Nach 8 Jahren und der ersten Löschung der Gruppe "Linksfraktion" auf Facebook erfolgt nach dem angekündigten Rücktritt von Sahra Wagenknecht ein erneuter Versuch der Sperrung der über Jahre relevantesten Linksgruppe auf Facebook, weil angeblich ein Kommentar-Beitrag gegen die Gemeinschaftssandards verstößt.
In dem Beitrag hatte ein Gruppenmitglied lediglich die Mainstreammedien der Konzernherrschaft kritisiert, die eine Grafik enthalten hatte, die die kartellartige Verflechtung der Mainstreammedien aufzeigte.
Es wurde eine Überprüfung der Sperrung der Gruppe beantragt.
Zudem wurden der seit 10 Jahren existierende Gruppename und das Gruppenbild beanstandet, die die 10 beliebtesten Linken einer Gruppenumfrage u. a. Karl Marx und Rosa Luxemburg enthalten.
Vor 8 Jahren hatten wir mit der Linkspartrei und dem Fraktionschef Gregor Gysi die Nutzung des Namens "Linksfraktion" nach Verhandlungen mit dem Linken -Justiziar Neskovich durchsetzen und die Gruppe wieder aktivieren können.
Jetzt sperrt Facebook die lange Zeit grösste Linksgruppe auf Facebook erneut.
Offensichtlich geht es darum, alle Linksgruppen auf Facebook zu entfernen, die eine neoliberale Sozialdemokratisierung und eine Pro Sahra Wagenknecht Position sowie vergesellschaftungssozialistische und basisdemokratische Ziele der linken Linken der Linkspartei im Wege stehen.
Pseudolinke Antideutsche und systemisch SPD affine Rechtsausleger der Linkspartei arbeiten da offensichtlich wie damals auch schon Hand in Hand.
Damals hatte der Internetbeauftragte Mark Seibert als Bak Shalom Mitbegründer die Sperrung betrieben.
Auch diesmal arbeiten fragwürdige Pseudolinke und womöglich VS nahe Figuren im Umfeld der Linken mit Konzernmedien gegen fundamentale Linke offensichtlich Hand in Hand.
Auf unserer Chronik haben einige Admins auf die Sperrung der Gruppe "Linksfraktionen" hingewiesen und die vorübergehende Nutzung der Back Up Gruppen "Linksfraktion" und "Antikapitalistische Linke" auf FB hingewiesen.
Zudem können freie und nicht gebundene "Aufstehen" Gruppen wie " Aufstehen bundeseit inoffiziell" von systemkritischen und antikapitalistischen Linken genutzt werden.
Hier befinden sich aber nur ein Teil der ca 10 000 Mitglieder der Hauptgruppe.
Natürlich kann sich hier jeder Linke vorübergehend oder dauerhaft registrieren lassen. Die Internetz-Zeitung.eu wird über die weitere Entwicklung in der Sache informieren.
Wir werden eine Zensur durch die Oligarchie der Konzenherrschaft und die Ausnutzung des Medienmonopols bei Maintreammedien durch nichtlinke Akteure nicht dauerhaft hinnehmen. Wir kündigen den entschiedenen Widerstand gegen jede Zensur bei bürgerlichen Medien oder oligarchen Konzernplattformen an.
Parallel zur Sperrung der Gruppe wurden die Kommentarfunktionen der Admins der Gruppe selbst bei Chat-Kommentaren eingeschränkt.
Gleichzeitig melden immer mehr Nutzer, dass auch ihre Kommentarfunktion beeinträchtigt ist . Es wäre ein Treppenwitz, wenn sich FB durch die Sperrung der Gruppe "Linksfraktionen" sich selber weitgehend lahmgelegt hätte.
Wenn das "virtuelle Hausrecht" an seine Grenzen stößt
Das OLG München hat die Möglichkeiten für Facebook begrenzt, Nutzerkommentare zu löschen. Denn das Internetunternehmen dürfe seinen Nutzern keine engeren Grenzen in der Meinungsfreiheit setzen, als dies staatliche Stellen tun könnten.
Facebook darf nach einer einstweiligen Verfügung des Oberlandesgerichts (OLG) München beim Löschen von Kommentaren der Meinungsfreiheit seiner Nutzer keine engeren Grenzen setzen, als staatliche Stellen dies dürften. Mit der Löschung einer umstrittenen Äußerung habe Facebook seine Vertragspflicht verletzt, auf die Rechte der Nutzerin Rücksicht zu nehmen, insbesondere ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit, heißt es in dem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss (Beschl. v. 27.08.2018, Az. 18 W 1294/18).
Bei der Entscheidung ging es um eine umstrittene Äußerung der bayerischen Politikerin, die von Facebook mit Verweis auf die eigenen Gemeinschaftsstandards gelöscht wurde.
Die Politikerin wurde beleidigt. Sie hatte daraufhin einer Anwenderin, die diese Äußerung mit einem Like unterstützt hatte, unter anderem mit einem Zitat von Wilhelm Busch geantwortet und dazu geschrieben: "Ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen. Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir." Diese Äußerung löschte Facebook.
Mittelbare Grundrechtswirkung trifft auch Facebook
Das OLG München entschied nun, dass es im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte – insbesondere der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) - nicht vereinbar wäre, wenn Facebook "gestützt auf ein 'virtuelles Hausrecht' (...) den Beitrag eines Nutzers (...) auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsfreiheit nicht überschreitet."
Facebook hat sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Kommentare zu löschen, "wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen die Erklärung oder unsere Richtlinien verstoßen." Das OLG erklärte nun, diese Bestimmung benachteilige die Nutzer auf unzulässige Weise, weil sie die Löschung von Kommentaren letztlich ins freie Belieben von Facebook stelle.
Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, wertete die einstweilige Verfügung "als Meilenstein im Kampf um die Meinungsfreiheit in den sozialen Medien".
Facebook erklärte, die Verfügung liege noch nicht vor. "Sobald wir sie erhalten, werden wir sie prüfen", sagte eine Facebook-Sprecherin. Facebook sei eine Plattform, auf der sich Menschen weltweit, über Grenzen hinweg, austauschen und Inhalte teilen könnten, die ihnen wichtig seien. "Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit und des Wohlergehens anderer erfolgen. Deshalb haben wir weltweit geltende Gemeinschaftsstandards, die festlegen, was auf Facebook erlaubt ist und was nicht."


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