Automobilkonzern-Klatsche: Diesel-Fahrverbot in deutscher City

Wir wissen seit Jahrzehnten, dass Dieselfahrzeuge hochgradig krebserregend und gesundheitsschädlich sind. Jährlich sterben 38 000 Menschen an der Stickoxyd-Belastung im deutschen Straßenverkehr.
Der baldige Kungel-Gipfel wird an der Misere wohl wenig ändern, weil unsere duckmäuserische politische Klasse aus CDU und SPD die Konfrontation mit der Autolobby und den Auto-Oligarchen scheut.
Doch weltweite Schummel-Software bei VW und anderen deutschen Automobil- Oligopolisten sowie jahrzehntelange Propaganda für den "sauberen Diesel" haben die Gefahren verdrängt, die von Feinstaub und Stckoxiden wie NO² der Dieselfahrzeuge in aller Regel ausgehen. Die Fahrzeuge sind sogar weitaus schmutziger als Benziner.
Feinstaub hat wenig mit dem zu tun, was sich in der Wohnung auf Schränken und Regalbrettern sammelt. Die Wissenschaftler verstehen darunter winzig kleine Partikel, die in der Luft schweben und einen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer haben – ein hundertstel Millimeter. Dabei handelt es sich um Rußpartikel, Reifen-, Kupplungs-, Bremsenabrieb, Plastikteilchen, Rückstände aus der Düngung oder Abfallbeseitigung, Pollen, Staub von Baustellen oder der Schüttgutverladung.
Feinstaub fördert Lungenkrebs
Je kleiner die Schwebeteilchen sind, desto leichter können sie in die tiefsten Verästelungen der Lunge eindringen (das schaffen Teilchen, die kleiner als 2,5 Mikrometer sind, also etwa so klein wie Bakterien). Noch problematischer sind die ultrafeinen Teilchen von unter 0,1 Mikrometer, die es sogar schaffen, aus den Lungenbläschen ins Blut und damit überall in den Körper zu gelangen. Dort können sie überall für Entzündungen sorgen.
Wie genau die kleinen Partikel dort Schaden anrichten ist zwar nicht bis ins Detail geklärt. Aber als gesichert kann gelten: Überall dort, wo sich besonders viel Feinstaub in der Luft konzentriert, ist die Zahl tödlich verlaufender Schlaganfälle, Herzleiden und Atemwegserkrankungen wie Asthma erhöht.
Auch Lungenkrebs scheint gefördert zu werden, wie eine Übersichtsstudie kürzlich nahelegte. Plausibel ist die Entstehung von Lungenkrebs durch Feinstaub auch deshalb, weil an der Oberfläche der Staubpartikel häufig krebserregende Substanzen haften, die die Wirkung verstärken.
4. Weniger Feinstaub, längeres Leben
Modellrechnungen des Umweltbundesamtes haben ergeben, dass in Deutschland jährlich etwa 45.000 Menschen vorzeitig sterben, weil ihre Atemluft mit Feinstaub belastet ist. Umgekehrt hat eine Studie in Brasilien gezeigt, dass Menschen länger leben, wenn die Feinstaubbelastung abnimmt.
Stickoxide sind gasförmige Verbindungen, die aus Stickstoff (N) und Sauerstoff (O) bestehen. Dabei handelt es sich entweder um Stickstoffmonoxid (NO) oder Stickstoffdioxid (NO2), die zusammen als NOx bezeichnet werden. NO und NO2 kommen in der Natur kaum vor. Sie entstehen bei Verbrennungsprozessen, vor allem in Motoren.
Besonders viel Stickoxid emittieren Dieselmotoren, weil der Kraftstoff dort bei höheren Temperaturen verbrennt als im Benziner. Zudem können sie aus dem Benzinmotor durch den Dreiwegekatalysator recht einfach eliminiert werden - in Dieselmotoren funktioniert der aber prinzipbedingt nicht. Nur durch eine aufwendige Nachbehandlung mit Harnstoff können die Stickoxide chemisch aus dem Diesel-Abgas gelöst werden, über die aber nur neue Dieselmotoren verfügen.
6. Stickoxide verengen Bronchien und Blutgefäße
Stickoxide werden überwiegend als Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. In der Atmosphäre oxidieren sie zu Stickstoffdioxid (NO2). Dieses greift die menschlichen Schleimhäute an und
reizt daher die Atemwege. In hohen Konzentrationen (mehr als 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) kann es zu akuten Entzündungen kommen – was langfristig zu Asthma und chronischer Bronchitis führen kann.
Probleme machen Stickoxide zunächst mal Menschen, die vorgeschädigte Atemwege haben: Asthmatiker oder Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (Raucherlunge). Das liegt daran, dass Stickoxide auch in geringeren Konzentrationen die Bronchien und Blutgefäße verengen. Dieser Effekt führt auch dazu, dass sich die Wirkung von Allergenen verstärkt: Allergiker leiden bei hoher Stickoxid-Belastung der Luft mehr. Auch für Kleinkinder ist eine Belastung der Atemluft grundsätzlich bedenklicher als für Erwachsene, da der Atemluftaustausch im Verhältnis zur Körpermasse viel größer ist als bei Erwachsenen.
Stickoxide sind zudem die entscheidende Vorläufersubstanz, aus der im Sommer Ozon entsteht, das ebenfalls eine stark reizende Wirkung auf die Atemwege hat. Überdies gibt es Hinweise, dass Stickoxide die Wirkung der Feinstäube verstärken können. Und damit nicht genug: Stickoxide können sich mit ammoniakhaltigen Gasen aus der Landwirtschaft verbinden und Ammoniumsalze bilden, wodurch sogenannter "sekundärer Feinstaub" entsteht. Dadurch tragen Stickoxide also auch zur Feinstaubbelastung bei – die die oben beschriebenen gesundheitlichen Folgen hat.
Auch auf nicht vorgeschädigte Menschen gibt es gesundheitliche Effekte. So zeigte eine zehnjährige Untersuchung von 1,2 Millionen Bürgern Roms, dass die Wahrscheinlichkeit, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch Lungenkrebs zu sterben, steigt, wenn die Menschen in Gebieten mit hoher Stickoxidbelastung lebten. Kurzfristige Effekte wurden in Paris beobachtet: Die Sterblichkeit stieg um ein Prozent, wenn die NO2-Werte für fünf Tage um zehn Mikrogramm pro Kubikmeter stiegen. Auch wenn man die genauen Mechanismen noch nicht versteht und hier auch andere Faktoren als Stickoxid einen Einfluss haben können, raten Experten der WHO daher, die Stickoxid-Grenzwerte zur Sicherheit noch weiter abzusenken.
Die US-Umweltbehörde EPA hat im vergangenen Jahr alle verfügbaren Belege für mögliche Wirkungen von Stickoxiden auf die Gesundheit zusammengestellt. Auf dieser Basis haben Wissenschafter im Mai 2017 im Fachmagazin Nature errechnet, dass in der EU rund 38.000 Menschen vorzeitig gestorben sind, weil Dieselfahrzeuge die gesetzlichen Abgaswerte nicht einhalten.
Betroffen sind fast alle Fahrzeuge ohne AdBlue Technologie, die eine Hardware-Nachrüstung für ältere Diesel notwendig macht, die mehrere tausend Euro kostet.
Dabei übersteigen fast alle Diesel Fahrzeuge die Grenznormen im Fahrbetrieb auf der Straße um das Vielfache.
Jetzt regiert endlich mal ein Oberlandesgericht in Stuttgart und verbietet Diesefahrzeuge ab 2018 in der Innenstadt von Stuttgart.
Diese Regelung könnten bald auch in anderen deutschen Großstädten folgen.
Das Verwaltungsgericht gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht. Nachrüstungen älterer Motoren, wie sie die Landesregierung anstrebt, reichten nicht, so die Richter.
Fahrverbote für ältere Dieselautos sind in Stuttgart weiter möglich. Baden-Württemberg scheiterte vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch, durch Nachrüstungen vieler älterer Motoren solche Verbote zu verhindern.
Die Richter verurteilten das Land zur Überarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere. Dazu sei das Land aber verpflichtet. Der bisherige Plan sei unzureichend. Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als Interessen der Diesel-Fahrer, argumentierte das Verwaltungsgericht.
Zwar enthält der bisherige Luftreinhalteplan der Regierung Fahrverbote, diese seien aber nicht umfassend genug. Das Land dürfe sich bei der Luftreinhaltung nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie handelt, hieß es. Fahrverbote seien das wirksamste Mittel, um die seit Jahren hohe Belastung mit giftigem Stickstoffdioxid zu reduzieren.
Stuttgart gilt deutschlandweit als "Hauptstadt der Luftverschmutzung". Vor allem wegen der Talkessellage und der damit einhergehenden äußeren Bedingungen verflüchtigen sich Feinstaub und Stickoxide hier nur sehr schlecht.
Es ist damit zu rechnen, dass der Streit beim Bundesverwaltungsgericht weitergeht.
Die Stuttgarter Richter sind sicher, dass Fahrverbote auch umsetzbar sind. Daran hatte es zuletzt Zweifel gegeben.
Das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg erklärte, die Entscheidung sorgfältig prüfen zu wollen. Ob die Landesregierung in Berufung gehe, sei noch offen.
Dobrindt setzt im Stile des SPD Autokanzler Schröder von einst weiter auf uneffektive Diesel-Nachbesserungen, die das Problem nur kaschieren.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt setzt ungeachtet des Urteils weiter auf Abgas-Nachbesserungen bei Diesel-Autos. Wenn man die Möglichkeit habe, schnell an der Quelle den Ausstoß von Stickoxiden (NOx) zu reduzieren, spreche kein Argument dafür, es nicht zu tun, sagte der CSU-Politiker. Bisherige Erfahrungen mit verschiedenen Herstellern hätten gezeigt, dass mit solchen Software-Updates erhebliche NOx-Einsparungen zu erreichen seien.
Das ist eien glatte Lüge von Dobrindt . Allenfalls bei Fahrzeugen, die fast die Grenzwerte einhalten, ist das eine Option . In der Regel liegen die Abgaswerte in den verschiedenen Kategorien der Fahrzeuge aber vielfach so hoch wie erlaubt, so dass bei der Mehrzahl der 15 Miio. Dieselfahrzeuge im Lande dies Software-Verbesserung keine ausreichende Wirkung hat.
Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht jetzt die Autobranche am Zug. Es sei höchste Zeit, "dass die Autoindustrie in eigener Verantwortung dafür sorgt, dass es nicht zu Fahrverboten kommt", sagte die SPD-Politikerin.
Russland schützt Grenze Syriens auf dem widerrechtlich besetzten Golan zu Israel

Waffenstillstand in Syrien: Moskau errichtet Militärposten an von Israel besetzten Golanhöhen
Russische Militärpolizisten überwachen die Feuerpause in zwei der vier in Astana vereinbarten Deeskalationszonen in Syrien. Das gab das russische Verteidigungsministerium am Montag bekannt. Demnach errichteten die russischen Soldaten zu diesem Zweck zwei Checkpoints und vier Beobachtungsposten in Ost-Ghuta.
Das östlich von Damaskus gelegene Gebiet wird zum Großteil von der „Armee des Islam“ kontrolliert, die an den Friedensgesprächen in Astana teilnahm. Teile Ost-Ghutas werden jedoch von Al-Nusra und Faylaq al-Rahman beherrscht, die mit der „Armee des Islam“ verfeindet sind. Al-Nusra ist der syrische Al-Kaida-Ableger, der nunmehr unter dem Namen Hay'at Tahrir al-Sham firmiert.
Russische Militärpolizisten errichteten zudem zwei Kontrollpunkte sowie zehn Beobachtungsposten im Südwesten Syriens entlang der Grenze zu Israel und Jordanien. Dort hatten sich die USA und Russland während des G20-Gifpels in Hamburg auf eine Feuerpause geeinigt. Schon zuvor waren Teile des Gebietes in Astana zu einer der vier Deeskalationszonen erklärt worden. An die Adresse von Washington sprach Russlands Außenminister Sergei Lawrow am Montag von "einem konkreten Beispiel, dass wir zusammenarbeiten können".
Mehr zum Thema: Syrien: Warum die Deeskalationszonen keine Schutzzonen nach westlichen Vorstellungen sind
Für die beiden anderen Zonen, die sich in den Provinzen Homs und Idlib befinden, gibt es noch keine konkrete Vereinbarung, was deren genauen Grenzverlauf betrifft. Die Gespräche dazu seien aber „im Gang“, erklärte der Sprecher des russischen Generalstabs, Sergei Rudskoi. Die Errichtung der Kontroll- und Beobachtungsposten werde helfen, „die Feuerpause aufrecht zu halten und den unbeschränkten Zugang für humanitäre Hilfsgüter zu ermöglichen“, so General Rudskoi. Außerdem erhielten Flüchtlinge damit die Möglichkeit, an ihre Wohnorte zurückzukehren.
„Dank der russischen Maßnahmen konnten die Kämpfe in zwei entscheidenden Gebieten Syriens zum Stillstand gebracht werden.“
Russische Militärposten nahe der israelischen Grenze
Die USA, Jordanien und Israel seien zuvor über die Stationierung der russischen Militärpolizei informiert worden, so Rudskoi. Laut Informationen des russischen Verteidigungsminsiteriums befindet sich der nächstgelegene russische Militärposten 13 Kilometer von der israelisch-syrischen Demarkationslinie in den Golanhöhen entfernt.
Die von Israel besetzten Golanhöhen dienen islamistischen Aufständischen als Operationsgebiet. Von dort aus greifen die zum Teil mit Al-Kaida verbündeten Rebellen die syrische Armee an – mit Unterstützung Israels.
Tel Aviv hatte die von Washington und Moskau vermittelte Feuerpause im Südwesten Syriens scharf kritisiert und in diesem Zusammenhang unterstellt, dass seine Sicherheitsinteressen dabei nicht berücksichtigt worden seien. Israel fürchtet, die Region an seiner Grenze könnte von der Hisbollah und iranischen Kräften als Aufmarschgebiet genutzt werden - und droht mit Militärschlägen.
Mehr zum Thema: Israel spricht sich gegen die Vereinbarung zwischen USA und Russland über Waffenruhe in Syrien aus
In den Augen der Online-Plattform Debkafile, die als inoffizielles Verlautbarungsorgan israelischer Geheimdienste gilt, habe Moskau den Aufruhr um den Tempelberg in Jerusalem und die diplomatische Krise zwischen Jordanien und Israel „als Deckmantel für seine schleichende Truppenstationierung an der syrischen Grenze zu Israel und Jordanien“ genutzt. Debkafile bezweifelt, dass die Stationierung russischer Kräfte die Hisbollah davon abhalten werde, in der Region Präsenz zu zeigen.
Die einheimische Bevölkerung begrüßt hingegen die Anwesenheit der russischen Militärpolizei, wie erste Aufnahmen von einem Checkpoint nahe der Golanhöhen zeigen:
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Autokonzerne VW, BMW und Daimler bildeten Macht-Kartell gegen den Markt - Aktien verlieren 13 Mrd. €uro an Börsenwert

Die 5 großen Oligopole der deutschen Automobilindustrie haben sich offensichtlich auf Kosten der Konkurrenz und der Verbraucher kartellrechtlich abgesprochen.
Dabei sind die Haupteigentümer der 5 Oligopolisten oft die gleichen Akteure. Trotzdem scheinen Absrachen und Trust-Bildung auf dem Weltmarkt nötig zu sein.
Lenins Imperialismustheorie scheinen immer viele Zeitgenossen noch nicht zu kennen. Lieber agiert man weiter nach der Deviose: Die Marktwirtschaft ist tot - Es lebe die Marktwirtschaft. Die Ignoranz scheint grenzenlos zu sein.
Sind BMW, Daimler und der Volkswagen-Konzern nur zum Schein Wettbewerber und in Wahrheit ein großes Kartell?
Zumindest die Anleger reagieren auf jüngste Veröffentlichungen des „Spiegel“ mehr als verschreckt. Die im Dax notierte VW-Aktie verlor seit der ersten Meldung über den Kartellverdacht acht Prozent. Das steht für einen Wertverlust von 2,4 Milliarden Euro.
Dabei ist das noch nicht einmal die halbe Wahrheit. Im Dax enthalten ist die Vorzugsaktie ohne Stimmrecht. Die VW-Stammaktien, über die die Großaktionäre ihre Beteiligung halten, verlieren sogar drei Milliarden Euro an Wert. Macht bei Volkswagen einen Einbruch der Marktkapitalisierung um 5,4 Milliarden Euro an nur einem Wochenende. Nicht viel besser sieht es bei den Konkurrenten aus. Die BMW Stammaktien erlitten einen Wertverlust von 3,2 Milliarden Euro. Mit den Vorzugsaktien beträgt er sogar 3,5 Milliarden Euro. Und bei Daimler sind es 4,3 Milliarden Euro.
Insgesamt haben sich Marktwerte von 13,2 Milliarden Euro in Luft aufgelöst. Warum eigentlich? Der „Spiegel“ berichtete über Arbeitskreise der Autobauer, in denen sie auch technische Details ihrer Fahrzeuge absprechen.
Davon weiß das Bundeskartellamt. Es liegen „Informationen zu möglichen Absprachen im technischen Bereich vor“, erklärte die Behörde. Es gebe derzeit aber kein offizielles Verfahren, hieß es gestern.
Zuvor hatten sie schon übner Jahre krebserregende Dieselfahrzeuge über Jahre schön geredet.
Tatsächlich gab es vorher schon viele Bereiche in der Branche, in der es Absprachen gab. Ob es um Reifen- und Felgengrößen geht, oder die Schnittstellen für Bordcomputer – da ist es auch im Interesse von Kunden und freien Werkstätten möglichst einheitliche und offene Standards zu haben.
Außerdem sind in Fahrzeugen auch unterschiedlicher Hersteller gleiche Teile und identische Komponenten verbaut: Anlasser, Bremssysteme, Lichtmaschinen, Klimaanlagen, Turbolader, ganze Getriebe und viele Teile mehr gibt’s aus dem Regal, Motoren werden hin- und hergetauscht. Dass in vielen gebrauchten Volvos und aktuellen Ford-Modellen Dieselmotoren von Peugeot/Citroën ihren Dienst verrichten und in kleineren Mercedes-Baureihen ein Diesel-Herz aus dem Hause Renault nagelt, ist in der Branche kein Geheimnis. Die unterschiedlichen Komponenten eines Autos müssen aufeinander abgestimmt werden. Ohne Absprache ist das kaum möglich.
Aber hier geht es um weitere geheime Absprachen, die kartellrechtlich verboten sind.
Wenn geheime Preisabsprachen gegenüber Kunden und Lieferanten bestehen, ist die rote Linie zweifellos überschritten. 5 Oligopolisten haben hier auf Kosten der ausländischen Konkurrenz und auf Kosten der Verbraucher Absprachen getroffen und sich wohl auch bezüglich des Verkaufs und der Absatzmärkte abgesprochen und sich Gebiete aufgeteilt.
Der „Spiegel“ greift besonders ein Teil heraus, nach dem noch vor drei Jahren vermutlich kein Hahn gekräht hätte: Der AdBlue-Tank für die Harnstofflösung. Mit dessen Hilfe kann man bei Dieselabgasen die Stickoxide zerlegen . Über seine Auslegung haben die Autobauer sich abgestimmt. Das ist nicht besonders ungewöhnlich: In kaum einem anderen Bereich greifen die Lösungen der Hersteller und unterschiedlicher Lieferanten so vielfältig ineinander wie bei der Versorgung von Motoren mit Treibstoff und Luft sowie der Abgasbehandlung. Deren Integration ohne Abstimmung ist schlicht nicht möglich.
Im „Spiegel“ geht es darum, dass das abgesprochene Volumen nicht ausreiche, um Diesel-Abgase in einem Inspektionsintervall wirklich sauber zu kriegen. Also habe man sich mit den zu kleinen Tanks insgeheim darauf verständigt, eben an der Reinigung zu sparen, ist die Schlussfolgerung. Die Argumentations- oder Indizienkette hat einen Schwachpunkt, auf den BMW in einem Dementi am Wochenende abstellte: Die Münchner haben es offenbar auch mit dem kleinen Tank geschafft, die Abgasgrenzwerte einzuhalten. Also lag es wohl nicht an der Tankgröße.
Es gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit viele Anhaltspunkte für Kartellverstöße in der Autoindustrie. Dass der AdBlue-Tank nun im Mittelpunkt des Aufklärungsinteresses steht, hat natürlich seine Gründ: e. die Nähe des Themas zum Skandal um eine unzureichende und manipulierte Abgasbehandlung bei Dieselmotoren.
Bankgeheimnis wird abgeschafft
Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft
Die Behörden fragen immer häufiger Kontodaten von Privatpersonen ab. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Abfragen um 83 Prozent und es dürften künftig wohl noch mehr werden. Denn Ende Juni trat ein Gesetz zur endgültigen Abschaffung des Bankgeheimnisses in Kraft - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Für Behörden ist es nun noch einfacher, Bankdaten der Steuerzahler zu erfassen.

Konten von Privatpersonen werden so oft wie nie zuvor von Behörden überprüft. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. So seien im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch im ersten Halbjahr 2017 mehr als 340.000 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen. Das seien 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Kritik an dem massiven Anstieg kommt von der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Es gebe immer mehr Berechtigte mit Zugriff auf personenbezogene Daten. Von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung habe sich das Verfahren weit entfernt.
Und die Zahl der Abfragen wird vermutlich noch deutlich steigen. Hintergrund ist die komplette Abschaffung des fast 400 Jahre alten Bankgeheimnisses im Steuerrecht. Das ist seit dem 25. Juni 2017 in Kraft, nach der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Unter der Bezeichnung "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" sorgen die neuen Regelungen dafür, dass Finanzbehörden ungehinderten Zugang zu Privatkonten haben und diese auch ganz allgemein überwachen können. So können nun wahllos alle Daten und Kontobewegungen erfasst werden, ohne dass die Betroffenen davon erfahren.
Der Bundestag hatte Ende April und der Bundesrat Anfang Juni dem Gesetz zugestimmt. Vordergründig soll es dabei um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche sowie den Kampf gegen Terrorismus gehen.
Doch gleichzeitig wurde im Gesetzespaket auch der Paragraf 30a der Abgabeordnung mit abgeschafft. Dieser regelte den Schutz zwischen Bankkunden gegenüber Finanzbehörden und war praktisch die gesetzliche Grundlage für das Bankgeheimnis.
Bei der Ermittlung des Sachverhalts haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
Das ist Finanzbehörden in Zukunft erlaubt:
- Künftig müssen Behörden keine Rücksicht mehr auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden nehmen.
- Behörden sind nicht mehr verpflichtet, Auskünfte beim Steuerpflichtigen anzufordern, bevor sie sich an die Bank wenden.
- Künftig ist eine allgemeine Überwachung von Bankkonten erlaubt.
- Behörden können künftig Kontodaten, die sie im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern erhalten, für eine Steuererhebung mit verwenden.
Aushöhlung des Bankgeheimnisses seit 2005
Begonnen hatte die Aushöhlung des Bankgeheimnisses 2005. Damals wurde die staatliche Einsicht in Privatkonten mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und gegen den Terrorismus begründet. Die damals verantwortliche rot-grüne Bundesregierung versprach allerdings, dass die Abfragen von Bankkonten eine Ausnahme bleiben sollten.
Bayern CSU begräbt Rechtsstaat - Ewigkeitshaft für Unschuldige möglich

Rechtspopulisten unter sich : Seehofer CSU und Victor Orban (Ungarn)
Ähnlich wie die Rechtspopulisten der Regieungspartei PIS in Polen, begräbt auch die rechtspopulistische CSU die letzten Fragmente des bürgerlichen Rechtsstaates.
Es muss nicht immer die Aurufung einer offenen Diktatur sein - auch in vorgeblichen bürgerlichen Demokratien kann es zum Abbau des Rechtsstaates und sogar zur Vernichtung der Gewaltenteilung wie aktuell in Polen kommen.
Jetzt droht Einwohnern in Bayern die grundlose Haft von unbescholtenen Menschen, denn im bürgerlichen Rechtsstaat gibt die humansitisch hergeleitete Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung für jedermann.
Jetz soll schon der bloße Verdacht und eine abstrakte Gefahr ausreichen, um unbescholtene Menschen wie in finstersten Diktaturen grundlos auf ewige Zeiten wegzusperren.
In Bayern können Personen, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft werden, künftig erst einmal bis zu drei Monate, praktisch aber auf unbegrenzte Zeit in Gewahrsam genommen werden. Das Bundesland führt also eine Endloshaft ein, obwohl die Betroffenen gar keine Straftat begangen haben (sonst könnten sie wegen dieser Straftat verurteilt werden). Bislang war der Gewahrsam in Bayern auf zwei Wochen beschränkt. In anderen Bundesländern, sofern sie überhaupt einen präventiven Gewahrsam kennen, gelten deutlich kürzere Fristen.
Einzelheiten zu dem Gesetz lassen sich in der Süddeutschen Zeitung nachlesen.
Die einzige Hürde für die Verlängerung des Gewahrsams um jeweils drei Monate ist ein richterlichere Beschluss. Aber ein Richter nuss auch nur auf Basis dieser fiktiven ud abstrakten unterstellten Gefahr urteilen. Das ist das Ende der Rerchtsstaatlichkeit. Im Ergebnis reicht für die – zeitlich nach hinten nicht limitierte – Haft, dass eine „drohende Gefahr“ durch den Betroffenen angenommen wird.
Eine drohende Gefahr ist deutlich weniger als eine konkrete Gefahr, wie sie bisher üblicherweise im Polizeirecht für präventives Einschreiten der Polizei verlangt wird.
Das Gesetz gilt keineswegs nur für Menschen, die Terroranschläge planen. Im Prinzip kann wegen jeder „Gefahr“ Präventivhaft verhängt werden. Auch gegen Linke u.a.
Diese Regelung ist ein weiterer Tiefschlag für den angeblich real existierenden Rechtsstaat, das stellt völlig zu Recht etwa Heribert Prantl in der SZ fest.
Das Gesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, schon gar nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist – nur zum Beispiel – in seinen Urteilen zur deutschen Sicherungsverwahrung immer wieder darauf hin, dass eine Freiheitsentziehung regelmäßig eine „Strafe“ ist, egal welche schönen anderen, möglichst harmlos klingenden Namen man sich dafür ausdenkt. Aber diese Beschlüsse werden in Bayern anscheinend nicht gelesen. Oder nicht ernst genommen, wobei ich letzteres fast noch schlimmer finde.
Eine Strafe setzt nach der Rechtsprechung eine Tat voraus und auch ein Gesetz, das genau dieses Handeln sanktioniert (das kann zum Beispiel auch die Vorbereitung eines Terroranschlags sein), und genau diese Tat gibt es in den Fällen der Präventivhaft eben nicht. Es gibt nur Mutmaßungen, Spekulationen, Vermutungen, die sich auf die Zukunft richten. Schon eine zweiwöchige Präventivhaft ging an die Grenzen dessen, was gemäß der Menschenrechtskonvention außerhalb Bayerns noch als diskussionfähig angesehen wird – und auch das nur bei einer konkreten, nicht nur einer „drohenden“ Gefahr.
Es ist richtig, Länder wie die USA, Türkei oder Ungarn zu kritisieren. Richtig wäre es allerdings, nicht gleichzeitig selbst deren Weg einzuschlagen.
Justizreform in Polen Opposition sieht Rechtsstaat in Gefahr
Gleich drei Justiz-Gesetze hat die ultranationalistische udn rechtspopulistische Regierungspartei PiS durchgebracht. Die Opposition beklagt den Untergang des Rechtsstaats und auch die EU-Kommission sorgt sich über die neue Machtfülle der Regierung -
Die Rechtspopulisten brachten das Gesetz über den Obersten Gerichtshof im Eiltempo durch den Justizausschuss. Die rund eintausend Änderungsanträge der Opposition verwarfen sie kurz nach Mitternacht en bloc. Das Gesetz kann somit heute, in zweiter Lesung, beschlossen werden.
Der Vorsitzende der Regierungspartei PiS Jaroslaw Kaczynski verteidigte dieses Vorgehen gestern Abend im öffentlichen Fernsehen:
"Die Justizreform ist nötig, damit Gerechtigkeit herrscht, damit es in Polen vor dem Gesetz keine Privilegierten mehr gibt und niemanden, der behandelt wird, als habe er gar keine Rechte. Heute gibt es in Polen Privilegien für diejenigen, die mitunter sehr drastische und für die Gesellschaft sehr teure Verbrechen begehen."
Die Gerichte müssten der Kontrolle von Parlament und Regierung unterliegen, so das Argument, denn diese seien demokratisch legitimiert.
Mit dem Gesetz über den Obersten Gerichtshof werden Staatspräsident Andrzej Duda dann schon drei Justiz-Gesetze zur Unterschrift vorliegen. Eines wird den Landesjustizrat umbauen, der bei der Ernennung von Richtern eine wichtige Rolle spielt. Nicht mehr die Richter selber werden die meisten Mitglieder des Rats bestimmen, sondern vor allem das Parlament und die Regierung. Die bisherigen Mitglieder des Rats verlieren ihr Amt automatisch. Ein anderes Gesetz sieht vor, dass Justizminister Zbigniew Ziobro die Präsidenten aller Gerichte austauschen kann. Und das dritte Gesetz führt dazu, dass alle Richter am Obersten Gerichtshof auf einen Schlag in den Ruhestand versetzt werden.
Alles in allem bekommt die Regierungspartei PiS - über Parlament und die Regierung - erheblichen Einfluss auf die ordentlichen Gerichte
Nach Ansicht der Opposition widerspricht diese Reform der Verfassung. Grzegorz Schetyna, Vorsitzender der rechtsliberalen "Bürgerplattform":
"Präsident Duda sollte erklären, dass er gegen alle drei Gesetze ein Veto einlegt. Nur dann können wir davon sprechen, dass es in Polen weiterhin unabhängige Gerichte gibt und die Gewaltenteilung gilt."
Die Debatte im polnischen Parlament verläuft überaus hitzig. Weiter fürs Gesprächsstoff sorgt ein Auftritt von Jaroslaw Kaczynski. Er bezeichnete vorgestern die Abgeordneten der "Bürgerplattform" als "Verräter" und "Kanalien" und bezichtigte sie des Mords an seinem Zwillingsbruder Lech Kaczynski. Dieser war, als damaliger polnischer Staatspräsident, bei einem Flugzeugabsturz bei Smolensk in Russland ums Leben gekommen.
Nicht nur die Opposition und zigtausende Demonstranten in den polnischen Großstädten stemmen sich gegen die Justizreform. Auch in der EU wächst die Besorgnis über den Rechtsstaat in Polen. EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans erklärte gestern, schon in der nächsten Woche werde die Kommission über ein Vertragsverletzungsverfahren diskutieren. Polen verliere international an Ansehen, beklagte Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska, selbst eine Polin:
"Was derzeit passiert und wie hier über die neuen Gesetzen gesprochen wird, das wird einen für Polen sehr schlechten Einfluss auf die Gespräche über den nächsten Finanzrahmen der EU haben. Bisher sprechen wir hier nur über ein Verfahren, um den Rechtsstaat zu schützen. Aber ich persönlich sage: Das wird auch das Budget beeinflussen."
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