von Georg Theis

 

Die Steuerpolitik eines Staates entscheidet nicht nur über die Art und Höhen der jeweiligen Steuern, sondern auch darüber, in welchem Zustand sich ein Land befindet, ob es in ihm sozial und demokratisch zugeht, weil diejenigen, die über große Vermögen verfügen, sich adäquat an der Finanzierung des Staates beteiligen und dafür sorgen, dass dieser seinen Aufgaben in den Bereichen Bildung und Soziales, Gesundheit und Pflege, Wohnungsbau sowie Infrastruktur nachkommen kann.

Doch wenn seit Jahrzehnten eine Reformpolitik stattfindet, die zur massiven Verschlechterung der Lebensverhältnisse der großen Mehrheit des Volkes und einen stetigen Anstieg der Armut führt, die die Privatisierung und Zerstörung der Daseinsvorsorge und Infrastruktur zur Folge hat sowie einen massiven Stellenabbau im öffentlichen Dienst, dann ist es eben keine soziale und demokratische Politik, die betrieben wird, sondern Reichtumspflege für die oberen Zehntausend, die gesellschaftspolitischer Sprengstoff ist, da nur die Reichen sich einen armen Staat leisten können.

Die ganzen Steuersenkungsorgien, die sich seit Jahrzehnten sammeln, insbesondere seit der Ära Schröder-Fischer, haben zu einer gigantischen Vermögenskonzentration in den Händen einiger weniger geführt, die Staatseinnahmen im dreistelligen Milliardenbereich jährlich geschmälert und zu einer Explosion der Staatsschulden sowie einem beispiellosen Kahlschlag am sozialen Netz geführt. 

 

Und die Armuts- und Reichtumsberichte belegen das immer wieder eindeutig: 

 

Betrug die Armutsrate im Jahr 1990 noch 7,8%, was ja schon mehr als genug war, so liegt sie nunmehr bei fast 18%, sie hat sich verfestigt, insbesondere die Kinder- und Altersarmut, und das dürfen wir niemals hinnehmen.
Wir sind so solange keine Demokratie, solange es solche Zustände bei uns gibt! 

 

Es kann doch verdammt nochmal nicht angehen, dass immer wieder bei den sozial Bedürftigen, bei den Rentnern, den Kranken und Behinderten, beim Katastrophenschutz und bei Bildung und Pflege die Gelder zusammengestrichen werden. Und dass man lieber die Mehrwertsteuern und CO2-Abgaben erhöht und somit den sozial Bedürftigen, den Rentnern und Geringverdienern, aber nun auch zunehmend den Landwirten, Gastronomen und Spediteuren, durch Steuererhöhungen die Zeche aufs Auge gedrückt wird, weil man lieber Reichtumspflege betreibt.

 

Ebenfalls dürfen wir uns niemals damit abfinden, dass 10% der Bevölkerung, also 8 Millionen Leute von 84 Millionen Einwohnern, über 55% des Gesamtvermögens verfügen.

Das Geldvermögen in Deutschland beträgt 9,3 Billionen €, also 9.300 x eine Milliarde, und 10% haben davon 55%, also mehr als 5,1 Billionen €, dann ist das eine ungeheure Zahl und eine schreiende Ungerechtigkeit, die politmedial überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wird.

Schon gar nicht, dass die untere Hälfte lediglich über 3% des Vermögens verfügt.

Allein die 500 Reichsten verfügen zusammen über ein Vermögen von 1,2 Billionen €.

Alle Studien und Statistiken sagen aus, dass über 95% der Vermögen durch die Aneignung fremder Arbeitserträge, Erbschaften und Spekulationen entstehen und dass die Vermögen der Milliardäre und Millionäre jedes Jahr um 5-10% steigen. Je höher das Vermögen, umso höher der jährliche Zuwachs. 

 

Wir haben Unternehmergehälter von 80-100 Millionen € im Jahr und Mangergehälter, die das 250-1.000-Fache eines Durchschnittsgehalts ausmachen. Das kann und darf doch so nicht weitergehen!

 

Deshalb müssen Unternehmer- und Mangergehälter endlich auf maximal das 20-Fache der untersten Lohngruppe eines Betriebes begrenzt werden und per Gesetz dafür gesorgt werden, dass die Firmengründer sich lediglich den Einsatz aus der Firmengründung zuzüglich Inflationsrate wieder herausholen dürfen, anstatt auf Kosten der Belegschaft Vermögen anzuhäufen.

Bei großen Unternehmen ist auf Belegschafts- oder Genossenschaftseigentum zu setzen, damit der Zuwachs des Betriebsvermögens nicht weiter den Anteilseignern, Vorständen und Managern zugute kommt, sondern zu höheren Löhnen, neuen Arbeitsplätzen und Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer Produkte sowie in soziales und kulturelles Engagement fließt. Bei Genossenschaften wird überdies, unabhängig von Banken, den Unternehmen frisches Geld zugeführt, die breite Masse des Volkes kann über Anteile Vermögen bilden. Somit wird das Tor für eine wirkliche VOLKSwirtschaft geöffnet. 

 

Und all diejenigen, die diese Entwicklung zu verantworten haben, leugnen oder für richtig halten, sind komplett irre, handeln zutiefst asozial und verfassungswidrig. 

Aufgabe der Politik ist es, endlich im Sinne des Grundgesetzes eine entsprechende Steuerpolitik zu betreiben, denn in Artikel 14 heißt es, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. 
Bei einer solch gravierenden Kluft zwischen Arm und Reich und Vermögensungleichheit ist dies jedoch nicht der Fall.

Auch um endlich den Sozialstaat reaktivieren und ausbauen zu können und der Umverteilung von unten nach oben zu begegnen, muss der Kurs geändert werden, hin zu einer Umverteilung von oben nach unten. 

Anstatt schon Ingenieure und Facharbeiter mit dem Spitzensteuersatz zu belegen, müssen endlich die Reichen und Spitzenverdiener zur Kasse gezogen werden!

Der Spitzensteuersatz soll künftig erst ab 100.000 € Jahreseinkommen greifen und dann statt gegenwärtig 42% künftig 53% betragen, ab 250.000 € Jahreseinkommen auf 60% steigen und ab 1 Million € auf 75%. Die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften wird wieder auf 25% erhöht, was 30 Milliarden Mehreinnahmen für die öffentlichen Kassen brächte. Ab 25 Million € Vermögen greift wieder eine Vermögenssteuer, zunächst in Höhe von 1%, ab 100 Millionen € von 2% und ab 1 Milliarde € von 3% . Mit diesem Vermögenssteuerkonzept ließen sich 73 Milliarden € Mehreinnahmen erzielen. Ein ähnliches Konzept gibt es nämlich von Oxfam, Greenpeace und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit, wo man die entsprechenden Mehreinnahmen entnehmen kann. Firmenerben müssen endlich so besteuert werden, wie wenn jemand privat Geld, Immobilien, Sachwerte oder einen Fuhrpark erbt, was 10 Milliarden in die Staatskassen spülen würde. 

 

Und damit der unerträgliche Zustand, dass Kapitalerträge niedriger besteuert werden als Arbeit - selbst dann, wenn man Milliarden durch Boni und Dividende verdient zahlt man nur 25% Abgeltungssteuer -, muss eine Kapitalertragssteuer eingeführt werden, die sich an der jeweiligen Einkommenshöhe orientiert bis zu einem Spitzensteuersatz von 75% ab 1 Million €. 
Auch müssen Kapitalerträge endlich sozialabgabenpflichtig werden. Dies alles würde zu Mehreinnahmen von 15 Milliarden € führen. Überdies ist eine Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,1% einzuführen, die 36 Milliarden € an Mehreinnahmen brächte. 

 

Dem Steuerbetrug der Reichen und großer Unternehmen ist endlich ein Riegel vorzuschieben. 
Sie dürfen nicht länger mit Samthandschuhen angefasst werden!

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern endlich als ein Verbrechen anzusehen, da der Staat der Fähigkeit entzogen wird, seinen Aufgaben im Interesse des Allgemeinwohls nachzukommen. Ein öffentlich einsehbares Steuersünderregister zur Abschreckung muss eingeführt werden, die Straffreiheit bei Selbstanzeige und die Verjährungsfristen gehören abgeschafft, das Personal bei Steuerfahndung und Betriebsprüfung spürbar aufgestockt, die Abstände der Kontrollen deutlich verkürzt und die Steuerpflicht ist an die Staatsbürgerschaft zu koppeln, d.h. egal wo jemand seinen Wohnsitz und sein Konto hat, er bleibt in dem Land steuerpflichtig, dessen Bürger er ist.

Kommt er seiner Steuerpflicht nicht nach, so droht eine Sperrung des Kontos bis die ausstehende Summe zuzüglich einer Geldstrafe und einem drastischen Zinssatz von 10% sowie einer Quellensteuer von 50% des ausstehenden Betrages dem Fiskus überführt wird. Banken, die Steuern hinterziehen oder zur Steuerhinterziehung beitragen, müssen künftig die Lizenzen entzogen werden. Durch dieses Bündel an Maßnahmen ließen sich immerhin 15-20 Milliarden € der 100 Milliarden €, die jährlich hinterzogen werden, zurück in die öffentlichen Kassen spülen. 

 

Anmerkung der Redaktion: Georg Theis wurde am 18.09.1989 in seiner Heimatstadt Hohenmölsen (Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt) geboren. Seit 2003 unterstütze er die PDS und war von Mai 2005-August 2019 PDS- bzw. DIE LINKE-Mitglied, von Oktober 2016 bis August 2019 Co-Vorsitzender des Stadtverbandes DIE LINKE Hohenmölsen-Teuchern-Lützen, von 2014-2019 zuständig für Aufklärung und politische Bildung im Rahmen von Vorträgen und Redebeiträgen beim KV DIE LINKE Burgenlandkreis.

In der LINKEN galt er schon als Anhänger von Sahra Wagenknecht und vor allem von Oskar Lafontaine, der sein großes Vorbild und Idol ist, auch wegen seiner gründlichen Analysen und da Theis ebenfalls eine scharfe Rhetorik und kämpferisch-emotionale Art bei Reden bevorzugt. Den beiden Spitzenpolitikern fühlt er sich politisch bis heute sehr verbunden. 

 

Von Juni 2021 bis August 2023 war er Mitglied in der Partei dieBasis.

 

Theis ist Mitherausgeber und Kolumnist der Internetz-Zeitung, linker Blogger auf Telegram, Mitglied im Deutschen Freidenkerverband (DFV) und einer der Hauptinitiatoren der Volksinitiative ,,Direkte Demokratie in Sachsen-Anhalt? JETZT!“.


Theis betreibt einen eigenen Youtube-Kanal, auf dem er Werbung fürs BSW macht und über politische Themen aufklärt.


Als Anhänger von Sahra Wagenknecht und Oskar Lafontaine begrüßt Theis natürlich ausdrücklich die Gründung des Bündnis Sahra Wagenknecht - Für Vernunft und Gerechtigkeit (BSW), mit dem er sich vollumfänglich identifiziert, das er als Aktivist unterstützt und wirbt in seinen Reden auf Kundgebungen sowie in zahlreichen Interviews, Kolumnen und Stellungnahmen für die Ziele und Positionen des BSW. Programmatische Vorschläge wird er Sahra Wagenknecht und anderen Protagonisten des BSW auch in Zukunft per E-Post unterbreiten, wie er dies beispielsweise im Vorfeld der BSW-Gründung mit dem Verfassen eines eigenen Manifests tat. 

Vorzeitige Einberufung des neuen Bundestages juristisch nicht  möglich   

Georg Theis
IZ vom 16.03.2025

 

Gregor Gysi
Foto: Gregor Gysi (© Deutscher Bundestag / Inga Haar)

 

Auf seiner FB-Seite schrieb der Politiker:

,,Ich will hier auf die politische Seite nicht weiter eingehen, und nur so viel erklären, dass wir selbstverständlich alles unternehmen, um diese Wahnsinnsrüstung zu verhindern. Die Auffassung der AfD und auch des Herrn Ulrich Vosgerau, dass die neuen Abgeordneten von AfD und Linken zusammen die unverzügliche Einberufung des neuen Bundestages verlangen und erreichen können, ist schlicht und einfach juristischer Unsinn. Jede Verfassungsrechtlerin, jeder Verfassungsrechtler, jede Bundesverfassungsrichterin und jeder Bundesverfassungsrichter wird dies bestätigen. Die künftigen Abgeordneten können überhaupt keinen zulässigen Antrag an die bisherige Bundestagspräsidentin stellen, weil sie noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung ist die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte der Abgeordneten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch die Abgeordneten des neuen Bundestages die Konstituierung beschließen können. Die Regelung von einem Drittel der Abgeordneten gilt in diesem Falle aber nicht. Eine neue Geschäftsordnung ist noch nicht beschlossen. Es müsste also nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr als die Hälfte der neu gewählten Abgeordneten die Einberufung verlangen. Das ist aber in Anbetracht der Haltung von Union, SPD und Grünen keinesfalls zu erreichen. Der Ältestenrat hat stellvertretend bereits getagt und die Mehrheit lehnte den Antrag auf eine frühere Konstituierung ab. Stellten wir also neben der AfD einen solchen Antrag, müsste und würde er genau wie der Antrag der AfD als unzulässig zurückgewiesen werden."

P. S.  Redaktion: Die Konstituierung des neuen Bundestages ist bisher am 25. März 2025 geplant.

Hubert Aiwanger (54) ist Vorsitzender der Freien Wähler und Vize-Ministerpräsident in Bayern

Hubert Aiwanger (54) ist Vorsitzender der Freien Wähler und Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister des Freistaates Bayern

Foto: Armin Weigel/dpa
Georg Theis
IZ vom 16.03.2025
 
Na so etwas? Da rauscht der Bayerische Wald, da bebt das Allgäu und da schäumt der Chiemsee und da kracht es im Gebälk des schwarz-orangenen CSU-/Freie Wähler-Kabinetts in München, da Freie Wähler-Chef Hubert Aiwanger die gigantische Aufrüstung der Bundeswehr und die militärische Unterstützung der Ukraine ablehnt, ebenso dass der alte Deutsche Bundestag verfassungswidrig einberufen wird und diesen schuldenfinanzierten Wahnsinn im Eiltempo durchpeitscht. Nun rief Ministerpräsident Markus seinen Vize und Wirtschaftsminister zur Räson, der sich jedoch absolut unbeeindruckt zeigt und - zumindest bis jetzt - standhaft bleibt. Der bayerische Wirtschaftsminister sagte am Mittwoch im Bayerischen Landtag vor der dort versammelten Presse: „Aus unserer Sicht ist das nicht zustimmungsfähig.“ Unterdessen bot die SPD Söder und seiner CSU bereits an eine GroKo zu bilden, die jedoch nur eine hauchdünne Mehrheit von 1 Stimme im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtags, hätte. Allerdings könnte eine GroKo in Bayern die Zustimmung des Bundesrats für die Kriegskredite sichern. Würde nämlich die bayerische Koalition im Bundesrat zusammen mit den beiden Ländern Brandenburg und Thüringen, an denen das BSW beteiligt, so kämen die gigantischen Aufrüstungspläne niemals durch den Bundesrat und wären somit vom Tisch. 
 
Rückblick: Für das BSW war, ist und bleibt konsequente Friedenspolitik (strikte Einhaltung des Völkerrechts mit all seinen Bestandteilen, Abrüstung, gegenseitige Sicherheitsgarantien, Diplomatie sowie der Einsatz für ein eurasisches Friedensbündnis mit Russland und China statt der NATO-Mitgliedschaft und NATO-Gefolgschaft) eine etlicher zentraler Bedingungen für mögliche Koalitionen oder Tolerierungen. In Brandenburg und Thüringen tragen die Koalitionsverträge sowie die praktische Politik - auch in allen anderen Punkten - die Handschrift des BSW. In Sachsen scheiterten bereits die Sondierungsgespräche, da insbesondere die SPD für ein Weiter so in der Außen- sowie Migrations- und Energiepolitik stand und überdies direkte Demokratie - einschließlich fukaltativer Referenden - sowie einen Coronauntersuchungsausschuss ablehnte. Die CDU wiederum wollte keine Bildungspolitik nach Vorbild Skandinaviens bzw. der ehemaligen DDR und keine Bundesratsinitiativen für eine drastische Umverteilung von oben nach unten und den Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerverschwendung. Ebenso lehnte sie Bundesratsinitiativen für die Übernahme des österreichischen Rentenmodells, aber auch für die Überwindung der Zweiklassenmedizin und aller Deregulierungs- und Privatisierungsorgien sowie sozialen Verwerfungen durch die Agenda 2010 und Hartz-Gesetze 1-4 ab, wie es vom BSW gefordert und zur Grundlage eines möglichen Regierungsbündnisses als Bedingung erhoben wurde. 
 
Ausblick: Die Länder mit BSW-Regierungsbeteiligung werden sich definitiv weiterhin dem Militarismus widersetzen. Hubert Aiwanger fordern wir an dieser Stelle auf, es seinen Brandenburger und Thüringer Bundesratskollegen gleich zu tun und nicht nur als bayerischer Löwe zu starten und dann als Bettvorleger des Kartells der Kriegstreiber-Parteien zu landen. Die IZ wird zu gegebener Zeit über den Fortbestand oder Zerfall der Bayern-Koalition sowie die Abstimmung im Bundesrat berichten. 
 
 

 

 

Jürgen Meyer IZ 15.03.25

ÀfD und Linkspartei könnten mit Eindrittel der Stimmen einen neu gewählten Bundestag sofort einberufen und so Abstimmung des alten Parlamentes am Dienstag noch verhindern.

Auch im Bundesrat ist dieser Irrsinn noch aufzuhalten, denn auch dort braucht man eine Zweidrittelmehrheit, die CDU/CSU, SPD und Grüne dort alleine nicht haben.

Die Abstimmung über die Kriegskredite, wie sie die SPD 1914 schon einmal durchpeitschte und das Land in einen Weltkrieg stürzte, kann nur durch AfD und Linkspartei verhindert werden, indem sie das neue Parlament zur Konstituierung sofort einberufen und so eine Zweidrittelmehrheit des alten und abgewählten Parlamentes verhindern.

Damals spaltete sich die SPD und die Vorgänger der Linkspartei spaltete sich deshalb von der Kriegspartei, seinerzeit als USPD,  Spartakusbund und ab 1919 als KPD von der SPD ab.

Doch die Linkspartei weigert sich einen solchen Antrag zu stellen, den sie auch unabhängig von der AfD stellen kann - so wie sie auch unabhängig voneinander das Bundesverfassungsgericht vergeblich angerufen hatten, um die Abstimmung des abgewählten  Parlamentes doch noch zu verhindern. Das war ja auch keine Kooperation.

Die Linke will auf keinen Fall mit der AfD kooperieren .  Aber das braucht sie in  diesem Fall auch gar nicht. Es geht auch unabhängig von der AfD umsetzbar.  Also was will die Linkspartei wirklich. Will sie bei der Kriegspartei SPD für Posten und Pfründe anschlussfähig bleiben? Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht würden sich im Grab umdrehen.   

Reichinnek hatte doch selbst die Entscheidung des Gerichts als vielleicht rechtens, aber als nicht richtig gebrandmarkt.

Warum ist diese Frau nicht konsequent antimilitaristisch? 

AfD und Linke sind mit ihren Eilanträgen gegen die Sondersitzungen des Bundestags vor Gericht gescheitert. Doch die AfD hat nun eine neue Idee – und die Linke dazu eine klare Haltung.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitagabend Eilanträge unter anderem von Linken und AfD gegen die Abstimmung über Milliardeninvestitionen im Bundestag abgelehnt. Für die AfD ist damit aber noch nicht Schluss: Sie macht der Linken jetzt ein überraschendes Angebot, das die Sondersitzung des geschäftsführenden 20. Bundestags am Dienstag verhindern könnte.

"Wir versuchen auch mit allen parlamentarischen Mitteln, diesen Irrsinn zu stoppen", teilte Stephan Brandner, Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Bundestag, t-online mit. "Deshalb fordern wir die Linken auf, die ideologischen Scheuklappen hier einmal abzulegen und mit uns die Einberufung des neuen Bundestags zu fordern. Gemeinsam hätten wir die für die Einberufung nötige Anzahl von einem Drittel der Abgeordneten im nächsten Bundestag."

Scharfer Protest an Abstimmung mit "alten Mehrheiten"

Tatsächlich wäre das wohl möglich. Denn ein Drittel der Abgeordneten ist notwendig, um das Parlament einzuberufen. Union und SPD haben mit Berufung auf diese Regel die Sondersitzungen des alten, 20. Bundestages erreicht. So möchten sie mehrere Grundgesetzänderungen durchbringen, unter anderem soll eine Ausnahme für Verteidigungsinvestitionen von der Schuldenbremse sowie ein Sondervermögen bzw. Sonderschulden für Infrastruktur-Maßnahmen von 500 Milliarden Euro beschlossen werden.

Die Mehrheiten im alten Parlament sollen ihnen zu den Beschlüssen verhelfen.

Linke und AfD nämlich haben sich gegen den Vorstoß von Union und SPD positioniert. Die AfD lehnt das Schuldenmachen generell ab, die Linke ist gegen die Aufrüstung. Im neuen Bundestag sind beide Parteien wesentlich stärker vertreten und könnten mit einer Sperrminorität die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittelmehrheit verhindern. Beide Parteien kritisieren das Vorgehen von Union und SPD deswegen scharf als "undemokratisch" (Linke) oder "Wahlbetrug" (AfD). Beide Parteien sind mit ihrer Kritik vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – und gescheitert.

Die neue Idee der AfD: Linke und AfD könnten die für Dienstag angesetzte zweite Sondersitzung verhindern und die neuen Mehrheiten schaffen, indem sie gemeinsam den neuen Bundestag einberufen.

Die Linke allerdings lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD strikt ab. Und sie bleibt dieser Linie auch jetzt treu. Linken-Chefin Ines Schwerdtner sagte t-online am Freitagabend: "Man hebelt ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit den Feinden der Demokratie zusammenarbeitet. Die Linke steht fest zu dem Grundsatz, niemals mit Faschisten zusammenzuarbeiten."

Andreas Grünwald stellt als Friedensaktivist auf Facebook fest:

Verhindert Die Linke die Hochrüstung oder lässt sie diese zu? - Die Sache scheint noch einfacher zu sein als ich heute Vormittag dachte. Die neue Linke-Fraktion müsste der Präsidentin des Bundestages einfach nur mitteilen, dass sie die sofortige Einberufung des neuen Bundestages verlangt. Sie müsste sich dazu mit keiner anderen Fraktion verständigen. Sie müsste es einfach nur tun. Da dann mehr als ein Drittel der neuen Bundestagsabgeordneten dies getan hätten, müsste der neue Bundestag sofort einberufen werden, und was gleichzeitig heißt, dass der alte Bundestag nicht mehr zusammentreffen dürfte und somit durch diesen auch das geplante Hochrüstungspaket nicht mehr beschlossen werden könnte. Ganz nebenbei würde damit auch eine größere Chance dafür erhalten bleiben demnächst vielleicht mal die Schuldenbremse zu kippen. Aber das ist nebensächlich. Wenn das, was ich hier schreibe, so stimmt, und es scheint so zu sein, und die Linke-Fraktion dies trotzdem nicht tut, dann macht sie sich damit mitschuldig an der geplanten Hochrüstung und Kriegsvorbereitung. Das wäre unverantwortlich.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 39
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
(3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.
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Da andere Abgeordnete anderer Fraktionen dies nun schon nach Absatz 3 verlangt haben, wäre mehr als ein Drittel gegeben, wenn die Linke-Fraktion dies nun ebenfalls täte.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur Ablehnung von Anträgen diverser Fraktionen, darunter auch der Linke-Fraktion, darauf in den letzten Tagen explizit hingewiesen. Die Spitze der Linke-Fraktion ist über diesen Sachverhalt also genau informiert.
***
Inhaltlich müsste die Linke-Fraktion also nur wiederholen, was sie beim Verfassungsgericht schon beantragt hatte. Das Gericht hat sie dazu regelrecht aufgefordert. Wenn die Linke Fraktionsspitze dies nicht macht, dafür wäre ein Dreizeiler ausreichend, weiß sie also genau was sie tut.
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Wäre damit irgendeine Form der Zusammenarbeit mit der AfD gegeben? Nein. Weil es diesbezüglich nicht die geringste Absprache mit dieser geben müsste. Aus einem parallelen Handeln mit einem eigenen Antrag kann dies aber nicht geschlussfolgert werden, denn dann hätte man ja auch nicht parallel beim Verfassungsgericht einen eigenen Antrag einreichen dürfen.
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Die Linke hat es also VOLLSTÄNDIG in der Hand, ob das Hochrüstungspaket beschlossen werden kann, oder eben auch nicht.

Warum nutzt die Linke diese Möglichkeit nicht. Eine entsprechende Anfrage an Gregor Gysi blieb bislang unbeantwortet!

Gregor Gysi antwortet und bezeichnet die Möglichkeit der sofortigen Einberufung auf seiner FB-Seite als juristischen Unsinn.

https://www.facebook.com/search/top/?q=Gregor%20Gysi%20

Dazu erscheint ein separater Beitrag-  

 

ARCHIV  15.03.25
 
BSW hätte vor der Bundestagswahl dem Antrag der CDU für das Zustrombegrenzungsgesetz nicht zustimmen dürfen
 
Dieses Verhalten hat dem BSW den Einzug in den Bundestag gekostet
 
Abstimmungsverhalten im Bundestag hat BSW geschadet
 
Eine Partei hat dann eine Chance, sich dauerhaft im Parteienspektrum zu etablieren und die Fünfprozenthürde zu überspringen, wenn sie ein Politikangebot unterbreitet, für das die anderen Parteien eine Lücke hinterlassen haben, und wenn diese Partei keine schwerwiegenden Fehler macht. Die erste Voraussetzung ist beim BSW erfüllt und erklärt auch ihr gutes Abschneiden bei den bisherigen Wahlen zum Europaparlament und bei ostdeutschen Landtagen. Umgekehrt zeigt das Ergebnis von Volt mit 0,7 Prozent der Stimmabgabe bei der Bundestagswahl, dass für diese Partei gar kein Bedürfnis besteht, weil deren politische Aussagen sich ja auch in der Politik der anderen Parteien bereits wiederfinden.
 
Das BSW hat aber kurz vor der Bundestagswahl bei den Abstimmungen zu dem Fünf-Punkte-Plan von Merz am 28.01. und am 31.01.25 zum sog. „Zustrombegrenzungsgesetz“ einen schweren Fehler gemacht, der im Ergebnis dazu geführt hatte, dass die Partei ein Stimmenergebnis von 4,97 % erreicht hat, was den Erwartungen nicht entsprechen konnte.
 
Bei der Abstimmung zu dem Entschließungsantrag vom 28.01.25 ging es um CDU-Forderungen wie der „Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch stellen oder nicht“. Das widerspricht eindeutig dem EU-Recht, der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Dublin-Abkommen und dem Grundgesetz. Hierauf ist mehrfach hingewiesen worden.
Hierzu hatte Sahra Wagenknecht laut NWZ vom 25.01.25 sogar erklärt, dass die BSW-Gruppe dem CDU/CSU-Antrag, von dem bekannt war, dass er nur mit den Stimmen der AFD eine Mehrheit finden kann, zustimmen würde. Als dann verschiedene Protesterklärungen bei der Bundestagsgruppe eintrafen und es wohl intern auch Diskussionen gegeben hatte, entschied sich die Gruppe mit Enthaltung abzustimmen. Ein „Nein“ kam für die Gruppe nicht in Betracht, weil im Bundestagswahlprogramm ja auch teilweise das gestanden hatte, was jetzt in dem Merz-Papier zu lesen war.
 
Dort stand nämlich:
„Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat kein Recht auf Aufenthalt. Wer kein Recht auf Aufenthalt hat, hat keinen Anspruch auf ein Asylverfahren und auch keinen Anspruch auf soziale Leistungen.“
 
Genau so hatte auch Merz argumentiert, der dann auch noch meinte sich auf Art.16 a des Grundgesetzes berufen zu können. Er hatte sich gegen den Vorwurf der Rechtswidrigkeit seines 5-Punkte-Planes mit dem Argument gewehrt, Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes würde doch ausdrücklich regeln, dass sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen könne, wer aus einem sicheren Drittstaat einreise, also aus einem der Nachbarstaaten der Bundesrepublik. Wenn man mit Art. 16 a des Grundgesetzes argumentiert und behauptet, dass die aus sicheren Drittstaaten Asylbewerber gar nicht einreisen dürfen, dann muss man den Art. 16 a des Grundgesetzes auch zu Ende lesen.
 
Dort gibt es nämlich noch den Absatz 5, der den rechtlichen Vorrang völkerrechtlicher Verträge der EU normiert. Dazu gehört u.a. auch das Dubliner Abkommen. Nach dessen Artikel 3 wird das Verfahren zur Überprüfung des Schutzgesuches zunächst einmal in dem Mitgliedstaat eingeleitet, in dem sich der Asylbewerber meldet. Hieraus folgt: Erst wenn in diesem Prüfungsverfahren entschieden worden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, kann nach dem Dublin-Verfahren in das zuständige Land der EU abgeschoben werden, vorher nicht.
 
Deshalb ist auch ein Zurückweisen an der Grenze vor Abschluss dieses Vorprüfungsverfahrens zum Asylgesuch rechtlich gar nicht möglich.
 
Wenn der betreffende Schutzsuchende dann innerhalb von sechs Monaten nicht in das zuständige Land verbracht worden ist, entsteht eine sekundäre Zuständigkeit der deutschen Behörden. Der Antrag von Merz sollte davon ablenken, dass die Täter von Solingen und Aschaffenburg auf Grund eines Vollzugsdefizits der beteiligten Bundesländer noch in Deutschland waren.
 
Aschaffenburg liegt in Bayern! Das hätte in den Mittelpunkt einer Kritik an dem CDU-Antrag gestellt werden müssen.
Aus den verschiedenen Interviews, die Sahra Wagenknecht gegeben hatte, geht hervor, dass sie mit der Materie, von der sie sprach, gar nicht vertraut war. So hatte sie mehrfach erklärt, in Deutschland würden doch nur 1 oder 2 Prozent der Asylbewerber anerkannt. So ist es auch im Landtagswahlprogramm des BSW in Bandenburg nachzulesen. Diese Zahl zu nennen, ist aber ausgesprochen irreführend:
Auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann man für 2024 nachlesen:
Insgesamt 301.350 Fälle, davon
- als asylberechtigt anerkannt: 0,7 % (das hängt damit zusammen, dass nur politisch Verfolgte, die mit dem Flugzeug kommen, hier erfasst sind - wegen der Regelung, wonach Deutschland von sicheren Staaten umgeben ist, also gar nicht anerkannt werden können)
- als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt: 12,5 % ( das sind politisch Verfolgte! Sie haben den gleichen Rechtsstatus wie Asylberechtigte)
- als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt: 24,9 % ( das sind hauptsächlich Bürgerkriegsflüchtlinge - vorwiegend aus Syrien)
- Schutzberechtigte nach § 60 Abs. 5 und 7 AufhG: 6,9 % (Fälle, bei denen individuell eine besondere Gefahrenlage festgestellt wurde)
- abgelehnte Fälle: 30,5 %
- als unzulässig abgelehnte Fälle: 25,1 % ( das sind Fälle, wo festgestellt wurde, dass ein anderes Land des Dubliner Abkommens zuständig ist, sog "Dublin-Fälle").
 
Wenn man nur die wenigen Fälle nennt, die mit falschem Pass im Flugzeug gekommen sind (anders geht es ja gar nicht) und dann anerkannt werden, aber gleichzeitig unterschlägt, dass 12,5 %, die auf dem Landweg - also über sichere Drittstaaten - gekommen sind, als Flüchtlinge anerkannt wurden, dann wird ein falscher Eindruck erweckt, weil zwischen den Asylberechtigten und den anerkannten Flüchtlingen praktisch gar kein Unterschied besteht. Beide Gruppen, werden anerkannt, wenn sie politisch verfolgt sind.
 
Der Fehler, der dem Abstimmungsverhalten im Bundestag zu dem 5-Punkte-Plan zugrunde lag, war bereits mit dem am 12.01.25 verabschiedeten Wahlprogramm gemacht worden, wobei man wissen muss, dass es hierzu einen Änderungsantrag des Unterzeichners gab, der von der Antragskommission nicht berücksichtigt und damit dem Parteitag zur Behandlung gar nicht überwiesen wurde.
 
Zur Begründung war dem Unterzeichner dazu gesagt worden, dass das „nur juristische Fragen“ seien.
 
Wie politisch das jedoch werden konnte, hat man dann an dem 5-Punkte-Plan von Merz gesehen, zu dem sich die Gruppe dann nur zu einer Enthaltung durchringen konnte, obwohl ein deutliches Nein angesagt gewesen wäre. Der Entschließungsantrag hätte dann auch keine Mehrheit gehabt.
 
Als es dann an dem kommenden Freitag zur Abstimmung über das „Zustrombegrenzungsgesetz“ kam, war die Diskussion über das, was eigentlich abgestimmt wurde, schon längst überlagert von der Debatte, ob die „Brandmauer“ gegenüber der AFD hält. Dies hätte die Gruppe erkennen müssen und nicht einfach dafür stimmen dürfen. Eine eigenständige Position in der Migrationspolitik, die sich von CDU/CSU/FDP/AFD ebenso abgrenzt wie von der Position der LINKEN (offene Grenzen für alle) wurde nicht erkennbar. Immerhin haben drei von zehn Abgeordneten an der Abstimmung nicht teilgenommen, das half aber nichts mehr, weil der Schaden bereits angerichtet und der Eindruck entstanden war, das BSW würde mit den Rechten von CDU/CSU und AFD in der Migrationspolitik gemeinsame Sache machen.
 
In der Sache ging es hauptsächlich um die Nachzugsmöglichkeiten von Familienangehörigen der subsidiär Schutzberechtigten.
 
Der Nachzug war grundsätzlich sowieso schon ausgeschlossen, wurde bislang aber über eine Härteregelung für maximal 1000 Fälle pro Monat erlaubt. Er betraf im Wesentlichen Ehefrauen und Kinder der Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Aus dieser Gruppe waren aber aller Wahrscheinlichkeit nach keine Attentäter zu erwarten. Es ging hier allein um eine humanitäre Frage und letztlich auch um die Integration der hier aufgenommenen subsidiär Schutzberechtigten, die natürlich zusammen mit ihren Familienangehörigen hier viel besser gelingen kann.
 
Wesentliche Ausführungen in diesem Artikel basieren auf Ausführungen und Feststellungen des niedersächischen Ex-Linken Hans-Henning Adler, der Ende 2023 aus der Linkspartei ausgetreten ist. 
 
Hintergrund IZ History
 
 
 

Es fehlten mit 4,97 % etwa 13 500 Stimmen

Jürgen Meyer IZ 24.02.25

 

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist bei der Bundestagswahl 2025 mit 4,97 % der Wählerstimmen knapp gescheitert.

Deswegen ist eine selbstkritische Analyse der Wahlen dringend notwendig.

Ich halte es nach wie vor für einen Fehler, eine so restriktive Aufnahmepolitik als neue Partei zu praktizieren, die den Anspruch hat, bundesweit agierende Massenpartei zu werden. 

Die Bundes-Partei BSW hat gerade einmal ca. 1100 Mitglieder aufgenommen und am Anfang war bei unterschiedlichen Angaben von bis zu 38 000 Unterstützern und Sympathisanten die Rede. Anfang 2025 nach den Landtagswahlen sprach ein Parteisprecher gegenüber der ARD aber nur noch von 25 000 Unterstützern. Also allein hier könnten bis zu 13 000 Unterstützer aus Frust abgesprungen sein und das ist genau die Anzahl der Stimmen, die bis zum Einzug in den Bundestag unterm Strich gefehlt haben.

Eine kleinbürgerliche Ängstlichkeit ist einer möglichen und potenziellen Volkspartei nicht angemessen.  Zumal auch diese selektive Auswahl nicht verhindert hat, dass es zu großen Spannungen und innerpolitischen Diskussionen und auch inhaltlichen Auseinandersetzungen geführt hat, wie beispielsweise in Hamburg, im Saarland, in Thüringen, in Brandenburg und auch in Bayern.

Zudem ist beispielsweise in Brandenburg der Kontakt der Landesspitze zur Basis völlig gekappt worden. So gab es keine Treffen wie vorher mehr und auch der offizielle Telegram-Chat in Teltow-Fläming wurde zuerst entpolitisiert und dann wurde sogar jede inhaltliche Kommunikation abgewürgt. Auch das führte zur Abwendung und Frustration von Unterstützern, die Sahra Wagenknecht auf der Pressekonferenz am 24.2. 25 zu Recht eingesteht.

Als zweiten Knackpunkt möchte ich die Regierungsbeteiligungen des BSW in Brandenburg und Thüringen erwähnen.

Als neue Partei im Osten wurde das BSW insbesondere als neue Linkspartei und als Systemalternative wie auch als Alternative zur AfD gewählt. Zwar hat das BSW friedenspolitisch geliefert und einige wichtige Punkte im Koalitionsvertrag durchsetzen können. Doch in der Wahrnehmung der Protestwähler im Osten, die auch eine Alternative zur AfD und auch zu den Altparteien suchten, war die Regierungsbeteiligung ein Verrat und ein Schritt zum Machterhalt der abgewirtschafteten Altparteien, weil das BSW in Brandenburg mit der SPD und in Thüringen sogar auch mit der CDU koalierte.  Im Ergebnis wurde die AfD im Osten noch stärker und sogar stärkste Partei. 

Zeitweilig wurde dem Landesverband in Thüringen sogar mit dessen Auflösung gedroht. Auch Sahra Wagenknecht bezeichnete die Regierungsbeteiligung im Osten zuletzt als ein Dilemma.

https://internetz-zeitung.eu/8009-sahra-wagenknecht-fuer-sofortigen-diaeten-stopp-das-bsw-in-brandenburg-will-regelung-erst-spaeter-aendern

Sahra Wagenknecht machte auf der Pressekonferenz nach der Wahl deswegen auch zu Recht darauf aufmerksam, dass es in den Ländern kaum Gestaltungsraum für das BSW in der Regierung gibt, weil 90 % der Gelder bei defizitären Haushalten bereits von vornherein verplant sind und man so nicht einmal kostenloses Mittagessen in Kitas und Schulen durchsetzen könne.

In Brandenburg kam es zum Widerstand in Teilen der Fraktion, weil die Stationierung israelischer Arrow 3 Raketen in Holzdorf nicht von vornherein verhindert wurde und weil die BSW Fraktion sich gleich eine Diätenerhöhung sofort am Anfang der Legislatur geleistet hatte bzw. diesen automatischen Erhöhungsmechanismus nicht ausgesetzt hatte. Die IZ hat darüber breit berichtet.

https://internetz-zeitung.eu/7972-arrow-3

In Thüringen  kam es in Koalitionsverhandlungen sogar zunächst zum totalen Fiasko und zur Aufgabe aller politischen Positionen für Posten und Mandate wie auch zur Aufgabe einer hinreichenden Friedenspräambel, sodass Sahra Wagenknecht einschreiten musste. Katja Wolf wollte zunächst sogar auf die Friedensformel im Koalitionsvertrag verzichten.

Im  Vergleich zur Landtagswahl hat das BSW in Brandenburg ( 13,5 %) nach der Regierungsbeteiligung bei der Bundestagswahl 2025 nur noch 10,7 % der Stimmen erreicht. Das ist in wenigen Wochen ein Verlust von ca. 3 %.

Der größte Fehler des BSW war aber die gemeinsame Abstimmung im Bundestag zusammen mit CDU und AfD in der Migrationsfrage. Die Brandmauer zur AfD wurde so durch das BSW eingerissen, die sich zudem auf die Seite der politischen Rechten gestellt hat und so viele linke Wähler enttäuscht hat. Auch die BSW Bundestagsabgeordneten als Ex-Linke fühlten sich in dieser Rolle sichtbar nicht wohl. Wagenknecht selbst hatte ja in ihrer Debattenrede zu diesen Anträgen dargelegt, dass das Ganze eine Propagandashow sei, weil weder die vorgelegten Entschließungsanträge noch der Gesetzesentwurf absehbar in konkrete Politik umgesetzt werden könnten.

Vor allem aber wurden so Hunderttausende Menschen gegen den Rechtsruck in der Republik mobilisiert. Gerade auch viele BSW Wähler wollen nicht, dass  die AfD salon - und hoffähig wird.

Und selbst SPD und Grüne haben sich der Migrationspolitk der AfD angenähert, sodass 1,2 Millionen Wähler von SPD und Grünen in Richtung Linkspartei abwanderten, die so ein nicht mehr möglich gehaltenes Comeback mit 8,5 % der Stimmen hinlegte. Auch das BSW verlor so durch diese restriktive Migrationspolitik viele Wähler an die Linkspartei.

Es ist ja möglich eine andere Migrationspolitik zu wollen  - nur muss  sie humanistisch sein und man hätte einen eigenen Antrag  frei  von AfD oder CDU Rassismus in den  Bundestag einbringen können und müssen. Das war ein großes Versäumnis der BSW  Bundestagsfraktion. Die gemeinsame Abstimmung von  CDU und AfD  und das Brechen der Brandmauer hat hunderttausende Demonstranten gegen rechts auf die Straßen gebracht und gegen den Faschismus mobilisiert und die Linkspartei gegenüber dem BSW revitalisiert und stark gemacht. Soros-Medienkampagnen von Campact wirkten dann nur noch als Katalysator für Linke und Grüne.    

Natürlich hat Sahra Wagenknecht recht, die Manipulation durch Wahlumfragen und durch gesteuerte Kampagnen der  Mainstreammedien als weiteren Grund für das Scheitern des BSW anführt. 

Aber auch außerparlamentarisch kann man etwas bewirken und sich bundesweit  erneuern!