Merkwürdige Todesfälle in Zellen des deutschen Strafvollzugs 

Seit der ehemalige Spiegel Herausgeber Aust ein Buch über die Merkwürdigkeiten der Todesfälle  mehrerer  RAF Gefangener in Stuttgart Stammheim geschrioeben haben, ereigneten sich immer wieder mysteriöse Todesfälle, die mit Forensik nicht zu beweisen sind. 

Bekannt ist beispielsweise der Fall des toten Asylbewerbers Oury Yalloh, der verkohlt und vollständig gefesselt in seiner Zelle aufgefunden wurde. Aber es gibt weitere Fälle, die hier beispielhaft kurz angerissen werden sollen. 

  • Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat ein neues Brandgutachten im Fall Oury Jalloh in Auftrag gegeben.
  • An diesem Donnerstag wird ein Sachverständiger den Zellenbrand nachstellen. Möglicherweise lassen sich dabei neue Erkentnisse über die Todesumstände des Asylbewerbers gewinnen.
  • Aktivisten kritisieren das Experiment. Sie fragen sich, was es mit dem Feuerzeug auf sich hat, mit dem sich Jalloh angeblich angezündet haben soll.

Schwarzer Ruß an den weißen Fliesen. Auf dem Boden liegt der verkohlte Körper von Oury Jalloh. Hände und Füße sind angekettet. Als am 7. Januar 2005 gegen zwölf Uhr Feuer in seiner Zelle ausbrach, war er nach zwei Minuten tot. Was damals auf dem Polizeirevier in Dessau passierte, wie der damals 36-Jährige starb, lässt immer noch viel Raum für Spekulationen.

Nach Darstellung der Polizei hat sich der Asylbewerber aus Sierra Leone selbst angezündet. Dafür soll er die Matratze, auf der er lag, aufgerissen und die herausquellende Füllung mit dem Feuerzeug in Brand gesetzt haben. Ob dadurch ein Feuer hätte entstehen können, durch das sein Körper bis in die tiefen Muskelschichten verkohlte und sogar die Finger der linken Hand vollständig wegbrannten, wurde jedoch nie überprüft. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, die sich seit April 2014 mit den genauen Todesumständen beschäftigt, hat nun ein neues Gutachten in Auftrag gegeben.

Der schweizerische Sachverständige Kurt Zollinger vom Forensischen Institut Zürich wird an diesem Donnerstag den Zellenbrand nachstellen. Dafür soll ein mit Schweinefett überzogener Dummy in Brand gesetzt werden. Der neue Versuch, der im Institut für Brand- und Löschforschung im sächsischen Schmiedeberg stattfinden wird, verlaufe ergebnisoffen, hieß es vorab von der Staatsanwaltschaft. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, sollen bei dem Versuch auch Journalisten anwesend sein. Mit aussagekräftigen Resultaten sei an diesem Donnerstag jedoch noch nicht zu rechnen, so die Staatsanwaltschaft. Dafür müsse man die Analyse abwarten.

Es war Mord - für die "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" steht das fest. Sie hatte 2013 ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben und dafür 35 000 Euro gesammelt. Gemeinsam mit einem Brandgutachter unternahmen die Aktivisten mehrere Versuche. Sie fesselten einen Schweinekadaver auf eine Matratze, die der in der Zelle Jallohs ähnlich war und zündeten sie an. Es entstand lediglich ein Schwelbrand, wie Videoaufnahmen zeigen. Jallohs Körper war jedoch stark verbrannt, die Matratze fast vollständig zerstört. Das sei nur durch die Verwendung von fünf Litern Brandbeschleuniger wie Benzin möglich, so der Gutachter (der komplette Bericht als PDF - Achtung, das Dokument zeigt ein Foto der verkohlten Leiche). Nach der Vorstellung des Brandgutachtens sprach der Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, von "teilweise erschreckenden Informationen" (im Video).

Einen Grund zur Freude sehen die Aktivisten in dem neuerlichen Brandversuch nicht. Sie kritisieren, dass die Nebenklage, bestehend aus Jallohs Angehörigen, erst sehr kurzfristig über das Datum informiert worden sei. Ein entsprechendes Schreiben ging offenbar erst am 26. Juli ein. Die Staatsanwaltschaft hat eine Mitwirkung der von der Initiative beauftragten Gutachter zugelassen. "Doch die stehen so kurzfristig nicht zur Verfügung", sagt Nadine Saeed von der "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh". Die Staatsanwaltschaft kontert diesen Vorwurf mit dem Hinweis, die Nebenklage sei bereits seit einem Jahr darüber informiert gewesen, dass es ein neues Gutachten geben werde. Auch sei ihnen der Name des Sachverständigen bekannt.

Unter den Aktivisten herrscht mittlerweile großes Misstrauen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die jahrelange Auseinandersetzung hat sie viele Nerven gekostet. Dazu kommen Schlampereien und Fehlentscheidungen von Polizisten und Ermittlern, die detailliert dokumentiert sind.

Jallohs Festnahme war möglicherweise rechtswidrig

Jedes Jahr wird in Dessau Oury Jalloh gedacht.

(Foto: dpa)

Es ist früh am Morgen des 7. Januar 2005, als Oury Jalloh in Dessau zwei Frauen der Stadtreinigung bittet, ihm ihr Handy zu leihen. Er ist betrunken, hat gekokst. Die Frauen rufen die Polizei. Die Beamten glauben, Jalloh hätte sie belästigt. Sie wollen ihn mitnehmen, auch weil sich der Asylbewerber nicht ausweisen kann. Er wehrt sich. Die Polizisten schaffen es schließlich, ihm mit Gewalt Handschellen anzulegen und ihn in das Auto zu bugsieren. Bei der Obduktion werden bei Jalloh später mehrere Kopfverletzungen und eine gebrochene Nase festgestellt.

Auf dem Polizeirevier wird Oury Jalloh in die Zelle Fünf gesperrt. An Händen und Füßen gefesselt liegt er auf einer Matratze. Es ist 8.30 Uhr. Eigentlich hätte ein Richter darüber entscheiden müssen, ob Jalloh überhaupt hätte eingesperrt werden dürfen. Von der Vorschrift wollte damals keiner der Beamten auf dem Revier etwas gewusst haben.

Das Landgericht Magdeburg hatte 2012 dem angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas S. deswegen einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" zugestanden. Übersetzt heißt das: S. musste ein Gesetz nicht kennen, das zu seinem täglichen Handwerkszeug gehört. Er wurde lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil. Bundesanwalt Johann Schmid fand deutliche Worte für das Versäumnis des Beamten: "Ich gehe davon aus, dass die Dessauer Polizisten den Richtervorbehalt durchaus kannten, aber aus Bequemlichkeit missachteten. Ein Polizeibeamter hat von Berufs wegen die Gesetze zu kennen, die er tagtäglich anwendet", so Schmid. Einen neuen Prozess, wie von der Verteidigung gefordert, lehnt das Gericht trotzdem ab. Ein Richter hätte nicht unbedingt die sofortige Freilassung Jallohs angeordnet. "Eine aberwitzige Begründung", kommentierte SZ-Rechtsexperte Wolfgang Janisch damals.

Die Polizei erschwerte die Aufklärung

Was genau auf dem Polizeirevier geschah, wissen am besten die Beamten selbst. Im Mittelpunkt steht dabei immer wieder der Dienstgruppenleiter Andreas S. Der Arzt, der dem Festgenommenen Blut abnahm, warnte ihn, Jalloh könne sich selbst verletzten. Andreas S. hätte also regelmäßig Jallohs Zustand überprüfen müssen.

Beate H. hat am 7. Januar 2005 ebenfalls Dienst. Gegen halb elf Uhr meldet der Beamte, der Jalloh kontrolliert hatte, die Person sei jetzt wach. Beate H. schaltet die Gegensprechanlage zur Zelle ein, damit Jalloh auch mit den Beamten Kontakt aufnehmen kann. Jalloh rasselt mit den Ketten, ruft, man solle ihn losmachen. Um viertel vor zwölf schaut Beate H. nach ihm.

Kaum sitzt sie wieder am Schreibtisch, wird es in der Zelle wieder lauter. Andreas S. stellt die Gegensprechanlage leiser. Beate H. dreht sie wieder lauter. "Solange ich hier sitze, bleibt das Ding laut gestellt", sagt sie. Dann hören H. und S. ein plätscherndes Geräusch, der Feueralarm geht los. Laut Polizeiprotokoll hat Beate H. kurz nach dem Tod Jallohs ausgesagt, Andreas S. habe das Signal mehrmals weggedrückt und sei erst nach einer energischen Aufforderung losgegangen. Außerdem habe sie Hilferufe gehört. Doch als die Polizisten die Zelle öffnen, können sie ihm nicht mehr helfen.

Noch am Tag von Jallohs Tod verschickt der Revierleiter eine Hausmitteilung, in der es heißt, die Kollegen hätten unverzüglich reagiert. Mittlerweile hat S. zugegeben, mindestens einmal den Feueralarm ausgeschaltet zu haben.

Journalisten besichtigen Zelle fünf.

Vor Gericht zieht Beate H. ihre Aussage zurück. Sie erklärt, ihre Angaben seien nicht korrekt protokolliert worden. S. habe sich zügig auf den Weg gemacht. Er wird am 8. Dezember 2008 zunächst gemeinsam mit seinem Kollegen Hans-Ulrich M. freigesprochen. Aus Mangel an Beweisen. Der damalige Richter Manfred Steinhoff wirft den Polizeizeugen vor, systematisch gelogen und eine "Aufklärung verunmöglicht" zu haben. Seine Urteilsbegründung schließt er mit dem Satz: "Ich habe keinen Bock, zu diesem Scheiß noch irgendwas zu sagen."

Rätsel um das Feuerzeug

Nicht nur die Erinnerung der Polizisten im Fall Jalloh ist zweifelhaft, sondern auch die Beweislage. Zwar urteilte 2012 das Landgericht Magdeburg, eine gezielte Vernichtung von Beweismitteln könne nicht nachgewiesen werden. Doch die Richterin stellte fest, dass es Ermittlungsfehler gegeben habe. Die Journalistin Margot Overath beschäftigt sich seit Jahren mit dem Fall Oury Jalloh und hat diese Fehler in einem eindrucksvollem Radio-Feature zusammengestellt. Sie schildert, wie Überwachungsvideos verschwanden oder das Fahrtenbuch zweier Beamter, die angeblich um 11.30 Uhr in der Zelle gewesen sein sollen.

Ein Beamter soll den Tatort nach dem Brand filmen. Von ihm stammen die Aufnahmen des verkohlten Leichnams. Nach vier Minuten bricht das Video jedoch ab. Die Begründung: Stromausfall. Mehrere Zeugen, darunter der Hausmeister, sagen jedoch aus, es habe keinen Stromausfall gegeben. "Dass man ein Gericht so auf den Arm nimmt, ist ein Skandal", sagt die Anwältin Gabriele Heinecke. Sie vertritt Jallohs Bruder. Von der Spurensicherung am Tatort gibt es weder Fotos noch Videoaufnahmen.

Erst zwei Tage nach der ersten Begehung der Zelle tauchen Reste eines Feuerzeugs auf, mit dem sich Jalloh selbst angezündet haben soll. Der Kollege von Andreas S., Hans-Ulrich M., muss es bei der Durchsuchung von Jalloh übersehen haben. Die Anwältin Heinecke vermutet, dass das Feuerzeug sich gar nicht in der Zelle befand. Sie fühlt sich durch ein Gutachten von 2012 bestätigt. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt hatte das Feuerzeug umfassend untersucht. Es konnten weder DNA-Spuren noch Gewebereste von Jallohs Kleidung oder der Matratze, auf der er lag, nachgewiesen werden. Ermittler des Landeskriminalamts Stuttgart fanden bei einer weiteren Untersuchung fremde Polyesterfasern.

Der britische Brandsachverständige Iain Peck, der die Reste des Feuerzeugs im Auftrag der "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" ebenfalls untersuchte, fand Tierhaare und DNA unbekannter Herkunft. "Woher stammt die?", fragt Nadine Saeed. Die Beantwortung dieser Frage findet die Aktivistin viel wichtiger als ein neuerliches Brandgutachten. Ihre Initiative hat für diesen Donnerstag zu deutschlandweiten Mahnwachen aufgerufen.

Auch der Fall eines pakistanischen Studenten erregte vor dem jetzigen Fall Al Bakr aus Syrien Aufmerksamkeit:

http://www.mz-web.de/politik/irrtum-oder-vertuschung--laute-zweifel-am-selbstmord-von-amer-cheema-8870168

Die ostdeutsche Mitteldeutsche Zeitung berichtete im Juni über den Tod eines pakistanischen Studenten Amer Cheema in Polizeigewahrsam in Dessau. 

15000 Menwschen demonstrierten in Pakistan, die schwere Menschenrechtsverletzungen in Deutschland vermuten und eine Autopsy des Leichnams forderten, die  angeblich nicht stattgefunden hatte.

Die pakistanische Zeitung "The News" berichtet gar, dass auch das pakistanische Parlament und der Ausschuß für Menschenrechte diese Autopsie fordert.

Ein Beamter des pakistanischen Bundeskriminalamtes war bei der Schein-Autopsie anwesend und legte Protest ein, da die Untersuchung schwerwiegende Mängel aufweise.

Der getötete Amer Cheema hatte den Chefredakteur des deutsche Oligarchen-Mediums "Welt"  des Springer-Konzerns wegen einer Karrikatur vorher scharf attackiert und angegriffen.

Die Anklage hatte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als fragwürdigen Verhaftungsgrund angegeben.

Die Familie wirft den deutschen Behörden Mord vor. Der Gefangene war mit auf dem Rücken gefesselten Händen tot aufgefunden worden.

Ein angeblicher Abschiedsbrief konnte von den Behörden nicht im Original vorgezeigt werden. Zum Erstaunen vieler Zeitgenossen gibt es nur ins Englisch übersetzte Einzel-Passagen des Briefes ohne das Dokument überhaupt  vorweisen zu können. 

Und jetzt der Fal des angeblichen Fall Al  Bakr aus Syrien, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass Al Kaida und IS reine Geheimdienstkonstrukte westlicher Dienste sind.

Wurde der Terrorverdächtige Al Bakr in der Zelle erhängt?

Irgendwie erinnert der Fall Al Bakr an die toten RAF Häftlinge in den Zellen in Stuttgart Stammheim.

Es muß genau untersucht werden, weil man sich in modernen Zellen wie in Leipzig schon deshalb nicht aufhängen kann, weil es keine Metall-Gitter vor den Fenstern mehr gibt.

Laut einem Bericht von Spiegel Online, der sich auf Justizkreise bezieht, soll sich der Syrer im Hungerstreik und wegen akuter Selbstmordgefahr unter ständiger Beobachtung befunden haben.

Selbst der Bundesinnenminister zeigte sich verwundert. Agierten hier die Geheimdienste über den Kopf der Bundesregierung hinweg? IM Thomas de Maizière (CDU) heute im ZDF-"Morgenmagazin": "Das, was da gestern Nacht passiert ist, verlangt nun wirklich nach schneller und umfassender Aufklärung der örtlichen Justizbehörden." Der Tod des Syrers erschwere die Ermittlungen nach den möglichen sonstigen Beteiligten und Hintermännern der Anschlagspläne.

Auch der letzte große Führer einer Al Kaida Zelle im Sauerland war CIA Agent, wie der Stern seinerzeit enthüllte und berichtete. Deckname " der Chef".

Dem Mann wurde auch keine konkrete Straftat  vorgeworfen - nur eine angebliche Planung nach Hinweis dubioser Auslandsgeheimdienstquellen - womöglich des CIA der USA. Der Fall ist sehr  obskur. Assad treue Syrer hatten ihn nach Fahndungsaufruf festgesetzt.

Wie kann es sein, dass der Gefangene und angebliche Top Gefährder  Nr. 1 gerade in Deutschland, der bis zum Abwinken gefilzt und mit Sicherheit viedeoüberwacht wurde, sich selber in einer Zelle erhängen kann, nachdem er  mit Sicherheit wie kein zweiter Gefangener in der Bundesrepublik gefilzt und entwaffnet wurde? 

Warum wirkte Bundesinnenminister auf einer Pressekonferenz jüngst besonders fahrig?

Die Infos kamen von ausländischen Geheimdiensten, die Al Kaida und IS selber geschaffen haben.

Da liegt die Vermutuing nahe, dass er als Geheimdienstagent agierte, der  vielleicht über seine wahren geheimdienstlichen Mitarbeiter hätte auspacken könnte.

Wurde da ein CIA-BND-IS-Doppelagent zum Schweigen gebracht?

er unter Terrorverdacht festgenommene Syrer Dschaber al-Bakr ist tot. Nach dpa-Informationen wurde der 22-Jährige am Mittwoch erhängt in seiner Zelle in der JVA Leipzig gefunden. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Al-Bakr war am Montag in Leipzig festgenommen worden. Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte er einen Sprengstoffanschlag auf einen Berliner Flughafen geplant und bereits weitestgehend vorbereitet.

Der Anschlag sei binnen Tagen möglich gewesen, sagte Behördenpräsident Hans-Georg Maaßen sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag). Der 22-Jährige war am Montag in Leipzig festgenommen worden, nachdem er von Landsleuten erkannt, überwältigt und der Polizei übergeben worden war.

In seinen Vernehmungen hatte er nach dpa-Informationen die drei Syrer der Mitwisserschaft bezichtigt. Inwieweit diese Aussage als glaubhaft eingestuft wurde, blieb zunächst unklar.

Wird wieder ein  islamistischer IS Terroranschlag herbeigelogen ? Zeugen bezeichnen Verdächtigen als völlig unreligiös und säkular

Seit 2001 wird durch den selbst inszenierten Anschlag  vom 11. September 2001 in den USA die Lüge von islamistischen Anschlägen.  

Auch in Deutschland war die erste Al Kaida Zelle im Sauerland eine in Wahrheit von einem CIA Agenten geführte Geheimdienstzelle. Das stellte sich schnell heraus und der "Stern" berichtete seinerzeit entsprechend.

Trotzdem berichten heute auch wieder die ARD Tagesthemen in Breite über die Festnahme eines Syrers in Karl Marx Stadt bzw. Chemnitz als möglichen islamistischen Tatverdächtigen, den Augenzeugen aber als völlig unreligiös und als Moschee-Gänger-Verweigerer  bezeichnen.

  Der mutmaßliche Terrorist Jaber al-Bakr soll laut Verfassungsschutz einen Anschlag auf die Flughäfen der Hauptstadt geplant haben. Als er Heißkleber im Baumarkt kaufte, griffen die spitzelnden Ermittler ein. Das ist aber allenfalls ein Indiz und ein Beweis  für garnichts.  Beweise werden dafür nicht vorgelegt. Und es macht stutzig, dass die  Geheimdienste diese Infos angeblich hatten und keine Polizeistellen.

"Wir hatten Hinweise - nachrichtendienstliche Hinweise -, dass er zunächst einmal Züge in Deutschland angreifen wollte. Zuletzt konkretisierte sich dies mit Blick auf Flughäfen in Berlin", sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans Georg Maaßen, der ARD.

Kam der Hinweis gar von US Geheimdiensten, die auch das Märchen von der Al Kaida und des IS erfunden hatten? Demnach bekam seine Behörde Anfang September "aus nachrichtendienstlichem Aufkommen" einen Hinweis, dass die Organisation Islamischer Staat (IS) in Deutschland einen Terroranschlag gegen Infrastruktur plane. "Wir haben (...) bis Donnerstag letzter Woche gebraucht, um herauszufinden: Wer ist dafür in Deutschland verantwortlich?", so Maaßen. Dann sei der Verfassungsschutz in der Lage gewesen, die gesuchte Person zu identifizieren.

"Wir haben sofort die Observation durchgeführt", schilderte Maaßen. "Eine 24/7-Observation - also Rund-um-die-Uhr-Observation. Wir haben (...) festgestellt, dass er am folgenden Tag in einem Ein-Euro-Shop dann Heißkleber kaufte. Und unverzüglich haben wir dann alle Maßnahmen in Bewegung gesetzt, damit ein Zugriff erfolgte, weil wir davon ausgingen: Dies kann im Grunde genommen die letzte Chemikalie sein, die für ihn notwendig war, um eine Bombe herzustellen."

Nach einem missglückten Zugriff der Polizei am Samstag in Chemnitz war der 22-jährige Dschaber al-Bakr am Montag in Leipzig festgenommen worden. In der Chemnitzer Wohnung, in der er sich aufgehalten haben soll, fanden die Ermittler 1,5 Kilogramm Sprengstoff.

asc/dpa

Nachtrag:

Für seinen Pflichtverteidiger Alexander Hübner handelt es sich bei dem Vorfall um einen "Justizskandal" berichtet Focus Online. Laut diesem Bericht hatte der Beschuldigte bereits Lampen zerschlagen und an Steckdosen manipuliert. Außerdem soll der Gefangene seit Sonntag weder gegessen noch getrunken haben.

Update, 23:50 Uhr: Das Internet überschlägt sich. Hauptsächlich ist es Häme, die dem Freistaat Sachsen entgegenschlägt: Wir haben einige Posts zusammengetragen.

Update, 23:45 Uhr: Wie die  rechtspopulistischen und staatstragende Bild-Zeitung berichtet, soll seine Zelle nur einmal pro Stunde bewacht worden sein. Klingt nach einer unglaubwürdigen Ausrede.

Update, 23:03 Uhr: Der Verteidiger des mutmaßlichen Terroristen, der Dresdner Rechtsanwalt Alexander Hübner, erfuhr am Abend vom Selbstmord seines Klienten und ist geschockt. Gegenüber TAG24 sagt er:

"Ich weiß noch gar nichts über die Umstände. Heute Nachmittag habe ich mich noch nach ihm erkundigt. Da ging es ihm noch gut. Sowohl die Suizidgefahr als auch der Hungerstreik von al-Bakr waren bekannt. Deshalb stand er unter besonderer Beobachtung", so Hübner.

Nachtrag:

Der Gefengene Al Bakr soll sich an der Türauifgehängt haben. Haben die Türen der Zellen  des JVA Leipzig - auch im Krankenhaustrakt- überhaupt Innentüren  oder gibt es da nur einen Griff von aussen und einen Schieber von aussen, damit Nahrungsmittel hereingereicht werden können.

Und selbst wenn ein "Türgriff" auf Bauchhöhe vorhanden ist, möchten wir die  forensischen Beweise gerne sehen, wie man sich mit einem T-Shirt am Türgriff auf Bauchhöhe überhaupt erhängen kann,  wenn man Bodenkontakt hat und wenn man unter ständiger  oder stündlicher Beobachtung steht? Hatte die Zelle eine Videokamera?. Es war immerhin der gerade aktuell wichtigste neue Gefangene  Deutschlands und kein Ladendieb oder Ausnüchterungskandidat?

Nachdem sich die Geschichte des Erhängens am Fenster und an der Tür als technisch unmöglich herausgestellt hatte, soll der Gefangene sich jetzt in einer Spezial-Zelle mit Zwischen-Gitterstäben erhängt haben. Aber ist auch das nicht unmöglich, da die Gitterstäbe vertikal verlaufen und glatt sind ( das festgemachte T-Shirt also erinfach nach unten zum Boden hin rutschen würde) nicht horizontal und fest in der Decke verankert sein dürften? Es dürfte dort schlicht keine Aufhängungsmöglichkeit geben.

Und auch im Vorfeld gab es Merkwürdigkeiten in diesem Kriminalfall. Bei der Erstürmung seiner Wohnung sollen bis zu 50 Türen im Haus eingetreten worden sein, obwohl der Tatverdächtige überhaupt nicht vor Ort war.

Im Hof wurde ein angeblich gefundener Sprengsatz von angeblich 300 Gramm Sprengstoff vor Ort im Hof des Hauses gesprengt. Später war dann von mehreren Kilo Sprengstoff die Rede. Warum wurde der kleine Sprengsatz im Hof gezündet?

Und warum wurde das Zeug, das nach offiziellen Darstellungen so hochexplosiv war, im Hof gezündet, ohne dass - wie in solchen Fällen zwingend vorgeschrieben – die umliegenden Häuser evakuiert wurden? Allein durch eine - auch bei einer relativ harmlosen Sprengung entstehenden - Druckwelle könnten die Splitter zerberstender Fenster für die Menschen in ihren Wohnungen zur lebensgefährlichen Gefahr werden. Tatsächlich hat es im vorliegenden Fall zwar einen weithin hörbaren Rumps gegeben, aber keine Evakuierung und gebrochenen Fenster.

Deutet das etwa darauf hin, dass man schon vorher von einer tatsächlichen Harmlosigkeit der angeblich hoch gefährlichen Substanz wusste? Für das große Ka-Wumm im Garten hätten auch ein paar Silvester-Kanonenschläge in einem alten Kochtopf ausgereicht, meinte der ehemalige Sprengmeister.

Sollte mit der ganzen Aktion nur eine große Gefahr suggeriert werden? Immerhin soll al-Bakr einen Anschlag auf einen Flughafen geplant haben, wie man von offizieller Seite angeblich wissen will. In der Öffentlichkeit kommen die schrecklichen Bilder vom Anschlag auf den Flughafen bei Brüssel im März des Jahres hoch.

Soll das alles womöglich helfen, die bereits vielfach angedachten neuen, noch schärferen Überwachungsgesetze durchs Parlament zu bringen? War al-Bakr nur das Opfer einer so genannten "Sting-Operation", angeworben von einem als islamistischer Kopfabschneider firmierenden "Agent Provocateur" im Auftrag eines staatlichen Geheimdienstes?

Die Methode, labile junge Leute unter falscher – in diesem Fall islamistischer - Flagge anzuwerben, in der Herstellung von Sprengstoffen auszubilden, auf Anschläge vorzubereiten und sie dann in letzter Minute mit großem Medien-Tam-Tam als gefährliche Terroristen zu verhaften, ist eine altbewährte Methode des FBI, um die Öffentlichkeit bezüglich der Terrorgefahr auf Trab zu halten. Seit 2001 ist auf dem Wege von Gerichtsverhandlungen und durch Urteile bestätigt zutage getreten, dass in über 50 solcher Fälle ein für die Sicherheitsbehörde tätiger Agent Provocateur den "Märtyrer" in spe von der Planung bis zum Zugriff an die Hand genommen hatte.

So etwas gibt es nur in den USA und deutsche Behörden hätten für so etwas zu viele Skrupel? Pustekuchen! Wie die im NSU-Fall bisher gewonnen Erkenntnisse zeigen, ist auch der deutsche Inlandsgeheimdienst, der sich zynischer Weise "Verfassungsschutz" nennt, mit Methoden dieser Art durchaus vertraut. Auch ist sie hohe vorzeitige Mortalität im Umfeld dieses Prozesses auffällig: Rund um den NSU-Komplex häuften sich parallel zum tödlichen Wirken des Trios und vor allem danach rätselhafte, plötzliche Todesfälle wichtiger Ermittler und Zeugen, die möglicherweise Erkenntnisse hätten beisteuern können, die so gar nicht mit den bisherigen Darlegungen des Verfassungsschutzes übereinstimmen wollen.

Nun ist auch al-Bakr erhängt in seiner Zelle aufgefunden worden. Er wäre nicht er erste Terrorverdächtige im deutschen Sprachraum gewesen, der sich in den letzten Jahrzehnten das Leben genommen hätte – von den RAF-Gefangenen in Stammheim über den österreichischen Briefbomben-Verdächtigen Franz Fuchs bis hin zu den mutmaßlichen NSU-Haupttätern Mundlos und Böhnhardt.

In jedem dieser Fälle kam jedoch regelmäßig die gleiche Frage auf: War es Selbstmord oder wurde er "geselbstmordet"? Wer die Prozedur in der JVA bei einem als "hoch gefährlich" eingelieferten Gefangenen kennt und weiß, wie es in einer Untersuchungshaftzelle aussieht, der weiß auch, dass selbst bei Dienst nach Vorschrift ein Gefangener normalerweise keine Chance hat, sein Leben zu beenden. Hier stellt sich die Frage, ob es nicht sein kann, dass in Verhören gefährliche Wahrheiten und Zusammenhänge, die al-Bakr enthüllen könnte, verhindert werden sollten?

Schon die Tatsache, dass al-Bakr dem Zugriff des SEK entkommen konnte, hatte etwas Groteskes an sich. Die offizielle Erklärung, dass der Verdächtige zu Fuß schneller gewesen sei als die Beamten mit ihren 35 Kilo schweren Schutzwesten, ist so lächerlich, dass sie nur für Comedy taugt. Als ob eine gut ausgebildete und geleitete SEK-Einheit nicht auch auf solche Eventualitäten vorbereitet wäre und für die großräumige Absicherung des Zugriffsorts auch einige flinke Sprinter bereitstellt…

Und wie konnte es sein, dass sich der gerade mal seit einem Jahr in Deutschland lebende al-Bakr sich so gute "Regimekenntnisse" angeeignet hat, dass er unerkannt einen Weg durch die sofort einsetzende, mehrstufige Ringfahndung finden und es bis ins fast 100 Kilometer entfernte Leipzig schaffen konnte? Wollte man womöglich verhindern, dass die normale Polizei ihn fasst, weil auch er "auf der Flucht erschossen" werden sollte? Auffällig ist nämlich, dass alle der in letzter Zeit geplanten oder durchgeführten Terrorangriffe, die in angeblichem Zusammenhang mit ISIS stehen, auch für die Täter tödlich endeten, bevor sie noch verhört wurden und über Motive, Netzwerke, Mittäter und andere Hintergründe hätten aussagen können.

Eine Meldung vom 13. Oktober 2016 in BILD zeigt, dass es auch anders geht: In Salzwedel drang ein Spezialeinsatzkommando der Polizei in eine Wohnung ein, in der sich ein Verdächtiger mit einem Beil wehrte. "Die Polizisten überwältigten und fesselten den Angreifer", heißt es darin weiter. Zum Vergleich sei an den Fall des 17 Jahre alten afghanischen Flüchtlings erinnert, der vor einigen Monaten in einem Regionalzug bei Würzburg mit einem Beil ein Blutbad angerichtet hatte - eine Tat, die später von ISIS reklamiert wurde.

Ob der afghanische Junge tatsächlich Kontakte in die Terrorszene hatte und von wem er gesteuert wurde, werden wir jedoch nie erfahren. Nachdem er aus dem Zug geflüchtet war, war er von einer SEK-Einheit auf freiem Feld gestellt worden. Dort bedrohte er die Beamten mit dem Beil. Ein Versuch, ihn ins Leere laufen zu lassen und zu überwältigen, um durch Verhöre wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen, wurde gar nicht erst gemacht. Stattdessen wurde geschossen, und zwar nicht etwa auf die Beine, sondern so, dass er sofort tot war.

 

 

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Diepakistanische Zeitung «The News» berichtete am Freitag, der Ausschussfür Menschenrechte des Parlaments in Islamabad verlange eine neueAutopsie der Leiche von Amir Cheema. Ein Beamter des pakistanischenBundeskriminalamts, der bei der Autopsie in Berlin anwesend war, habedem Ausschuss zuvor von Unstimmigkeiten in dem Fall berichtet. DieAutopsie hatte keine Hinweise auf Fremdverschulden erbracht.

Cheema hatte im März in Berlin den Chefredakteur der Zeitung «DieWelt» wegen des Abdrucks der umstrittenen Karikaturen des ProphetenMohammed angreifen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegenNötigung in einem besonders schweren Fall und Widerstandes gegenVollstreckungsbeamte erhoben. Mehr als 15 000 Menschen hatten vorzwei Wochen an der Beerdigung des Studenten in Saroki in derzentralpakistanischen Provinz Punjab teilgenommen. Die FamilieCheemas hatte der deutschen Polizei Mord vorgeworfen. In Pakistan wares wegen des Falls zu anti-deutschen Protesten gekommen.

Der Kriminalbeamte Tariq Khosa sagte dem Zeitungsbericht zufolgevor den Abgeordneten, Cheemas Leiche sei mit auf dem Rückenzusammengebundenen Händen gefunden worden. Auch fehle das Originaldes in Cheemas Muttersprache Urdu verfassten Abschiedsbriefes. Diedeutschen Behörden hätten den Pakistanern nur einzelne ins Englischeübersetzte Absätze zugänglich gemacht. Gemeinsam mit einem weiterenpakistanischen Beamten und einem Vertreter der pakistanischenBotschaft habe er zwei Stunden an der Autopsie teilnehmen dürfen,aber kein unterschriebenes Exemplar des Obduktionsberichts erhalten.

Ein Beamter des pakistanischen Innenministeriums, der ungenanntbleiben wollte, hatte vor eineinhalb Wochen noch gesagt, diepakistanischen Kriminalbeamten seien wie ihre deutschen Kollegen zudem Schluss gelangt, Cheema habe Selbstmord begangen. Eine offizielleStellungnahme hat es bislang allerdings nicht gegeben.

– Quelle: http://www.mz-web.de/8870168 ©2016

Ex- General Kujat: Der Westen insbesondere die USA sind an der Eskalation in Syrien Schuld - nicht Russland und Assad

General a.D. Harald Kujat, einst der ranghöchste Soldat Deutschlands und hoher Amtsträger bei der NATO:

Der Westen und allen voran die USA sind für die Eskalation verantwortlich. Russland und Assad hätten getan, was sie konnten, um dies zu verhindern.

Obwohl er immer wieder betonte, alle Parteien müssten sich um den Frieden im Bürgerkriegsland bemühen, gingen seine Argumente doch nur in eine Richtung: Der Westen und allen voran die USA seien für die Eskalation verantwortlich. Russland und Assad hätten getan, was sie konnten, um dies zu verhindern.
Ex-US-Botschafter und Transatlantiker sowie Kriegsfan John Kornblum, der ebenfalls in der Talkshow von Anne Will zu Gast war, hatte nur noch Spott für Kujat übrig.

Dieser sei ein „Sowjet-General“, sagte der Amerikaner nach der Sendung zu BILD.

 

 
Rechtspopulistische, krigesgeile und transatlantische Springer  Medien  zeigen , wie Kujat bei „Anne Will“ argumentierte und  wie er zum angeblichen Putin-Versteher  wurde.
 

CETA-Urteil zeigt Notwendigkeit einer unabhängigen Justiz

von Georg Theis (DIE LINKE.)

Nachdem über 200.000 Bürgerinnen und Bürger gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der €U und Kanada Klage einreichten, verkündeten die Karlsruher am Mittwoch ihr Urteil, dass wie ein Ja, aber.... zu werten ist.

Denn einerseits sagt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ganz klar, dass kein Gesetz oder Abkommen für die Ewigkeit sein darf und Deutschland das Recht haben muss, jederzeit das Abkommen kündigen zu dürfen.

Gleichzeitig scheint es die Richter in den roten Roben aber nicht im Geringsten zu interessieren, dass mit diesem sogenannten Freihandelsabkommen, das man eigentlich Konzernschutzabkommen nennen müsste, auf einen Schlag alle arbeits-, sozial-, verbraucherschutzrechtlichen und ökologischen Standards von heute auf morgen außer Kraft gesetzt werden, bei Importen und Exporten keine Zollgebühren mehr anfallen, die betriebliche Mitbestimmung, Betriebsräte, gewerkschaftliche Betätigung, Arbeits- und Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und das Streikrecht von heute auf morgen für null und nichtig erklärt werden können, noch ominösere Bankgeschäfte zulässig werden, die Supermärkte mit Chlorhühnchen, Genmais und Hormonfleisch überflutet werden und mit den privaten Schiedskommission eine Sonder- und Paralleljustiz eingeführt wird.

Diese Paralleljustiz sieht ja vor, dass gegen bestehende und vergangene Gesetze, die dazu führten, dass gewünschte Profitmargen erzielt werden oder Reiche ihr Vermögen nicht steigern konnten, geklagt werden kann, was für Deutschland und die anderen EU-Staaten Straf- und Entschädigungszahlungen in einem erheblichen zwei- oder gar dreistelligen Milliardenbereich bedeuten wird.

Und zu alledem sagt Karlsruhe nichts?! Auch nichts dazu, dass da nur Vertreter von Banken, Konzernen, Versicherungen, Reiche und Lobbygruppen sitzen, die voreingenommen nur im Interesse der oberen 1% Recht sprechen?!

Damit stellt sich Karlsruhe ein echtes Armutszeugnis aus und es zeigt sich, dass das Allgemeinwohl und das Grundgesetz selbst dem höchsten deutschen Gericht, dass unsere Werte schützen und durchsetzen soll, die drohende Gefahr mit CETA überhaupt nicht interessiert und sie Befehlsempfänger einer Politik sind, die seit Ende der 70-er Jahre und erst recht seit Rot-Grün nur noch die Interessen des Kapitals und der Reichen vertritt.

Hätten wir wirkliche eine Demokratie und einen Rechtsstaat in Deutschland, wäre die Justiz, gerade das Bundesverfassungsgericht unabhängig, das heißt, eine unabhängige Kommission mit Rechtsexperten müsste, wie es in anderen Ländern seit Jahrzehnten Praxis ist, die Richter, Staats- und Rechtsanwälte wählen, kontrollieren und bei schwersten Vergehen aus dem Dienst entfernen.

Doch wenn selbst die Karlsruher Richter von der Politik ernannt werden, ist nur eins klar: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.

Und die Politik ihrerseits, ist wie eingangs schon erwähnt, auch nur eine weisungsgebundene Marionette, da zahlreiche Politikerinnen und Politiker neben ihren Diäten üppige Gehälter von Banken, Konzernen, Versicherungen, Reichen und Lobbygruppen erhalten sowie Partei- und Wahlkampfspenden.

Die Aussicht auf gute Posten in der Wirtschaft bei Ausscheiden aus der Politik und der ausufernde Lobbyismus erledigen den Rest.

DIE LINKE wird weiterhin konsequent für eine unabhängige Justiz, gegen eine gekaufte Politik und Lobbyismus ankämpfen!

Und brechen wir gemeinsam die Macht der Banken und Konzerne und holen uns die Demokratie zurück!

Der Kampf gegen CETA, aber auch gegen TTIP, geht weiter!

SWP Experte Rudolf : US Politiker bereiten Atomkrieg vor

Volker Perthes , Chef der Stiftung und des Thinktankes Wissenschaft und Politik

Peter Schwarz von WSWS arbeitet diese Untersuchung auf ( Link unten) 

Der regierungsnahe deutsche Thinktank „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP) hat im September eine Studie über die Auswirkungen der amerikanischen Russland-Politik auf Europa veröffentlicht. [1] Das 28-seitige Papier richtet sich an ein Fachpublikum und ist in einem politischen und militärischen Jargon verfasst, der selbst die Auslöschung von Millionen Menschenleben in nüchterne Begriffe kleidet, als handle es sich um die Lösung eines rein technischen Problems.

Doch hinter den nüchternen Begriffen verbirgt sich ein Schreckensszenario. Die amerikanische Russland-Politik, wie sie die SWP-Studie beschreibt, konzentriert sich vor allem auf die Vorbereitung eines Atomkriegs, der große Teile Europas mit einbeziehen würde. Nimmt man die Aussagen der Studie ernst, dann ist das Risiko, dass die heute lebende Menschheitsgeneration eines gewaltsamen, atomaren Todes stirbt, erschreckend hoch.

Der Autor der Studie, Dr. Peter Rudolf, ein Mitarbeiter der SWP, gibt nicht nur seine eigene Einschätzung wieder. Er belegt jeden Absatz mit Hinweisen auf andere Quellen. Der Text enthält insgesamt 118 Fußnoten, die jeweils auf mehrere Artikel in außenpolitischen und militärischen Fachzeitschriften und auf Aussagen führender Politiker verweisen. Die Studie fasst die Debatte zusammen, die derzeit in den maßgeblichen Kreisen des militärischen und politischen Establishments geführt wird.

Gleich zu Beginn stellt die Studie klar, dass es sich bei der Atomkriegsgefahr nicht um ein abstraktes, hypothetisches Risiko handelt. Als „das erste und wichtigste Strukturmerkmal“ der amerikanisch-russischen Beziehungen bezeichnet sie „die wechselseitige atomare Vernichtungsfähigkeit“.

Auch 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges halten die USA und Russland, die zusammen „über rund 90 Prozent aller Atomwaffen weltweit“ verfügen, ihre strategischen Atomwaffen „in der ständigen Gefechtsbereitschaft“. „Sie wollen gewährleisten,“ heißt es dazu in der Studie, „notfalls unter höchstem Zeitdruck die Entscheidung zum Einsatz der nuklearen Arsenale treffen zu können… So soll verhindert werden, dass die eigenen Atomwaffen durch einen Erstschlag ausgeschaltet werden.“

weiter im Link:

https://www.wsws.org/de/articles/2016/10/14/atom-o14.html

Groko affine Bundesrichter winken Ceta vorerst mit Auflagen durch

Ceta kann kommen - aber mit Einschränkungen - gegen den Willen des Volkes-Hauptverfahren weiter offen

Rückschlag für die Freihandelsgegner: Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen das Ceta-Abkommen abgelehnt.

Die Gegner des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen Ceta sind mit dem Versuch gescheitert, das Abkommen kurz vor dessen Unterzeichnung zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute ihre Eilanträge abgelehnt.

Drei zentrale Punkte gaben die Verfassungsrichter dem anwesenden Staatssekretär Matthias Machnig mit auf dem Weg nach Berlin: Deutschland darf nur den Teilen des Ceta-Vertrags zustimmen, die eindeutig in der Kompetenz der Europäischen Union liegen. Alle diese Vorgaben müsse die Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich erklären, heißt es in dem Urteil. Dagegen dürfen die Teile, die in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, nicht angewandt werden. Dazu zählen etwa Fragen des geistigen Eigentums, des Seeverkehrs und der Streitbeilegung.

Deutschland könnte doch noch aussteigen

Zudem muss sichergestellt sein, dass in dem künftigen Leitgremium für das Abkommen, dem sogenannten Gemischten Ausschuss, eine demokratische Rückwirkung zu den nationalen Parlamenten hergestellt wird. Hintergrund: Der Ausschuss hat die Befugnis, das Abkommen teils zu ändern oder verbindlich zu interpretieren. In dem Gremium sitzen jedoch keine gewählten Parlamentarier, sondern Vertreter der EU und Kanadas.

Außerdem muss die Regierung eine völkerrechtlich bindende Erklärung abgeben, dass Deutschland wieder aus dem Abkommen aussteigen kann - quasi als letztes Mittel.

„Es besteht grundsätzlicher Regelungsbedarf bei der Art und Weise der Bestellung von Bundesrichtern “, sagte schon vor Jahren Baden-Württembergs damaliger Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). Bisher fehle ein eindeutiges und einheitliches Verfahren, wie die Vorschläge für die höchsten deutschen Gerichte zustande kommen. Das Vorschlagsrecht steht dem zuständigen Bundesminister sowie den Mitgliedern des Richterwahlausschusses zu, der aus der gleichen Anzahl Landesministern und Bundestagsabgeordneten besteht. Dabei spielt der Länderproporz ebenso eine Rolle wie die Parteizugehörigkeit der Kandidaten.

Und der Bundesminister  hat wie die Landesminister natürlich auch ein Parteibuch - in der Regelein CDU oder SPD Parteibuch-

Die SPD hatte sich gerade nach Druck von Gabriel  für das Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada ausgesprochen


Doch noch ist im Hauptverfahren nichts entschieden.

Was die mehr als 125.000 Kläger/innen jetzt in Karlsruhe erreicht haben, ist eine Klatsche für Sigmar Gabriel (SPD) und die Bundesregierung. Der Versuch, unsere Bedenken gegen CETA als gegenstandslos hinzustellen, ist vollkommen gescheitert. Noch wichtiger ist:

Wir haben zusammen drei ganz wichtige Erfolge errungen

  • Das höchste deutsche Gericht nimmt die Argumente der größten Bürgerklage der Geschichte sehr ernst. Und zwar so ernst, dass sie Gegenstand einer Hauptverhandlung werden. Damit wird CETA vom Ökonomie- zum Demokratiethema – und die Diskussion wandert von den Wirtschaftsseiten in den Politikteil der Medien. Das war überfällig.
  • Die gefährlichsten Regeln von CETA können vorläufig nicht in Kraft treten. Die Investorenklagen darf es vor der Ratifizierung des Abkommens durch alle EU-Mitgliedsstaaten nicht geben – und die Macht der CETA-Ausschüsse aus Vertreter/innen von EU-Kommission und Kanada wird begrenzt. Sie können den Vertrag nicht mehr eigenständig ändern. Das war bitter nötig.
  • Die vorläufige Anwendung kann alleine durch Deutschland zurückgeholt werden. Dieser Fall würde eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht das Abkommen im Hauptverfahren stoppt. Das war absolut wichtig.

Natürlich haben wir uns gemeinsam mit unseren Partnern Mehr Demokratie und Foodwatch gewünscht, dass das Gericht CETA per einstweiliger Anordnung stoppt. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch. Und so ist jetzt klar: Selbst wenn der EU-Rat und das Europaparlament CETA im Schnellverfahren bis zum Jahresende durchdrücken – dann ist das nicht endgültig. Dann ist immer noch alles offen.

Bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren über CETA entscheidet und bis CETA von allen EU-Staaten ratifiziert ist, haben wir die Chance, den Kampf gegen CETA politisch oder juristisch zu gewinnen.

Natürlich versucht die Bundesregierung jetzt, ihre Niederlage in einen Sieg umzudeuten. Sie will uns entmutigen und glauben lassen, CETA sei so gut wie beschlossen. Die Antwort darauf: Wir informieren und klären auf, wie es wirklich ist. Mach bitte mit!