noch mehr Tote zu verhindern, twitterte IOM-Sprecher Flavio Di Giacomo zuletzt. Stattdessen lassen die Populisten in Rom keine NGOs mehr in ihren Häfen anlegen. 

 Der Streit um die Rettungsmissionen darf nicht die politische Diskussion ersetzen. Es kann nicht die Lösung sein, Flüchtlinge aus dem Meer zu ziehen und sie ohne Absprachen an das europäische Festland zu karren.

Genau hier wäre die EU in der Pflicht – und eben nicht die ehrenamtlichen Helfer, die in den allermeisten Fällen nur eins treibt: der Kampf um Menschenleben.   

So verwundert es nicht, dass CDU/CSU und SPD zusammen bei neuesten Umfragen nur noch weit unter 50 % zusammen verbuchen können udn ihre Mehrheit längst verloren haben . Unmenschlichkeit ist keine Wahl-Option.